Hallo 123recht Forum!
Folgender Sachverhalt:
Mein Bruder besitzt ein Grundstück auf dem sich ein paar Mietwohnungen befinden, direkt an das Wohngebäude angeschlossen ist ein kleinere Werkstatt. Mein Bruder betreibt ein KFZ-Gebrauchtwagen Gewerbe, sprich er stellt in der Werkstatt Autos aus (als eine Art Showroom) und verrichtet kleinere Aufbereitungs und Reperaturen selbst, größere Dinge werden in einer "echten" Werkstatt repariert.
Vor ca. einem Jahr ist ein Ukrainer einzogen (als Asylant und bezieht Bürgergeld), mein Bruder hat zu diesem ein freundschaftliches Verhältnis, da sie sich jeden Tag sehen und er auch im gleichen Ort wohnt.
Mein Bruder hilft ihm dabei Deutsch zu lernen oder bei anderen kleinen Dingen.
Der Ukrainer kennt sich mit Autos aus und könnte bei den Wägen kleinere Reperaturen verrichten, weiterhin würde er Gartenarbeiten auf dem Grundstück durchführen (welches er selbst nutzt sprich z.b. den Garten) oder z.b. die Fassade streichen.
Falls mein Bruder ihm kostenlos einen Garagenstellplatz zur Verfügung stellen würde, würde er ein paar Stunden in der Woche für meinen Bruder arbeiten, also auf dem Grundstück aber auch in der Werkstatt. Mein Bruder würde ihm bei anderen Dingen helfen, diese sind aber eher spontan und nicht konkret (also beim Finden eines neuen Gebrauchtwagens, bzw. er würde auch die Werkstatt für seine Zwecke nutzen dürfen welche er allerdings eher selten benötigt).
Jetzt meine Frage: Ist soetwas rechtens, also kann man z.b. so einen Vertrag abschließen bzw. fällt das ganze noch unter Nachbarschafts/Freundschaftshilfe oder müsste man hierbei in geringfügiges Beschäftigungsverhältnis anmelden.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und ich hoffe es ist im richtigen Forum gelandet!
-- Editiert von User am 29. August 2024 13:15
Mieter möchte Arbeiten verrichten!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Nachbarschaftshilfe oder Freundschaftsdienste sehe ich hier nicht, wohl aber sollte sich ein reguläres Arbeitsverhältnis realisieren lassen. Der erste Teil fällt wohl ins Ausländerrecht: eine Arbeitserlaubnis zu bekommen und einen Aufenthaltstitel, wenn er den nicht schon hat.
ZitatNachbarschaftshilfe oder Freundschaftsdienste sehe ich hier nicht, wohl aber sollte sich ein reguläres Arbeitsverhältnis realisieren lassen. Der erste Teil fällt wohl ins Ausländerrecht: eine Arbeitserlaubnis zu bekommen und einen Aufenthaltstitel, wenn er den nicht schon hat. :
Danke für die Antwort,
nochmals um konkreter zu werden, es wären jetzt keine regulären Beschäftigungszeiten oder feste Arbeitstage oder irgendetwas in der Richtung, er würde eben Dinge verrichten die Anfallen z.b. Rasenmähen (den Garten nutzt er ja selbst) also ca. 5 Stunden in der Woche je nach Lust und Laune. Im Gegenzug erhält er Nutzungsrechte für Garage und Werkstatt.
-- Editiert von User am 29. August 2024 13:51
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... das wären dann Hausmeisterdienste. Zuvor war noch Mithilfe in der Garage angesagt.
Das lässt sich doch alles in einem oder besser zwei Verträgen fassen. Leistungen dieser und jener Art und eines gewissen Umfangs gegen Garagenstellplatz; die Miete einer Garage kostet typischerweise ... .
Zu beachten wird sein der Mindestlohn, so dass sich von daher schon eine Begrenzung der Beanspruchung ergeben dürfte.
Am Rande: ich würde auch die Gartennutzung schriftlich fassen als Ergänzung zum Mietvertrag; es wird ja wohl so sein, dass er bestimmte Beete nutzen darf, um Gemüse seiner Wahl anzubauen. Aber dass er womöglich den Garten total umgestaltet? Wohl eher nicht. Dein Bruder wird aber kaum einverstanden sein, wenn der Mensch Gehölz entfernt und Rasen umpflügt, um einen Kartoffelacker anzulegen.
Zitat... das wären dann Hausmeisterdienste. Zuvor war noch Mithilfe in der Garage angesagt. :
Das lässt sich doch alles in einem oder besser zwei Verträgen fassen. Leistungen dieser und jener Art und eines gewissen Umfangs gegen Garagenstellplatz; die Miete einer Garage kostet typischerweise ... .
Zu beachten wird sein der Mindestlohn, so dass sich von daher schon eine Begrenzung der Beanspruchung ergeben dürfte.
Die Garage mit Stellplatz ist ca. 130€/Monat wert. Im Prinzip geht es darum dass der Ukrainer keinen Ärger mit dem Amt will weil er ja Arbeit gegen eine Gegenleistung verübt und meinem Bruder geht es darum dass er keinen Ärger wegen Schwarzarbeit bekommt. Ja er wird ab und zu in der Werkstatt arbeiten, also kleinere Dinge wie einen Reifenwechsel oder mal den Innenraum vom Auto aussaugen. Die Werkstatt kann er dann auch für seinen Karren verwenden.
ZitatAm Rande: ich würde auch die Gartennutzung schriftlich fassen als Ergänzung zum Mietvertrag; es wird ja wohl so sein, dass er bestimmte Beete nutzen darf, um Gemüse seiner Wahl anzubauen. Aber dass er womöglich den Garten total umgestaltet? Wohl eher nicht. Dein Bruder wird aber kaum einverstanden sein, wenn der Mensch Gehölz entfernt und Rasen umpflügt, um einen Kartoffelacker anzulegen. :
Ne der Garten wird von mehreren Mietern genutzt, liegt also im Innenhof, wird zum "Abhängen" und Grillen verwendet. Es möchte keiner einen Kartoffelacker anlegen :D.
-- Editiert von User am 29. August 2024 15:06
Wer Bürgergeld bezieht, kann und darf auch erwerbstätig sein--- gegen Geld und mit Arbeitsvertrag.
Ein Hausmeisterjob als Minijob bietet sich hier wohl an.
Die Wochenstunden können frei vereinbart werden.
Der Mindestlohn 12,41€ brutto pro Stunde müsste gezahlt werden.
Die Minijob-Verdienstgrenze ist 538,- mtl.
Beim Bürgergeld würde ein Freibetrag von mind. 100,- berücksichtigt werden.
ZitatWer Bürgergeld bezieht, kann und darf auch erwerbstätig sein--- gegen Geld und mit Arbeitsvertrag. :
Ein Hausmeisterjob als Minijob bietet sich hier wohl an.
Die Wochenstunden können frei vereinbart werden.
Der Mindestlohn 12,41€ brutto pro Stunde müsste gezahlt werden.
Die Minijob-Verdienstgrenze ist 538,- mtl.
Beim Bürgergeld würde ein Freibetrag von mind. 100,- berücksichtigt werden.
Ok folgende Frage: Kann mein Bruder prinzipiell einen Vertrag aufsetzen ohne einen Behördengang zu tätigen, im Sinne von (sehr vereinfacht formuliert): "Der Mieter verpflichtet sich als Gegenleistung zur Nutzung eines Garagenstellplatzes zu geringen Tätigkeiten von nicht mehr als 10 Stunden im Monat." Oder eben "schwammiger formuliert."
Oder MUSS hierbei ein offizieller Arbeitsvertrag festgelegt werden. Es würde sich für den Mieter ja nicht rentieren wenn er mehr als ca. 8 Stunden im Monat arbeitet, weil alles über 100€ im Monat ja dann für die Katz wäre.
Wenn mein Bruder ihn für 100€ im Monat offiziell anstellen würde, welche zusätzlichen Kosten würden dann entstehen, sprich Steuer oder ähnliches. Weiterhin: Ist es aus bürokratischer Sicht unkompliziert so ein Arbeitsverhältnis anzugehen, also Buchhaltung, zusätzliche Beitrage etc. oder ist das eher aufwändiger.
Wie gesagt es geht darum, dass der eben mal den Rasen mäht oder die Reifen von nem Auto wechselt. Also nichts wo jemand mit der Stoppuhr dabei steht und irgendwelche Arbeitsstunden aufschreibt, eben Gefälligkeitsarbeiten mit einer entsprechenden Gegenleistung.
-- Editiert von User am 29. August 2024 16:46
Ja, aber nicht ohne Ärger für den Ukrainer und sich selbst.ZitatKann mein Bruder prinzipiell einen Vertrag aufsetzen ohne einen Behördengang zu tätigen :
Du weißt schon, dass du hier in einem Forum zu Rechtsfragen bist--- und nicht irgendwo auf dem Basar?
Wer eine Person, die erwerbstätig sein will und sein darf, in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen will, sollte sich zumindest mit der ---Minijobzentrale--- in Verbindung setzen.
Dabei geht es um die Beschäftigung ---nicht aber um irgendwelche Sonderabsprachen oder dies-für-das oder sonstiges Gemauschel.
Ohne Arbeitsvertrag arbeitet der Ukrainer schwarz. Der will keinen Ärger mit dem JC. Der kennt sich nicht aus.
Ohne Arbeitsvertrag beschäftigt der Arbeitgeber den Ukrainer illegal. Das will der doch sicher auch nicht.
Der Ukrainer will arbeiten---aber nicht für lau, nicht schwarz und nicht illegal.
Der hätte dann mind. 100,- mehr als nur Bürgergeld zur Verfügung, könnte davon das Garagending bezahlen.
Wenn dein Bruder nicht ganz vom Mars gefallen ist, weiß er, dass in D nichts ohne Behördenkram geht...
Die Minijobzentrale hat auf alle solchen Fragen --- auch Antworten.
Alles online, legal und nicht für die Katz.
Also ich bin auch Mieter.
Jetzt bekomme ich 10 Euro im Monat Nachlass der Miete weil ich den Rasen mähe, den Keller reinige und den Vorgarten in Ordnung halte und den Bordstein kehre.
Nach eurer These müsste ich dann ja als Hausmeister angemeldet sein.
ZitatJa, aber nicht ohne Ärger für den Ukrainer und sich selbst. :
Du weißt schon, dass du hier in einem Forum zu Rechtsfragen bist--- und nicht irgendwo auf dem Basar?
Gerade deshalb frage ich ja nach. Mir ist durchaus bewusst, dass der keine 40 Stunden in der Woche arbeiten kann ohne dass man das anmelden müsste. Aber hier geht es ja um absolut geringfügige Dinge, also auf gut deutsch einen Kuhhandel zumal er das Grundstück ja selbst nutzt und dort wohnt. Evtl. gibt es für solche Dinge ja eine Geringfüigkeitsschwelle, oder eine entsprechende Klausel als Mieter oder ähnliches, das wollte ich nur klären.
Aber ich gebe dir recht, ein Deutschland braucht man eben für alles einen Behördengang.

-- Editiert von User am 29. August 2024 17:21
@fisch
Dein Einwurf ist nicht hilfreich. Und im Prinzip könntest du Ärger bekommen, denn es fließt Geld.
Und mir ist vollkommen klar, dass das dann kein Minijob wäre.Zitatdass der keine 40 Stunden in der Woche arbeiten kann ohne dass man das anmelden müsste :
Er kann doch für 8 oder 10 Std. pro Monat angemeldet werden--- ist Arbeitnehmer, ist versichert und bleibt in der Minijob-Verdienstgrenze und kriegt weiterhin Bürgergeld.
Was meinst du, wie viele Bürgergeld-Bezieher noch einen Minijob für 100,- oder 150,- haben? Alles legal, alles angemeldet und verwaltet.
Ein Kuhhandel ist was anderes.
Der gute Mann aus Ukrainien will arbeiten. Was will man denn mehr? Wenig Arbeit ist auch Arbeit. Und immer mehr als für die Katz.
Nur ohne Bürokratie gehts nicht...im Land der unbegrenzten Zerwaltung.
Wenn mein Bruder ihn für 100€ im Monat offiziell anstellen würde, welche zusätzlichen Kosten würden dann entstehen, sprich Steuer oder ähnliches. So um die 30 % kommen da an Nebenkosten drauf. Dafür kann der Bruder die Kosten aber als Betriebsausgabe absetzen.
ZitatUnd mir ist vollkommen klar, dass das dann kein Minijob wäre. :
Er kann doch für 8 oder 10 Std. pro Monat angemeldet werden--- ist Arbeitnehmer, ist versichert und bleibt in der Minijob-Verdienstgrenze und kriegt weiterhin Bürgergeld.
Was meinst du, wie viele Bürgergeld-Bezieher noch einen Minijob für 100,- oder 150,- haben? Alles legal, alles angemeldet und verwaltet.
Ein Kuhhandel ist was anderes.
Der gute Mann aus Ukrainien will arbeiten. Was will man denn mehr? Wenig Arbeit ist auch Arbeit. Und immer mehr als für die Katz.
Nur ohne Bürokratie gehts nicht...im Land der unbegrenzten Zerwaltung.
Naja Kuhhandel in dem Sinne, dass er eben sein Auto in ne Garage stellen darf und dafür eben auf dem Grundstück wo er selbst wohnt und nutzt eben mal den Rasen mäht oder die Hecke schneidet. Evtl. hätte man das ins Mietverhältnis einpflegen können, ich kenne mich da eben nicht aus. Das is ja ansich keine große Sache (dachten wir zumindest

Das anzumelden wird auch keine Mammut-Aufgabe sein, nur wieso einfach wenns auch kompliziert geht.
Dafür, dass ich das Thema eröffnet habe gibt mir mein Bruder n Döner aus, ich hoffe das ist nicht illegal, hehe.
ZitatWenn mein Bruder ihn für 100€ im Monat offiziell anstellen würde, welche zusätzlichen Kosten würden dann entstehen, sprich Steuer oder ähnliches. So um die 30 % kommen da an Nebenkosten drauf. Dafür kann der Bruder die Kosten aber als Betriebsausgabe absetzen. :
Danke für die Antwort!
Eines sei noch gesagt.
ZitatEin Hausmeisterjob als Minijob bietet sich hier wohl an. :
Solange alles gut geht mag das klappen, nur darf dem Herrn dann nie etwas während seiner Tätigkeit passieren.
->
ZitatJa er wird ab und zu in der Werkstatt arbeiten, also kleinere Dinge wie einen Reifenwechsel oder mal den Innenraum vom Auto aussaugen. :
Bevor man einen "Hausmeister" mit Reifenwechsel und Werkstatttätigkeiten beschäftigt, sollte man sich mit der Berufsgenossenschaft beschäftigen.
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