Mindestlohn Zeitarbeit

10. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)
Mindestlohn Zeitarbeit

Gibt es in Deutschland einen Mindestlohn für Zeitarbeiter?
Mein Sohn Arbeit in Vollzeit und 3-Schichtbetrieb mehr als 40 h die Woche und hat 565.-€ Netto.Überstunden konnte er nicht abfeiern und bekommt diese auch nicht bezahlt.Wer fleißig ist bekommt Bonuspunkte oder schon mal einen Gutschein für eine Tüte Gummibären.(Wert 5.-€ Kein Witz!!!)Vor 4 Wochen hat er eine Kinokarte bekommen, hübsch verpackt in einer Filmrolle.Da er noch zur Arbeit fahren muss, bleibt nicht viel übrig und er muss jetzt staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, da wir Ihn nicht unterstützen können.Kann man gegen solche Firmen vorgehen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Zuerst ist zu prüfen ob der Arbeitgeber dem Tarifverband Zeitarbeit angehörig ist.

Wenn ja gilt der Tarifvertrag.

Ggfs. kommt eine Klage wegen Lohnwucher in Betracht.
Überstunden müssen bezahlt werden.


Am effektivsten ist es sowieso sich eine neue Stelle zu suchen.

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#2
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Das ist ja immer leicht gesagt, kündigt er jetzt, da sich die Arbeit gar nicht lohnt, bekommt er eine Sperre vom der Agentur.Durch die Arbeit hat er ja schon seine Ansprüche auf sein Arbeitslosengeld ganz erheblich runter geschraubt.Nimmt man also eine so eine Arbeit an, ist man immer im Nachteil!
Trotzdem vielen Dank für die Antwort, werde dort einmal nachfragen, ob Sie zum Tarifverband gehören.

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#3
 Von 
Silent
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie Maestro1000 schon sagt , wenn die Zeitarbeitsfirma einem Tarifverband angehört gelten die sortigen Löhne.
Gehört die Zeitarbeitsfirma aber keinem Tarifverband an so gilt das EqualPay . Das Bedeutet er hat anspruch auf den selben Stundenlohn wie die Festangestellten Mitarbeiter des Betriebes in der er Ausgeliehen wurde.
Wenn es in dem Betrieb wo er seine 3 Schichten macht einen Betriebsrat gibt kann er sich einmal an diesen wenden und dort sein Problem schildern. Den der Betriebsrat ist auch für die im Unternehmen eingesezten Leiharbeiter zuständig.
Desweiteren hat er die möglichkeit seinen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma zu Kündigen ohne eine " Speerzeit " von 12 Wochen zu bekommen wenn sein Lohn genauso Hoch bzw. sein Lohn weniger als sein Arbeitslosengeld beträgt.
Bspl:
Lohn = 565,00 Euro Netto
ALG = 600,00 Euro
Es darf gekündigt werden und es gibt keine Speerzeit.

Was steht eigentlich im Arbeitsvertrag als Stundenlohn ?
Wie lange ist er schon bei dieser Zeitarbeitsfirma beschäftigt ?
Ist evtl sogar eine falsche Steuerklasse zugrunde gelegt worden ?? Mal auf der Abrechnung nachsehn.
Wenn ausversehn Steurklasse 6 genommen wurde hat er über 50% abzüge .


Gruß
Silent

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#4
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Oh, vielen Dank für die Hinweise.Schau gleich mal im Arbeitsvertrag nach, was dort steht zum Stundenlohn.Lohnsteuerklasse EINS hat er, die Steuerkarte liegt gerade bei mir.Er ist seit 27.11.07 bei der Firma.Komischerweise wird Ihm auch Kirchensteuer abgezogen, obwohl wir keiner Kirche zugehörig sind.
Also Arbeitsvertrag:
Probezeit 6 Monate
Arbeitszeit:als regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit werden zwischen den Parteien 35 Stunden vereinbart.
§ 6 Vergütung
Bruttogrundvergütung
stündlich/wöchendlich/monatlich 5,95 € brutto
und setzt sich wie folgt zusammen:
a)Tariflohn stündlich 5,77 brutto und b) übertarifliche Zulage stündlich 0,18 €
So der Lohnzettel für Juni
21 AT Normalstunden 155,40
übertarifliche Zulage 165,50
Sehe gerade das bei Ihm Steuerklasse 6 eingetragen ist!? Das ist mir noch garnicht aufgefallen!
Also stimmt was Silent geschrieben hat!
Was kann man da jetzt machen?

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#5
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Habe gerade im Arbeitsvertrag gelesen, dass die Zeitarbeitsfirma in der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA angeschlossen ist.Finde dort aber komischerweise keine Angaben zum Stundenlohn?
http://www.amp-info.de/fileadmin/user_upload/downloads/Manteltarifvertrag.pdf

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#6
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Im SWR habe ich auch noch was gefunden!
Hunderttausende Leiharbeiter mit möglicherweise ungültigen Tarifvertrag!
http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=2917692/kv2yot/index.html

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Sehe gerade das bei Ihm Steuerklasse 6 eingetragen ist!? Das ist mir noch garnicht aufgefallen!
Also stimmt was Silent geschrieben hat!
Was kann man da jetzt machen?


Na schnellstens die Steuerkarte beim AG abgeben. Wie kommst überhaupt du zu der Lohnsteuerkarte, die eigentlich beim AG abgegeben werden sollte?

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#8
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Ja, das Frage ich mich auch schon, aber das muss mein Sohn mir noch beantworten, aber er schläft noch!(nachtschicht)Steuerkarte habe ich heute schon abgeschickt, an den AG.

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#9
 Von 
Silent
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

hab ich mir schon gedacht das wohl die steuerkarte noch nicht dem arbeitgeber vorliegt.
er ist nämlich in solch einem fall dazu verpflichtet vorerst steuerklasse 6 zu grunde zu legen. erst nach vorlage der steuerkarte beim arbeitgeber wird die klasse zu grunde gelegt die dort eingetragen ist.
ich schätze mal das wird die klasse I sein.
der lohn wird wenn die karte vorliegt korigiert und der betrag der zu wenig ausgezahlt wurde wird entweder mit der nächsten abrechnung ausgezahlt oder vorher schon. kommt drauf an wie der arbeitgeber drauf ist.
normalerweise hätte er wenn er 3 schichten macht so in etwa 980 euro netto.
verstehe nicht warum die leute nicht mal ihren arbeitsvertarg lesen bevor die den unterschreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
der lohn wird wenn die karte vorliegt korigiert und der betrag der zu wenig ausgezahlt wurde wird entweder mit der nächsten abrechnung ausgezahlt oder vorher schon. kommt drauf an wie der arbeitgeber drauf ist.


Meines Wissens ist der AG dazu nicht verpflichtet, sondern muss lediglich die zukünftigen Abrechnungen nach der Lst-Klasse in der Lst-Karte abrechnen. Die Spezis im Forum Steuerrecht können dazu hoffentlich genaueres sagen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Ja vielen Dank!Kann jemand, Bitte oben noch einmal nach dem Lohn schauen.Die fest Angestellten der Firma haben 1300.-€ brutto Lohn.Weiß jemand was aus dem Tarifvertrag geworden ist, dem die Zeitarbeitsfirma angehört? Gehe davon aus, das er sein Geld nicht nachgezahlt bekommt und es sich über den Lohnsteuerjahresausgleich holen muss.
Vielen Dank für die guten Ratschläge!
Leider werden, scheinbar die Kinder nie Erwachsen!

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