Midi Job Verzicht auf ein Entgelt

14. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
go464446-51
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Midi Job Verzicht auf ein Entgelt

Guten Tag,
Kann eine Person mehrfach pro Jahr auf das Entgelt im Midijob verzichten und trotzdem weiterhin über seinen Midi job krankenversichert bleiben wenn das Gehalt eigentlich 455€ im Monat betragen würde? Falls ja wie oft?

Viele Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Theoretisch ist das möglich. Es bringt jedoch weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Vorteile, denn:
- Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin nach dem vertraglich vereinbarten Entgelt von 455,00 € berechnet
- Lohnsteuer fällt ohnehin nicht an.

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#2
 Von 
go464446-51
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von so475670-44):
Theoretisch ist das möglich. Es bringt jedoch weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Vorteile, denn:
- Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin nach dem vertraglich vereinbarten Entgelt von 455,00 € berechnet
- Lohnsteuer fällt ohnehin nicht an.


Darf die Person auch auf das gesamte Entgeld verzichten?

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#3
 Von 
go464446-51
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Angenommen eine Person hat 8500€ durch Anlageeinkünfte und 5460€ durch einen Midijob den die Person aber gerne unbezahlt machen möchte, kann die Person auf das Gehalt im Midijob verzichten um unter der Steuerfreigrenze zu bleiben, aber trotzdem den Versicherungsschutz aus dem Midijob behalten?

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#4
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Nein, das geht auf keinen Fall. Spätestens durch das Mindestlohngesetz muss Entgelt fließen, da drohen dem Arbeitgeber saftige Strafen.

Man könnte das Geld ja an eine wohltätige Einrichtung spenden, dann könnte man die Spende von der Steuer absetzen.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn Arbeitnehmer auf Gehalt verzichten könnten, dann würden (böse) geschätzte 95% der Arbeitgeber solche Verträge zur Einsparung vereinbaren und das Gehalt in Wirklichkeit bar auszahlen.

Beispiel dazu: Seit Einführung der 160-Euro-Grenze, heute 165 Euro, als Zuverdienst bei Alg1 wurden zich Tausend Arbeitsverträge abgeschlossen mit genau diesem Einkommen....... :devil:

-- Editiert von altona01 am 15.08.2019 20:46

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Du willst dir eine Krankeversicherung erschleichen ? Dann ist es besser das Gehalt zu kassieren und erst danach dem AG zu schenken, der es dann nochmals versteueren muss.
Ich hätte das ne Kontonumer des deutschen Roten Kreuz - dem kann man alles spenden.
Aber genaugenommen muss genau das Geld versteuert, verkrankenversichert und verrenterversichert werden das gezahlt wird. Also kein Gehalt, keine KV,RV,AL und PV

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Man könnte das Geld ja an eine wohltätige Einrichtung spenden, dann könnte man die Spende von der Steuer absetzen. Nö - da hat der Gesetzgeber schon vorgesorgt: Man kann nur 20 % seiner Einkünfte als Spende absetzen, hier also nur so etwa 2.800 Euro.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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