Meldung beim Arbeitsamt 3 Monate vor Ablauf eines Zeitarbeitsvertrags ...

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
alexander75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Meldung beim Arbeitsamt 3 Monate vor Ablauf eines Zeitarbeitsvertrags ...

Hallo,

Ich habe dem letzt gehört, das wenn man einen Zeitarbeitsvertrag hat und weiss, wann man entlassen wird, man sich mindestens 3 Monate vor Ablauf beim Arbeitsamt melden muss, sonst würde einem weniger Geld bezahlt.?!

Ist da was wahres dran und wenn ja kann mir jemand nen Link geben wo ich das schwarz auf weiss finde ??

mfg
alexander75

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

http://www.arbeitsamt.de/hst/markt/par37b_sgbiii/index.html

Unter "Hinweisblatt aus Anlass Ihrer persönlichen Arbeitsuchendmeldung" findet sich folgender Passus:

"Ihre persönliche Arbeitsuchendmeldung ist nicht unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, erfolgt, wenn Sie sich nicht (...), bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen spätestens drei Monate vor dessen Beendigung (...) persönlich beim Arbeitsamt gemeldet haben."

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

das mit dem weniger Geld ist Schwachsinn! Wo graben die Leute sowas nur aus?
Mit den 3 Monaten ist gemeint, je eher die vom AA das wissen, je eher können die deinen Antrag bearbeiten ( wir wissen ja wie schnell die sind, Beamte ;-) ). Wenn du z.B. einen Tag nach Kündigung dich arbeitslos meldest, dann braucht es bis du dein AL-Geld bekommst noch einige Zeit, und da lebst du von der Hand im Mund!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alexander75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

und danke an Gesil und Jogibear. Die Infos sind klasse.

Ach und Jogibear, ich möchte deine Aussage ja nicht krittisieren, aber wenn du dir den Artikel mal von Gesil durchliest und auf den Link gehst, bekommst du in dem PDF-Dokument folgenden Hinweis :

...

über eine Minderung aufgrund einer Verspäteten Meldung wird bei der bearbeitung Ihres Leistungsantrages entschieden.

...

Das hört sich für mich aber an wie :

...

weniger Geld!

...

Nur so zur Info ;o)

Trotzdem vielen, vielen Dank Ihr zwei.

gruss
Alexander75

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@Jogibär

"Mit den 3 Monaten ist gemeint, je eher die vom AA das wissen, je eher können die deinen Antrag bearbeiten ( wir wissen ja wie schnell die sind, Beamte ;-) )..."

Der Antrag kann aber nur bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen des Arbeitssuchenden vorliegen und das ist oftmals 3 Monate vorher nicht der Fall.
Es geht doch vielmehr darum, den Arbeitssuchenden schnellstmöglichst wieder in Lohn & Brot zu bringen. Dabei sollen die drei Monate (die der Arb-Suchende noch Arbeit hat) sinnvoll genutzt werden können.
Dass dabei Theorie und Praxis oftmals nicht zusammenpassen, steht auf einem anderen Blatt und weiss ich aus eigener Erfahrung.
Letztlich dient es dem AA zur Kostenminimierung.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Ja hier haben wir wieder ein gutes Bespiel den riesen Unterschied zw. Theorie und Praxis! ;-)

2x Hilfreiche Antwort

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