Hallo zusammen,
noch eine Frage an Euch:
1. Was kann man tun, wenn der AG die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV falsch abgibt?
Hintergrund: Der AG hat gekündigt und das letzte Monatsgehalt NICHT gezahlt und dieses auch in der Bescheinigung nicht angegeben, obwohl der Arbeitszeitraum stimmmt.
Vielen Dank!
Meldebescheinigung zur Sozialversicherung & Lohn
Wenn er etwas was nicht gezahlt wurde in der Meldung nicht angibt, dann ist die Meldung doch korrekt???
Wo ist das Problem?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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@ Harry van Sell
Das Problem ist der Fälligkeitszeitpunkt der Sozialversicherungsbeiträge. Der richtet sich nämlich ausschließlich nach dem Entstehenszeitpunkt der Lohnforderung und nicht nach dem Auszahlungstermin des Lohns. Am drittletzten Bankarbeitstag des Monats sind die SV-Beiträge für alle in diesem Monat entstandenen sozialversicherungspflichtigen Einkünfte zu zahlen - völlig wurscht, wann der AG den Nettolohn letztlich auszahlt.
Wenn der AG Lohn zur evtl. Aufrechnung mit Ansprüchen gegen den AN einbehält, ist er verpflichtet, trotzdem eine korrekte Abrechnung zu erstellen, die fälligen Sozialversicherungsbeiträge zum Fälligkeitstermin zu zahlen und auch die DEÜV-Jahres(Ab-)meldung mit korrekten - vollständigen - Beträgen abzugeben.
Einbehalten darf er dann lediglich vom Nettolohn.
Einzige Ausnahme bildet das Schätzverfahren für Stundenlohn-Abrechner, die erst im Folgemonat die Löhne auszahlen. Hier wird grundsätzlich in der Meldung für den Folgemonat eine korrigierte Meldung für die zuvor geschätzten Beträge des Vormonats abgegeben.
Aus welchem Grund verweigert der AG die Zahlung des Lohns?
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
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quote:
Aus welchem Grund verweigert der AG die Zahlung des Lohns?
Wenn man die Fakten so ansieht ist kein Lohn angefallen. Wenn ich A fristlos entlassen, weil er den Ganzen Monat nicht kam. Bekommt er keinen Lohn. Daher auch keine Sozialabgaben.
Anders er behält die Kohle wegen der Forderung aus dem geklauten Gabelstapler - das kann er nun netto verrechnen.
Es kommt also draus an - warum es kein Lohn gab
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Das der AG keine Sozialabgaben gemeldet und keinen Lohn bezahlt hat, ist doch ein Fakt. Und das vollkommen korrekte Vorgehen.
Hier geht es vermeintlich um eine Lohnforderung. Der Nebenkriegsschauplatz "Sozialabgaben" bringt einen nicht weiter. Seine Rechte mit man mit einer Klage selber durchsetzen
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" "
Hallo zusammen!
1. Der Minijob-Lohn ist fällig geworden am letzten Arbeitstag des Monats. Zum Ende des Monats wurde die Kündigung wirksam.
2.In ddem Monat ist gearbeitet worden.
3. Gezahlt worden ist vermutlich aus dem Grund nicht, da der AG ein Buch, welches bearbeitet wurde vom AN nur in PDF, statt in Word-Form erhalten hat, obwohl im PDF die gesamte Arbeit drin steckt, nur eben nicht, wie im Word-Dokument die Änderungen sichtbar sind.
4. @ Schnuckelchen
Was ist die Rechtsgrundlage für das Zahlungsdatum der Sozialabgaben (Tag an dem der Lohn fällig wird)? §§?
Vielen Dank!
siehe [URL=http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/22.html]§§ 22
und 23 SGB IV
[/URL] .
Ich sags aber gleich: Interventionen in dieser Richtung bei der Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger oder der Minijob-Zentrale sind zwecklos. Man wird sich einer derartigen Beschwerde eines ehemaligen AN dort nicht annehmen sondern schlichtweg auf die Sozialversicherungsprüfung hinweisen, die turnusmäßig eh bei jedem AG durchgeführt wird. Frei nach dem Motto "irgendwann fällts eh auf".
Minijobs sind eigentlich sozialversicherungsfrei - wurden hier mehrere nebeneinander ausgeführt, so dass Sozialversicherungspflicht entstand und eine Zusammenrechnung erfolgte?
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-- Editiert Schnuckelchen am 23.07.2012 15:45
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