Liebe User!
Seit 01. August 2010 gilt in Westdeutschland eine Mindeslohn von € 8,50 pro Stunde.
Ein AN häuft "wie blöd" Überstunden an, die er sich dann nach und nach auszahlen lässt, weil ein "Abfeiern" nicht möglich ist. AG zahlt aber auch nur auf "Antrag" des AN die Überstunden aus. Von ihm (AG) aus wird nicht automatisch veranlasst dass die Überstunden ausgezahlt werden.
Überstunden, die vor August 2010 "erwirtschaftet" wurden, aber erst nach August 2010 ausgezahlt werden - müssen diese dann mit dem Mindestlohn abgegolten werden, oder könnte der AG argumentieren, dass diese Stunden ja "vor" dem Eintritt der Rechtskraft des Gesetzes erarbeitet wurden und somit dem "alten" Stundenlohn unterliegen?
Hier würde mich eure Einschätzung interessieren.
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Mindeslohn Pflege - Auszahlung Überstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Mindestlohn im Pflegebereich? Und dann nur für Teile Deutschlands? Das wäre mir neu. Wo steht denn das?
wirdwerden
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Der Mindestlohn pro Stunde (Brutto) für Ostdeutschland beläuft sich auf € 7,50 !
Wo das steht? Guckst du hier: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/ArtikelNeuregelungen/2010/2010-07-27-gesetzliche-neuregelungen.html
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plustunden aus der zeit vor dem mindestlohn sind m.e. auch zu dem damaligen preis zu vergüten, weil eben der anspruch damals entstanden ist.
ansonsten scheint es mir eher klar, dass plussstunden erst nach anforderung ausbezahlt werden, weil eigentlich freizeitausgleich vorgeht. aber wenn der nicht möglich ist ....
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Schließe mich blaubärs Meinung an.
Ein AN häuft "wie blöd" Überstunden an, die er sich dann nach und nach auszahlen lässt, weil ein "Abfeiern" nicht möglich ist
Der AN kann doch nur dann ´´wie blöd´´ anhäufen, wenn man ihn lässt. Das liest sich hier in etwas so, als wolle das der AG eigentlich gar nicht. Der AG kann doch festlegen, ob der AN Ü-Stunden macht oder nicht und dass er die abfeiern kann, aber nicht ausbezahlt bekommt.
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