Mindestlohn Auszahlung

6. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
meins71
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindestlohn Auszahlung

Hallo na alle,

der Mindestlohn ist für alle UN bindend.
Was würde bei einer Anzeige geschehen, der Zoll beschlagnahmt Akten und der Staatsanwalt prüft den Fall.
Bekommt der AN den Differenzbetrag ausgezahlt?



Vielen Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ne, da werden nicht einfach Differenzbeträge ausgezahlt. Die muss schon der Arbeitnehmer selber fordern und ggfs einklagen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Und verjährt darf der Anspruch auch noch nicht sein... Die Frist beträgt 3 Jahre zum jeweiligen Jahresende.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Abgesehen davon gibt es viele Ausnahmen, in denen der Mindestlohn nicht gezahlt werden muss.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von meins71):
der Mindestlohn ist für alle UN bindend.

Das ist schon mal die erste falsche Theorie...



Zitat (von meins71):
Bekommt der AN den Differenzbetrag ausgezahlt?

Es wäre möglich das das Unternehmen das macht.
Falls nicht, müsste man jedoch klagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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