Angenommen Arbeitgeber XY stellt einen Mitarbeiter auf 400 Euro Basis ein.
Dieser wird 6 Monate beschäfigt und danach stellt sich raus, das der Mitarbeiter noch einen anderen Mini Job bei Arbeitgeber XX hatte.
Die Mini Job Zentrale fordert nun XY auf, Sozialabgaben für die letzten 6 Monate zu bezahlen.
Der Mitarbeiter hat monatlich bei Arbeitgeber XY 300-400 Euro verdient und bei Arbeitgeber XX nach seinen Angaben 50-150 Euro.
Normalerweise müssen keine Nachzahlungen erfolgen, da keine Kentniss von dem 2. Job vorhanden waren.
Jetzt hat aber der Mitarbeiter bei dem Anmeldebogen den den jeder 400 EUR jobber ausfüllen muss, keine Angaben bei der Frage zu weiteren 400 Euro Verhältnissen gemacht.
Weshalb auch immer, Arbeitgeber XY und Steuerberater hatte dies nicht korrekt überprüft
Ist nun auf jedenfall für den Arbeitgeber XY der von Arbeitgeber XX nichts wusste eine Nachzahlung von Sozialabgaben erforderlich? Fällt sowas unter grob fahrlässig oder kommt man da irgendwie wieder raus?
Und müssen dann nur in den Monaten wo der Mitarbeiter über den 400 Euro lag diese bezahlt werden?
Ist es sinnvoll den Mitarbeiter sofort aus dem Unternehmen zu entlassen oder kann er weiter arbeiten auf Lohnsteuerklasse 6?
Können noch weitere Konsequenzen ausser den Nachzahlungen auf den Arbeitgeber XY zukommen?
Mini Job Fragen zu Sozialversicherung
27. Januar 2012
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Frage vom 27. Januar 2012 | 07:16
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 8x hilfreich)
Mini Job Fragen zu Sozialversicherung
#1
Antwort vom 27. Januar 2012 | 09:15
Von
Status: Heiliger (20352 Beiträge, 7367x hilfreich)
Arbeitsrecht ist das nicht, eher Abgabenrecht.
Ob du den MA weiterbeschäftigst, ist deine Entscheidung. Oder auch seine, wenn und da er nun die üblichen Abgaben zu zahlen hat.
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