Mindestlohn 400€

11. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)
Mindestlohn 400€

Hallo, ich arbeite seit August 2015 für 400€ als Fahrer.

Jetzt ist durch ein Gespräch mit einem Bekannten evtl. Raus gekommen das ich zu wenig bekomme.

Auf meinen Abrechnungen steht 400 brutto und diese bekomme ich auch ausbezahlt.

Ich fahre 3 Std am Tag. Das macht laut meiner Rechnung 6,66 pro Stunde.

Jetzt meine Frage das der Arbeitgeber noch irgendetwas anderes berechnen oder bekomme ich tatsächlich zu wenig.

Und eine weitere Frage kann ich es ggfs. Rückwirkend geltend machen?

Bevor ich bei meinem Chef anklopfe dachte ich mir ich frag erstmal hier nach.

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie haben einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Steht da eine Ausschlussfrist für gegenseitige Ansprüche? Wenn keine im Vertrag steht können Forderungen bis zu 3 Jahren rückwirkend gestellt werden.

Was Ihr AG da vielleicht anders berechnet hat, das kann hier keiner wissen. Die Gehaltsabrechnung muss aber den Mindeststundenlohn enthalten.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Es gibt keinen Arbeitsvertrag Auf der Abrechnung steht nur aushlfsllohn. 400€

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

An wie vielen Tagen arbeiten Sie? Ohne das zu wissen, kann man Ihre Rechnung nämlich nicht nachvollziehen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

5 Tage. Die woche 14-17 uhr

-- Editiert von Lastpain am 11.05.2016 17:40

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Sie scheinen dann mit 20 Tagen gerechnet zu haben. Das passt dann aber auch nicht so ganz. Denn wenn man Feiertage, für die es bei Ihnen Lohnfortzahlung geben müsste, mit berücksichtigt, dann haben aller Monate, bis auf den Februar, 22 oder 23 Arbeitstage. Im Extremfall wären wir daher bei einem Stundenlohn von 5,80 €.

Sie müssten mindestens 8,50 € pro Stunde bekommen. Würde aber natürlich dazu führen, dass sie keinen Minijob mehr hätten sondern ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Bekomme diese 400 jeden monat auch wenn feiertage sind.

Das heißt also das ich jetzt ab dem 01.09.2015 rückwirkend die Differenz verlangen kann und ggfs auch rechtlich gegen vor gehen?

Weil bleiben will ich bei der Firma nicht weil mir heute in einem Gespräch bereits gesagt wurde das es nicht mehr geben wird vorher würde die Tour um die es geht weg fallen.

Jetzt habe ich mal nachgerechnet ob sich das überhaupt lohnt wenn ich alles richtig gemacht habe hätte ich eigentlich verdienen müssen 561€ - abzüge .... Laut einem brutto Rechner wären das dann ca 445€ netto.
Weil ich müsste ja dann sozial Beiträge auch zahlen soweit ich das rausfinden konnte.


Ich stell mir grad die Frage ob sich der Aufwand lohnt. Wobei in der Firma auch noch 3 weitere Mitarbeiter sind denen es genau so geht nur wissen die das glaub ich alle noch nicht.

-- Editiert von Lastpain am 11.05.2016 19:47

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Na ja, jede Einzahlung in die Rentenkasse zählt ja heutzutage.
Über 400 Euro Nachzahlung ist ja schon ein Sümmchen. Und da Sie das ganz einfach per Klage über die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts kostenlos einreichen können ( Ein Rechtspfleger vor Ort formuliert die Klage für Sie) ist der Aufwand doch recht gering.
Das Gehalt wurde bei Krankheit und Urlaub weitergezahltß

-- Editiert von altona01 am 11.05.2016 23:03

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Ok das ja wirklich nicht so aufwendig.



Ja bei Krankheit ja (nachdem ich darauf hin gewiesen hatte , das eine Lohnfortzahlung auch bei Minijobs sein muss)
Urlaub hatte ich in der ganzen Zeit keinen

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Lastpain):

Urlaub hatte ich in der ganzen Zeit keinen


Auch Ihnen steht vom Gesetz Urlaub zu auch wenn keiner vereinbart wurde. Nehmen Sie keinen Urlaub, muß dieser ausbezahlt werden. Das Gesetz sieht 20 Tage pro Jahr vor. Das wird dann bei Ihnen anteilig heruntergerechnet.


Gibt es bei Ihnen nicht einen Betriebsrat an den Sie sich wenden können?


Ansonsten gibt es auch noch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für Arbeitsrecht (erreichbar Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr) ist das die 030 221 911 004. Weitere Informationen mit einem kurzen Video gibt es hier.

-- Editiert von Xipolis am 12.05.2016 01:49

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Steht da eine Ausschlussfrist für gegenseitige Ansprüche? Das ist egal - beim Mindestlohn gibt es keine Ausschlußfristen.
561€ - abzüge .... Laut einem brutto Rechner wären das dann ca 445€ netto. Dafür benutzt man einen Gleitzonenrechner - das ist nämlich die Gleitzone, in der die SV-Beiträge ermäßigt sind. Und dieser sagt mir, daß Sie 83 Euro SV-Beiträge zahlen und folglich netto auf 478 Euro kommen: http://www.meine-krankenkasse.de/de/service-downloads/rechner/gleitzonenrechner.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

5x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Lastpain):
Jetzt habe ich mal nachgerechnet ob sich das überhaupt lohnt wenn ich alles richtig gemacht habe hätte ich eigentlich verdienen müssen 561€ - abzüge


Nicht 100 % korrekt, weil Sie unterschiedlich hohe Beträge erhalten müssten, je nach Arbeitsmonat. Für die Zeit ab dem 01.09.2015 würde es sich bei einer Arbeitszeit von Mo-Fr von jeweils 3 Stunden wie folgt darstellen:

September 2015: 22 Tage = 66 Stunden = 561,00 €
Oktober 2015: 22 Tage = 66 Stunden = 561,00 €
November 2015: 21 Tage = 63 Stunden = 535,50 €
Dezember 2015: 23 Tage = 69 Stunden = 586,50 €
Januar 2016: 21 Tage = 63 Stunden = 535,50 €
Februar 2016: 21 Tage = 63 Stunden = 535,50 €
März 2016: 23 Tage = 69 Stunden = 586,50 €
April 2016: 21 Tage = 63 Stunden = 535,50 €
Mai 2016: 22 Tage = 66 Stunden = 561,00 €

Zitat (von muemmel):
561€ - abzüge .... Laut einem brutto Rechner wären das dann ca 445€ netto. Dafür benutzt man einen Gleitzonenrechner - das ist nämlich die Gleitzone, in der die SV-Beiträge ermäßigt sind. Und dieser sagt mir, daß Sie 83 Euro SV-Beiträge zahlen und folglich netto auf 478 Euro kommen:


Gleitzone ist o.k. Was man aber nicht aus den Augen verlieren darf, sind evtl. Steuern. Sollte das nicht der einzige Job des TS sein, dann würden auch noch Steuern anfallen, weil evtl. auf Stkl. 6 abgerechnet werden muss.

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Erst einmal vielen dank an euch alle für die Super Unterstützung.
Ich habe gestern auch echt nochmal nachgedacht ob ich es mache oder nicht, aber da mir ja die ganze Zeit gesagt wurde das es mit dem Lohn halt noch andere Hintergründe hat (wie Beiträge an die Knappschaft Bahn See) wurde ich ja hinters Licht geführt und das will ich auch weiteren Leuten ersparen die jetzt ggfs nach mir dort anfangen.


Doch habe/ hatte nur diesen einen weil meine Freundin besser verdient wie ich und ich mich um unsere Tochter gekümmert habe, Da ich aber aber nicht den ganzen Tag zu hause sein wollte hatte ich mir das gesucht.

Ein Betriebsrat gibt es nicht die Firma hat 4 angestellte auf 400€


Habe nachher nochmal ein Gespräch mit meinem Chef, mal gucken was er sagt

-- Editiert von Lastpain am 12.05.2016 11:21

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

So habe dann jetzt die Kündigung bekommen sozusagen,
Da es sich nicht lohnt wird die Tour zum Ende des Monats abgegeben (wenn sie keinen neuen finden der das für 400 macht).

Wegen allem anderen muss sich mein Chef jetzt erkundigen wie es weiter geht, konnte mir noch nichts sagen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zitat:
Wegen allem anderen muss sich mein Chef jetzt erkundigen wie es weiter geht, konnte mir noch nichts sagen

Sie sind gekündigt worden, was erwarten Sie denn von dem? Machen Sie sich besser da keine Hoffnung.
Mit der Gehaltsklage können Sie natürlich auch das Urlaubsgentgelt für dieses Jahr einklagen.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Damit hab ich gerechnet und ist auch gut so.

finde es nur ein wenig dreist nachdem man sie jetzt drauf hingewiesen hat, wieder das gleiche mit dem machen zu wollen.



Er meinte das er das außergerichtlich klären möchte und deswegen jetzt die Erkundigungen. Nicht das ich da weiter bleibe da hätte ich auch gar kein Interesse

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Er meinte das er das außergerichtlich klären möchte Das sollte er dann aber ganz schnell tun. An Ihrer Stelle würde ihm höchstens 14 Tage geben.
Da das der einzige Job war, sehe ich auch kein steuerliches Problem. Die Berechnung des Lohnes muß natürlich so wie in Antwort 11 beschrieben erfolgen - Sie werden also nicht immer auf die von mir erwähnten 478 Euro kommen. Dafür wird es mitunter auch mehr werden (Dezember und März).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Er meinte das er das außergerichtlich klären möchte Das sollte er dann aber ganz schnell tun. An Ihrer Stelle würde ihm höchstens 14 Tage geben.
Da das der einzige Job war, sehe ich auch kein steuerliches Problem. Die Berechnung des Lohnes muß natürlich so wie in Antwort 11 beschrieben erfolgen - Sie werden also nicht immer auf die von mir erwähnten 478 Euro kommen. Dafür wird es mitunter auch mehr werden (Dezember und März).


Vollkommen richtig. Ihr Arbeitgeber weis was ihm vor Gericht blüht... Für Sie ist nun wichtig jeden Euro rauszuholen, der machbar ist und sich nicht abspeisen zu lassen.

Rufen Sie ruhig unter der oben genannten Berliner Nummer an, dort bekommen Sie zumindest eine (abgesehen von den Telefonkosten) kostenlose telefonische Rechtsberatung.

Ach ja, in Ihrem Fall macht es auch Sinn bei Ihrem örtlichen Amtsgericht umgehend Beratungshilfe zu beantragen. Wird diese genehmigt können Sie sich bis auf einen Eigenanteil von 15.- € kostenfrei einen Rechtsanwalt nehmen. Denn Schritt würde ich Ihnen dringend empfehlen.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Denn Schritt würde ich Ihnen dringend empfehlen. Und was genau wird ihm der RA mitteilen, was er nicht schon von uns weiß?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Da bin ich auch hin und her gerissen ob ich einen anwalt nehmen sollte oder nicht.

Ich denke ich werde jetzt mal ein paar Tage abwarten was mein "Chef" da in Erfahrung bringt und dann mal schauen wie er das berechnet.

Weil nach den obigen Berechnungen + gleitzonen Rechner der einzelnen Monate komme ich auf ca 670 Euro + Urlaubsanspruch. Wenn das ca mit dem was er in Erfahrung bringen konnte denke ich werd ich auf einen Anwalt verzichten wenn nicht dann bleibt mir da wohl kein anderer Weg.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Eine Lohnklage können Sie auch selbst beim Arbeitsgericht einreichen. Dafür benötigen Sie keinen RA. Im Übrigen gibt es für die anwaltliche Vertretung auch die Möglichkeit PKH zu erhalten.

Im Hinblick auf die Urlaubsabgeltung wäre für 2015 ein Anspruch von 6,67 Tagen = gerundet 7 Tage und für 2016 bei einer Beendigung zum 30.06.2016 ein Anspruch von 10 Tagen zu berücksichtigen (wobei ich davon ausgehe, dass die Übertragung des Urlaubsanspruchs 2015 auf 2016 verlangt wurde.)

Den Abgeltungsbetrag pro Urlaubstag errechnet man aufgrund des Verdienstes der letzten 13 Wochen. Da wir hier einen gleichbleibende Arbeitsleistung von 3 Stunden pro Tag von Mo-Fr haben, ist die Berechnung relativ einfach, da sowieso jeder Tag gleich vergütet werden muss und man landet dann bei 25,50 € pro Tag.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Im Übrigen gibt es für die anwaltliche Vertretung auch die Möglichkeit PKH zu erhalten. Welche Sie dann zurückzahlen dürfen, wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse bessern. Und Ihr AG muß Ihren Anwalt nicht bezahlen - auch nicht, wenn Sie gewinnen. Kurzum - machen Sie das bloß nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Will euch mal auf dem laufenden halten was nun passiert ist.


Auf meine Nachfrage beim Arbeitgeber bekam ich nur eine kurze knappe Antwort.

ich denke das ist klar. Wir können Dich zu den gesagten Bedingungen nicht weiterbeschäftigen. Zum 01.06.16 versucht "Hauptunternehmer" die Tour jemand anderes zu geben. Wir sind raus.

Gruß

keine Aussage wie es nun weiter geht.
Ich habe ihr jetzt eine letzte Frist gegeben bis Mittwoch nächster Woche um mir mitzuteilen wie sie sich das jetzt vorstellt wie es weiter geht. wenn ich darauf wieder keine Antwort bekomme werde ich am Donnerstag zu dem Rechtspfleger gehen.

nie wieder eine Firma die über so viele Ecken geht weil mein Chef ist ja nur Sub Unternehmer
Ich halte euch weiter auf dem laufenden

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Also das ganze ist jetzt wirklich zum Arbeitsgericht gegangen nun heißt es abwarten.


Jetzt kam meine ehemalige Chefin und meinte das ich ja noch die Arbeitskleidung zurückgeben müßte.
Will ich natürlich auch kann ja mit denen ihrem Logo nichts anfangen.

Jetzt aber nochmal eine Frage , da sie auch das Letzte Gehalt noch nicht gezahlt haben, muss ich diese jetzt zurück geben oder kann ich sie bis zur Zahlung einbehalten?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Würde die Arbeitskleidung zurückgeben, sonst beruft man sich gegenseitig auf ein Zurückbehaltungsrecht. Der Rest wird dann ohnehin vor dem Arbeitsgericht geklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Würde die Arbeitskleidung zurückgeben, sonst beruft man sich gegenseitig auf ein Zurückbehaltungsrecht. Der Rest wird dann ohnehin vor dem Arbeitsgericht geklärt.



Hmm hatte da in die andere Richtung gedacht.
Dann hab ich natürlich gar nichts mehr und müßte da halt hin fahren was wieder 200km umsonst auf meine Kosten/Zeit wären und schicken geht ja schlecht wegen der bestätigung das sie es auch erhalten haben.

Aber gut dann muss ich da halt durch, hab auch keine Lust das ich deswegen probleme bekomme

-- Editiert von Lastpain am 17.06.2016 10:21

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

kann leider nicht mehr bearbeiten, deswegen so..........
Ich sollte evtl. noch dazu schreiben,
Bei der Arbeitskleidung handelt es sich natürlich nicht um Arbeitskleidung der Firma wo ich angestellt war sondern von der Firma wo mein Chef Sub Unternehmer ist.

Deswegen dachte ich das es evtl sinnvoll wäre sie einzubehalten bis zumindest das normale letzte Gehalt gezahlt wurde.


hätte man denn dieses Zurückhaltungsrecht? oder wäre das Diebstahl oder sowas?


-- Editiert von Lastpain am 17.06.2016 11:09

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Nein, auf jeden Fall nachweisbar zurückgeben! Du hast gegenüber der übergeordneten Firma kein Zurückhaltungsrecht!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

schicken geht ja schlecht wegen der bestätigung das sie es auch erhalten haben. Natürlich geht das - Pakete kann man mit Rückschein verschicken. Einfach mal googeln...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Das ist mir bewusst aber da trau ich ihr dann aber zu das sie sagt war nicht alles drinn

-- Editiert von Lastpain am 17.06.2016 13:47

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zwei Zeugen, Fotos und fertig.

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