Hallo,
ich habe seit April 22 einen unbefristeten Arbeitvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte und bin als Integrationshilfe (Vertretungskraft) angestellt.
In diesem Vertrag wird eine Bruttovergütung von 11,50€ je Stunde festgelegt, jedoch wird die monatl. Vergütung grundsätzlich 450€ nicht übersteigen.
Auch die monatl. Arbeitszeit wird nicht schriftlich festgehalten da sie durch die Vertretungsfälle variiert.
Ich hatte 3 Monate lang eine Vertretungsstelle in der ich monatl. 60 Stunden gearbeitet habe und trotz allem 433€ Gehalt (zahle RV) bekommen habe obwohl (wie ich nun herausgefunden habe) mein Chef mich wissentlich das diese Dame nicht mehr zu dieser Arbeitsstelle erscheinen wird als „Vertretung" eingesetzt hat und keinen Ersatz für diese Stelle gesucht hat und klar war das ich für die volle Zeit dort beschäftigt bin.
Seit September bin ich aufgrund von Schwangerschaft im Arbeitsverbot.
Eine Anpassung des Mindestlohns auf 12€ ist auch nicht erfolgt.
Die vertraglich festgelegte Darlegung meiner Arbeitszeitdokumentation am Jahresende erfolgte nun auch nicht.
Auf Ansprache meinerseits wird nicht reagiert.
Was kann ich nun tun?
Ist dies alles noch rechtens?
Mindestlohn Minijob
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was wolltest du denn?ZitatAuf Ansprache meinerseits wird nicht reagiert. :
Du kannst dich schriftlich und nachweisbar an deinen AG wenden und ihn auf den gesetzlichen Mindestlohn von 12,-brutto ab 01.10.2022 hinweisen und die entspr. Anpassung deiner Vergütung fordern.
Was soll der AG tun? Du hast doch dein AZ-Konto bis zum Besch-Verbot selbst geführt und die Plusstunden dokumentiert, oder?ZitatDie vertraglich festgelegte Darlegung meiner Arbeitszeitdokumentation am Jahresende erfolgte nun auch nicht. :
Ich verstehe es so, dass die Mehrarbeitsstunden dieser 3 Monate aufgrund deines Beschäftigungsverbotes nicht zum Zeitausgleich führen konnten. Die Plusstunden stehen aber und mehr als Minijob-Vergütung kann der AG nicht zahlen.
Ob der AG dir diese Plusstunden trotzdem (als *Überstunden* )auszahlt--- müsste eine Vereinbarung zwischen euch ergeben. Verpflichtet ist er mE nicht.
Ja. Als (nur) Vertretungskraft hätte man dir vermutlich einen befristeten AV angeboten.Zitatich habe seit April 22 einen unbefristeten Arbeitvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte und bin als Integrationshilfe (Vertretungskraft) angestellt. :
Danke für deine Antwort.
Ich wollte von meinem Arbeitgeber wissen weshalb mein AV nicht angepasst wurde.
Ich hatte diesbezüglich auch eine Beratung seitens der Minijobzentrale und wurde darüber aufgeklärt das wenn keine festen Stunden in einem AV festgehalten werden (da die Arbeit nach Arbeitsanfall vergütet wird) jedoch 40 Stunden monatl. vergütet werden müssen.
Das wären ja aktuell aber auch mehr als die im Vertrag festgelegten 450€. Wie ich das verstanden haben müsste er mir dann einen Vertrag unter 520€ aber über 450€ geben da der Mindestlohn angepasst wurde und dann die 40 std vergüten.
Das wären alles fragen an meinen AG die leider nicht beantwortet werden.
Meine Stunden habe ich selbst dokumentiert und eingereicht, lt. Minijob zentrale werden seit AV 40 std/Monat berechnet und die Überstunden vor dem AV müsste er mir auszahlen bzw. frei geben. Dies sollte ich auf der Arbeitszeitdokumentation die mir vom AG zugeschickt wird ändern und unterschrieben einreichen. Jedoch kam eben dieses Dokument nie bei mir an.
Und auch hier leider keine Antworten seitens des AG.
-- Editiert von User am 1. März 2023 12:41
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Ja, Was hast du von deinem AG schriftlich gefordert? Und wann war das?ZitatDas wären alles fragen an meinen AG :
Dass der AG dir die Plusstunden als *Überstunden* auszahlen müsste, kann ich nicht nachvollziehen.
Du kannst es doch jetzt nochmal anfordern.ZitatJedoch kam eben dieses Dokument nie bei mir an. :
Ist dein AG ein öffentlicher oder ein privater?
Zitatwurde darüber aufgeklärt das wenn keine festen Stunden in einem AV festgehalten werden (da die Arbeit nach Arbeitsanfall vergütet wird) jedoch 40 Stunden monatl. vergütet werden müssen. :
Was schlicht und ergreifend falsch ist...
Erst mal müsste man wissen was im Wortlaut im Arbeitsvertrag steht.
ZitatDas wären alles fragen an meinen AG die leider nicht beantwortet werden. :
Warum auch, das ist nicht sein Job, das Wissen muss man sich - wenn nötig - selber aneignen oder an Wissende Dritte auslagern.
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