Hallo zusammen.
Bis vorletzten Monat habe ich 2 Jobs als Koch gehabt. Der eine lief auf 400 Euro Basis, der andere war ein Midi Job auf 752 Euro brutto.
Letzten Monat wurde mir dann der 400€ job gekündigt.
Nun kam meine andere Chefin an mich ran und meinte sie muss mir einen änderungsvertrag machen auf maximal 14,9 stunden die woche auf 400 euro basis da die geschäfte leider immer schlechter laufen, die küchenarbeitszeiten immer kürzer werden und sie mich nur noch 2 statt 3 tage die woche bräuchte..
Bis vorletzten Monat hatte ich durch Nacht und WE zuschläge im Durchschnitt 750 Euro plus 400 Euro, also ca 1150 Netto
Die Frage die ich habe ist , habe ich anspruch auf arbeitslosengeld wenn ich diesen änderungsvertrag unterschreibe? Soweit ich weiß darf man ja bis 165 euro dazuverdienen, alles andere wird vom Arbeitslosengeld abgezogen, und ich darf nicht mehr als 14,9h die woche arbeiten da ich sonst nicht mehr als arbeitslos gelten würde.
oder habe ich mit einer Sperrzeit seitens der arbeitsagentur zu rechnen?
hätte ich die würde das für mich bedeuten das ich mir die kündigung schreiben lassen muss..... das will ich aber auf keinen fall da es durchaus jeden monat passieren kann das ein kollege aufhört und ich dann eine vollzeitstelle in dem laden bekommen könnte. bin da nun schon seid 1,5 jahren , hab davor lückenlos 2 jahre woanders gearbeitet und mir gefällts in dem laden supergut..
gruß
despeterle
Midi job soll mini job werden > änderungsvertrag
23. Juli 2009
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Frage vom 23. Juli 2009 | 01:27
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Midi job soll mini job werden > änderungsvertrag
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#1
Antwort vom 23. Juli 2009 | 09:17
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2000x hilfreich)
und wieder einmal: fragen um die AA, Alg und Hartz sind sozialrecht, nicht arbeitsrecht. versuch es besser im sozialforum.
Und jetzt?
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