Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und zwar
A = arbeitsnehmer B= zeitarbeit C= andere Zeitarbeit
A hat ein Arbeitsvertrag gemäß Tarifvereinbarung CGZP/AMP bei B am 04.01.08 unterschieben.
A kriegt 6,50€ Stundenlohn Brutto.
Auf Anfrage bei B warum A nicht nach neuen gesetzlichen Mindestlohn von 7,31€ Stundenlohn bezahlt wird hat B die Antwort verweigert.
Ein Kollege von A hat berichtet dass er bei C den gesetzlichen Mindestlohn schon erhält.
meine Frage ist jetzt ob die Tarifvereinbarung CGZP/AMP sich an diesen Mindestlohn anschliessen muss oder nicht?
Schon mal danke im voraus.
Mfg
Mindestlohn bei Zeitarbeit?
6. Januar 2008
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Frage vom 6. Januar 2008 | 02:27
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Mindestlohn bei Zeitarbeit?
#1
Antwort vom 6. Januar 2008 | 03:37
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2339x hilfreich)
Hallo, was für ein gesetzlicher Mindestlohn? Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Mindestlohn.
Vermutlich unterliegt der Kollege einfach einem anderen Tarifvertrag. Im Entgelttarifvertrag des BZA <a href="http://www.bza.de/72.html"> ... hier klicken.</a> (und dann rechts auf das pdf gehen) ist der Mindestlohn ab 2008 7,31 €, aber mit 'gesetzlich' hat das nichts zu tun.
MfG
Nachtrag: Hier die Tarifverträge CGZB/AMP http://www.amp-info.de/AMP-Tarifvertraege.121.0.html (das Geseiere mit HTML damits klickbar wird, spar ich mir jetzt mal)
-- Editiert von venotis am 06.01.2008 03:46:47
#2
Antwort vom 25. Februar 2010 | 15:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Zu dem Thema hab ich einen interessanten Blogbeitrag zu diesem Thema gefunden.
Viele Grüße
Willi
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