Meinung zum Thema Gleichberechtigung

9. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Meinung zum Thema Gleichberechtigung

Hi,

evt. ist das Thema bei vielen untergegangen:

http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/frontal-21-reporterin-verklagt-zdf--weil-sie-weniger-verdient-als-maennliche-kollegen-25243916

Der ZDF wurde wegen verklagt, weil dieser männlichen Kollegen deutlich mehr Lohn zahlt.

Ich bin ehrlichgesagt etwas fassungslos, was der Richter hier offensichtlich vor genug Zeugen erzählt hat.

Über Eure Meinung würde ich mich freuen.

LG

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16 Antworten
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#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Ich bin ehrlichgesagt etwas fassungslos, was der Richter hier offensichtlich vor genug Zeugen erzählt hat.


Erhellst Du uns auch noch mit der Begründung zu Deiner Fassungslosigkeit.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Erhellst Du uns auch noch mit der Begründung zu Deiner Fassungslosigkeit.


Naja, so was
Zitat:
Er habe sie alle gelesen, betonte er im Gespräch mit dem Anwalt der Klägerin: "Ich weiß aber nicht, ob ich alles verstanden habe."

sollte man als Richter denken, aber nicht laut sagen.

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das von der Reporterin tatsächlich korrekt widergegeben wurde.


Auch das hier
Zitat:
Als er der kinderlosen Klägerin vorhielt, dass ja auch Schwangerschaften der Grund für ein geringeres Einkommen sein könnten,

sollte man eher denken als sagen ...



Zitat:
Auch wenn es eine Tatsache sei, dass Männer mehr verdienten, müsse erst noch bewiesen werden, dass es sich dabei auch um eine Diskriminierung handelt.

Tja, da hat er nun mal recht.





-- Editiert von Harry van Sell am 09.12.2016 22:51

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Harry hat schon einiges dazu geschrieben.

Allerdings: Es ist ja bewiesen, dass anscheinend gleichberechtigte Journalisten (männlicherseits) mehr verdient haben als Frauen.

Wenn der Richter mit seiner Argumentation kommt, dass Schwangerschaften ein Grund für geringeres Einkommen sein darf, dann hat er schlichtweg seinen Beruf verfehlt - da ist das Antidiskriminierungsgesetz eindeutig. Genauso die EU (glücklicherweise).

Darüberhinaus erschliesst mir nicht der Vorschlag des Richters einer Abfindung. Die sollte die Frau aufgrund der jahrelangen Unterzahlung sowieso kriegen. Weshalb hier jetzt das Verhältnis gestört sein soll ist für mich ein Rätsel.

Wo sind eigentlich die ganzen Intendanten und Vorstände vom ZDF? Einerseits von Wasser predigen (die ganzen Reportagen gegen Diskriminierung) und andererseits für sich Wein einschenken (Frauen trotzdem schlechter bezahlen und entsorgen).

Und das über die Zwangsabgabe. Man sollte - meiner Meinung nach - alle Intendanten schlichtweg entlassen. Zumindest die Firmenkultur gibt mir zu denken.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Es ist ja bewiesen, dass anscheinend gleichberechtigte Journalisten (männlicherseits) mehr verdient haben als Frauen.

Das ist ja auch vollkommen in Ordnung und stellt laut Gesetz und Rechtsprechung keinerlei Diskriminerung dar.



Zitat (von asd1971):
Darüberhinaus erschliesst mir nicht der Vorschlag des Richters einer Abfindung.

Ein Vergleich erspart dem Richter ein Urteil nebst Begründung. Wer schon beim lesen Verständnisprobleme hat, was soll das dann erst bei der Begründung werden ...



Zitat (von asd1971):
Die sollte die Frau aufgrund der jahrelangen Unterzahlung sowieso kriegen.

Nö, Abfindung bekommt man bei Vertragsende. Was Du meinst wäre eine Nachzahlung.



Zitat (von asd1971):
Weshalb hier jetzt das Verhältnis gestört sein soll ist für mich ein Rätsel.

Der Imperator und Darth Vader mochten die Rebellen auch nicht ... :devil:

Die Dame bringt die anderen Mädels auf "dumme Ideen".



Zitat (von asd1971):
Wo sind eigentlich die ganzen Intendanten und Vorstände vom ZDF?

Vermutlich wo sie immer sind, im Elfenbeinturm.



Zitat (von asd1971):
Zumindest die Firmenkultur gibt mir zu denken.

Da laufen machnchmal Sachen, die würden selbst in der verlogenen, kapitalistieschen Privatwirtschaft für ein "ne das ist uns zu heiß" sorgen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von asd1971):
Es ist ja bewiesen, dass anscheinend gleichberechtigte Journalisten (männlicherseits) mehr verdient haben als Frauen.

Das ist ja auch vollkommen in Ordnung und stellt laut Gesetz und Rechtsprechung keinerlei Diskriminerung dar.



Zitat (von asd1971):
Darüberhinaus erschliesst mir nicht der Vorschlag des Richters einer Abfindung.

Ein Vergleich erspart dem Richter ein Urteil nebst Begründung. Wer schon beim lesen Verständnisprobleme hat, was soll das dann erst bei der Begründung werden ...



Zitat (von asd1971):
Die sollte die Frau aufgrund der jahrelangen Unterzahlung sowieso kriegen.

Nö, Abfindung bekommt man bei Vertragsende. Was Du meinst wäre eine Nachzahlung.



Zitat (von asd1971):
Weshalb hier jetzt das Verhältnis gestört sein soll ist für mich ein Rätsel.

Der Imperator und Darth Vader mochten die Rebellen auch nicht ... :devil:

Die Dame bringt die anderen Mädels auf "dumme Ideen".



Zitat (von asd1971):
Wo sind eigentlich die ganzen Intendanten und Vorstände vom ZDF?

Vermutlich wo sie immer sind, im Elfenbeinturm.



Zitat (von asd1971):
Zumindest die Firmenkultur gibt mir zu denken.

Da laufen machnchmal Sachen, die würden selbst in der verlogenen, kapitalistieschen Privatwirtschaft für ein "ne das ist uns zu heiß" sorgen.


Ich bin grad baff:

1.:
EU-Richtlinie" 2006/54/EG
Art. 24 Viktimisierung

Solltest du mal lesen. Und der Richter, der die Gesetze nicht versteht, sollte seinen Job wechseln.

2.:
"Gender-Richtlinie" (2002/73EG)
Es besteht eine Diskriminierung vor. Evt. mal auch die 500 Seiten des Anwalts lesen...

3.:
Die gängige Rechtsprechnung für Abfindungen ist mir klar. Dann nennen wir es eben Schadenersatz.

4.:
Wenn du so unprofessionell an die Sache rangehst, schreibe woanders. Ich finde es schon heftig, dass die offensichtlich die Rechte der Frauen wohl am Arsch vorbeigehen.

Und richtig, es läuft diverses schief. Erkennt man auch hier im Forum.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Wenn du so unprofessionell an die Sache rangehst, schreibe woanders.

1. Ich schreibe wo und was ich will. Kann man akzeptieren,muss man aber nicht
2. Was ist bitte daran wo genau unprofessionell?



Zitat (von asd1971):
Es besteht eine Diskriminierung vor.

Nein, es liegt möglicherweise eine Diskriminierung vor.
Die Beweislast liegt nun mal bei der Klägerin.

"Ich bin eine Frau und bekomme weniger Geld als mein männlicher Kollege" ist halt kein Beweis und auch keine Diskriminierung.
Das Frau-sein bringt nicht automatisch Anspruch auf gleiche Entlohnung wie männliche Kollegen, noch bringt Mann-sein automatisch Anspruch auf höhere Entlohnung wie weibliche Kollegen. Den Automatismus gibt das Gesetz nicht her.
Wollen einige nicht wahrhaben, steht aber nun mal so in den Gesetzen und Richtlinen.



Zitat (von asd1971):
Evt. mal auch die 500 Seiten des Anwalts lesen...

Liegen mir leider nicht vor. Kannst die ja mal hier mal gerne verlinken.
Vermute und hoffe, das er da auch etwas mehr herausgearbeitet hat als "Ich bin eine Frau und habe deshalb Anspruch auf gleichen Entlohnung wie mein männlicher Kollege".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

ASD,

welches deutsche Gesetz schreibt vor, dass Männer und Frauen bei gleicher Arbeit den gleichen Lohn erhalten müssen?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Es ist immer schwierig, den Gang eines Verfahrens zu beurteilen, bei dem man nicht dabei war. Ich bin da ganz vorsichtig. Erinnere mich an ein Verfahren, in welchem ein Nachrichtenmagazin aus Hamburg seitenweise über ein Verfahren berichtet hatte, bei dem der Journalist des Magazins nicht anwesend war. Seine Argumentation war dann, das müsse ja auch nicht sein, er habe den Richter oft genug erlebt, wisse also, wie es abgelaufen war. Und in vielen Verfahren, bei denen ich anwesend war, hatte ich hinterher aufgrund der Berichterstattung das Gefühl, der Beobachter sei in einem anderen Verfahren gewesen.

Dass ein Richter was nicht verstehe, das ist für mich kein Hinweis auf die Unfähigkeit des Richters, sondern zunächst einmal darauf, dass es entweder in der mündlichen Verhandlung hoch und hektisch her geht oder aber, dass die eingereichten Schriftsätze eben unverständlich sind und er die Möglichkeit einräumt, klar zu stellen, zu erklären.

Wenn ich das Gefühl habe, ein Richter ist befangen, dann reagiere ich im Termin. Dann stelle ich einen Befangenheitsantrag, und gut ist. So "Richter-Erziehungs-Maßnahmen" sind pädagogisch wertvoll, wenn sie begründet sind. Und viele Befangenheitsanträge kann sich ein Richter auch nicht leisten.

Immer wieder: ich muss gleiche Arbeit nicht gleich bezahlen. Die Tarifverträge setzen das Minimum fest. Das ist einzuhalten. Ich kann neben Qualifikation und Leistung allerdings auch den "soft skills" Rechnung tragen. Etwa: bewegt sich die Leistung so gerade an der unteren Grenze, oder ist sie weit überdurchschnittlich, wie flexibel ist der Mitarbeiter, wie zuverlässig, wie geht er mit Kollegen um, wie lange ist er im Betrieb, u.s.w. Und aus diesem Paket ergibt sich dann auch mal eine Gehaltserhöhung, die jemand anderes nicht bekommt. Ungleiche Sachverhalte können ungleich behandelt werden.

Noch eine Überlegung: wenn ich immer alle gleich bezahlen muss, dann kann ich es mir ja gar nicht leisten, jemanden durch eine Gehaltserhöhung zu "belohnen," weil ich dann immer bei allen anderen auch das Gehalt erhöhen müsste. Und das kann sich kaum ein Arbeitgeber leisten. Konsequenz ist dann das Einfrieren aller Gehälter auf geringstem Niveau.

wirdwerden



-- Editiert von wirdwerden am 10.12.2016 08:21

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es ist immer schwierig, den Gang eines Verfahrens zu beurteilen, bei dem man nicht dabei war. Ich bin da ganz vorsichtig. Erinnere mich an ein Verfahren, in welchem ein Nachrichtenmagazin aus Hamburg seitenweise über ein Verfahren berichtet hatte, bei dem der Journalist des Magazins nicht anwesend war. Seine Argumentation war dann, das müsse ja auch nicht sein, er habe den Richter oft genug erlebt, wisse also, wie es abgelaufen war. Und in vielen Verfahren, bei denen ich anwesend war, hatte ich hinterher aufgrund der Berichterstattung das Gefühl, der Beobachter sei in einem anderen Verfahren gewesen.

Dass ein Richter was nicht verstehe, das ist für mich kein Hinweis auf die Unfähigkeit des Richters, sondern zunächst einmal darauf, dass es entweder in der mündlichen Verhandlung hoch und hektisch her geht oder aber, dass die eingereichten Schriftsätze eben unverständlich sind und er die Möglichkeit einräumt, klar zu stellen, zu erklären.

Wenn ich das Gefühl habe, ein Richter ist befangen, dann reagiere ich im Termin. Dann stelle ich einen Befangenheitsantrag, und gut ist. So "Richter-Erziehungs-Maßnahmen" sind pädagogisch wertvoll, wenn sie begründet sind. Und viele Befangenheitsanträge kann sich ein Richter auch nicht leisten.

Immer wieder: ich muss gleiche Arbeit nicht gleich bezahlen. Die Tarifverträge setzen das Minimum fest. Das ist einzuhalten. Ich kann neben Qualifikation und Leistung allerdings auch den "soft skills" Rechnung tragen. Etwa: bewegt sich die Leistung so gerade an der unteren Grenze, oder ist sie weit überdurchschnittlich, wie flexibel ist der Mitarbeiter, wie zuverlässig, wie geht er mit Kollegen um, wie lange ist er im Betrieb, u.s.w. Und aus diesem Paket ergibt sich dann auch mal eine Gehaltserhöhung, die jemand anderes nicht bekommt. Ungleiche Sachverhalte können ungleich behandelt werden.

Noch eine Überlegung: wenn ich immer alle gleich bezahlen muss, dann kann ich es mir ja gar nicht leisten, jemanden durch eine Gehaltserhöhung zu "belohnen," weil ich dann immer bei allen anderen auch das Gehalt erhöhen müsste. Und das kann sich kaum ein Arbeitgeber leisten. Konsequenz ist dann das Einfrieren aller Gehälter auf geringstem Niveau.

wirdwerden



-- Editiert von wirdwerden am 10.12.2016 08:21


Wir reden davon, dass die Arbeit die gleiche ist. Ich finde auch, die Gehälter von jedem sollten offen gelegt werden im Betrieb, denn so kann sich keiner rausreden.

Wenn jemand mehr arbeitet, andere Schwerpunkte hat, ist das eine andere Sache. Aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.

Btw.: Wenn die Dame brutto genauso viel verdient hat wie einer netto, dann reden wir nicht von 10 % unterschied, sondern wohl um mindestens 30 % Lohngefälle. Einerseits wollen alle Gleichberechtigung, und wenn es soweit sein soll, wird wieder dagegen argumentiert.

Doppelmoral?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Das Pendel ist bei uns auch üblich. Geschlechtsunabhängig. Und mit Gleichberechtigung hat das gar nichts zu tun.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die leider übliche Lohnungerechtigkeit zwischen Mann und Frau in Deutschland wird Jahr für Jahr wieder festgestellt.

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/VerdiensteArbeitskosten/VerdiensteVerdienstunterschiede/VerdiensteVerdienstunterschiede.html

Zitat:
WIESBADEN – Im Jahr 2015 fiel der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern um 1 Prozentpunkt geringer aus als in den Vorjahren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 19. März anhand fortgeschriebener Ergebnisse mitteilt, verdienten Frauen mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 16,20 Euro 21 % weniger als Männer (20,59 Euro)

Natürlich gibt es diese Lohnungerechtigkeit weniger da, wo ein TV gilt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Für mich liest sich das ganze so, als ob der Anwalt der Klägerin zwar viel Papier produziert hat, letztendlich aber nicht substantiiert hat, dass die Klägerin gerade wegen Ihres Geschlechts weniger Gehalt bekommen hat.
Es gibt ja genug andere - zulässige - Gründe für einen Lohnunterschied (Betriebzugehörigkeit, Fleiß, Erfahrung, Leistung, ...).
Schon die Einleitung des Artikels ("Im Gespräch mit einem mittlerweile pensionierten Kollegen stellte sich heraus, dass er netto mehr erhält als sie brutto") lässt es ja nicht ganz fernliegend erscheinen, dass der pensionierte Kollege möglicherweise eine längere Betriebzugehörigkeit aufweist und deshalb eine höhere Lohnstufe erreicht hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

@ altona: solange Frauen schlechter ausgebildet werden als Männer (ist ja eh nur bis zum ersten Kind, dass gearbeitet wird), drei Jahre Elternzeit genommen werden, keine Flexibilität da ist, solange werden Frauen im Schnitt schlechter bezahlt sein als Männer.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Die leider übliche Lohnungerechtigkeit zwischen Mann und Frau in Deutschland wird Jahr für Jahr wieder festgestellt.

Nein, leider nicht.
Denn wer weis wie diese Statistiken erstellt werden, der weis auch, das das gerade eben keine "Feststellung" ist. Ändert auch nichts daran, das die vom Statistischen Bundesamt zusammengezimmert wurden.
Da waren die Statistiken vom ADAC ja noch mit mehr Wahrheitsgehalt versehen... :devil:



Tatsache ist aber, das es Lohnungerechtigkeit zwischen Mann und Frau in Deutschland gibt, teilweise sogar extreme.



Zitat (von asd1971):
Wenn jemand mehr arbeitet, andere Schwerpunkte hat, ist das eine andere Sache. Aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.

Genau das wissen wir aber nicht.



Zitat (von asd1971):
Wir reden davon, dass die Arbeit die gleiche ist.

Und? Ein Faktor von vielen.
Nur weil die Arbeit die gleiche ist, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf gleiche Bezahlung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@wirdwerden,
inzwischen sind ja nun mehr als die Hälfte der Studenten Frauen, an der Qualifikation kann es wirklich nicht liegen.
Die weiterhin bestehende Unvereinbarkeit der Arbeitszeiten mit den Betreuungsangeboten ist eher ein Riesenproblem.
Arbeiten würden viele der Mütter sehr gerne, aber das Kinderbetreuungsangebot steckt immer noch in den Kinderschuhen. Einer Bekannten von mir, die eine Betreuungsmöglichkeit ab 5.30Uhr suchte, wurde vom Jugendamt geraten, ihre Ausbildung als Altenpflegerin abzubrechen, da es kein Angebot gibt. Und das angesichts des massiven Mangels an Pflegekräften.

In Norwegen arbeiten 75% der Frauen, und das nicht in Heimarbeit. Das liegt ganz klar an den gesellschaftlichen Bedingungen, die dies ermöglichen.

@HarryvanSell:

Zitat:
Nur weil die Arbeit die gleiche ist, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf gleiche Bezahlung.

Komischerweise betrifft diese Form der Ungerechtigkeit aber meistens Frauen und existiert seit Anbeginn der Lohnarbeit. Irgendwann sollte es ja wohl mal damit vorbei sein.



-- Editiert von altona01 am 10.12.2016 17:50

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Natürlich fehlen Betreuungsangebote rund um die Uhr. Aber als ich das mal wieder forderte, wurde ich als Rabenmutter beschimpft. Und, man kann es ja machen, wie ich es früher machte, nämlich privat für Betreuung sorgen. Die Akademikerinnen haben doch das Geld dafür.

Und studieren, da fragt es sich, was studiert wird. Die Kombi "Archäologie mit Ägyptologie" ist immer gerade bei Frauen noch wahnsinnig begehrt. Und diese Berufe sind natürlich in Deutschland wahnsinnig wichtig. Es gibt eine Studie, die etwa 10 Jahre alt ist. Leider hab ich sie nicht mehr. Aus der ging aber Nachfolgendes hervor: Unabhängig von der Schulbildung (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) haben die Jungen beim Schulabschluss ganz konkrete Vorstellungen. Gut, mitunter Träume, aber eben Vorstellungen. Die Mädels planen anders. Bis zum ersten Kind, Selbstverwirklichung u.s.w. Das muss doch erst mal aus den Köppen raus. Und dann geht es weiter.

wirdwerden

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