Mindestlohn Minijob

1. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Bellisa22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindestlohn Minijob

Hallo,
ich habe seit April 22 einen unbefristeten Arbeitvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte und bin als Integrationshilfe (Vertretungskraft) angestellt.
In diesem Vertrag wird eine Bruttovergütung von 11,50€ je Stunde festgelegt, jedoch wird die monatl. Vergütung grundsätzlich 450€ nicht übersteigen.
Auch die monatl. Arbeitszeit wird nicht schriftlich festgehalten da sie durch die Vertretungsfälle variiert.

Ich hatte 3 Monate lang eine Vertretungsstelle in der ich monatl. 60 Stunden gearbeitet habe und trotz allem 433€ Gehalt (zahle RV) bekommen habe obwohl (wie ich nun herausgefunden habe) mein Chef mich wissentlich das diese Dame nicht mehr zu dieser Arbeitsstelle erscheinen wird als „Vertretung" eingesetzt hat und keinen Ersatz für diese Stelle gesucht hat und klar war das ich für die volle Zeit dort beschäftigt bin.

Seit September bin ich aufgrund von Schwangerschaft im Arbeitsverbot.

Eine Anpassung des Mindestlohns auf 12€ ist auch nicht erfolgt.

Die vertraglich festgelegte Darlegung meiner Arbeitszeitdokumentation am Jahresende erfolgte nun auch nicht.

Auf Ansprache meinerseits wird nicht reagiert.

Was kann ich nun tun?
Ist dies alles noch rechtens?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Bellisa22):
Auf Ansprache meinerseits wird nicht reagiert.
Was wolltest du denn?
Du kannst dich schriftlich und nachweisbar an deinen AG wenden und ihn auf den gesetzlichen Mindestlohn von 12,-brutto ab 01.10.2022 hinweisen und die entspr. Anpassung deiner Vergütung fordern.
Zitat (von Bellisa22):
Die vertraglich festgelegte Darlegung meiner Arbeitszeitdokumentation am Jahresende erfolgte nun auch nicht.
Was soll der AG tun? Du hast doch dein AZ-Konto bis zum Besch-Verbot selbst geführt und die Plusstunden dokumentiert, oder?
Ich verstehe es so, dass die Mehrarbeitsstunden dieser 3 Monate aufgrund deines Beschäftigungsverbotes nicht zum Zeitausgleich führen konnten. Die Plusstunden stehen aber und mehr als Minijob-Vergütung kann der AG nicht zahlen.
Ob der AG dir diese Plusstunden trotzdem (als *Überstunden* )auszahlt--- müsste eine Vereinbarung zwischen euch ergeben. Verpflichtet ist er mE nicht.
Zitat (von Bellisa22):
ich habe seit April 22 einen unbefristeten Arbeitvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte und bin als Integrationshilfe (Vertretungskraft) angestellt.
Ja. Als (nur) Vertretungskraft hätte man dir vermutlich einen befristeten AV angeboten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bellisa22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Ich wollte von meinem Arbeitgeber wissen weshalb mein AV nicht angepasst wurde.
Ich hatte diesbezüglich auch eine Beratung seitens der Minijobzentrale und wurde darüber aufgeklärt das wenn keine festen Stunden in einem AV festgehalten werden (da die Arbeit nach Arbeitsanfall vergütet wird) jedoch 40 Stunden monatl. vergütet werden müssen.
Das wären ja aktuell aber auch mehr als die im Vertrag festgelegten 450€. Wie ich das verstanden haben müsste er mir dann einen Vertrag unter 520€ aber über 450€ geben da der Mindestlohn angepasst wurde und dann die 40 std vergüten.

Das wären alles fragen an meinen AG die leider nicht beantwortet werden.

Meine Stunden habe ich selbst dokumentiert und eingereicht, lt. Minijob zentrale werden seit AV 40 std/Monat berechnet und die Überstunden vor dem AV müsste er mir auszahlen bzw. frei geben. Dies sollte ich auf der Arbeitszeitdokumentation die mir vom AG zugeschickt wird ändern und unterschrieben einreichen. Jedoch kam eben dieses Dokument nie bei mir an.
Und auch hier leider keine Antworten seitens des AG.

-- Editiert von User am 1. März 2023 12:41

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Bellisa22):
Das wären alles fragen an meinen AG
Ja, Was hast du von deinem AG schriftlich gefordert? Und wann war das?

Dass der AG dir die Plusstunden als *Überstunden* auszahlen müsste, kann ich nicht nachvollziehen.
Zitat (von Bellisa22):
Jedoch kam eben dieses Dokument nie bei mir an.
Du kannst es doch jetzt nochmal anfordern.
Ist dein AG ein öffentlicher oder ein privater?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Bellisa22):
wurde darüber aufgeklärt das wenn keine festen Stunden in einem AV festgehalten werden (da die Arbeit nach Arbeitsanfall vergütet wird) jedoch 40 Stunden monatl. vergütet werden müssen.

Was schlicht und ergreifend falsch ist...


Erst mal müsste man wissen was im Wortlaut im Arbeitsvertrag steht.



Zitat (von Bellisa22):
Das wären alles fragen an meinen AG die leider nicht beantwortet werden.

Warum auch, das ist nicht sein Job, das Wissen muss man sich - wenn nötig - selber aneignen oder an Wissende Dritte auslagern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.