Hallo
ich habe 2012 noch gar nicht gearbeitet.
Ab 20.02.2012 habe ich auf 400-€-Basis angefangen. Die Arbeit geht bis 31.03.12. Für Februar hab ich wegen Mehrarbeit 300 € verdient. Im März erhalte ich exakt 400 €.
Nun meint mein Chef, ich müßte für Februar Sozialversicherung zahlen, die 400-€-Grenze wäre anteilig überschritten, aber nur für Februar.
Stimmt das so? Ich hab im Februar ja nirgends anders gearbeitet.
Mini-Job ab 20.
7. März 2012
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Frage vom 7. März 2012 | 23:31
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 2x hilfreich)
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#1
Antwort vom 8. März 2012 | 00:21
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8057x hilfreich)
Lesen Sie mal hier:
http://www.joppo.de/recht/sozialversicherungsrecht/minijob-400-euro-job/gelegentliches-ueberschreiten-der-400-euro-grenze.html
-- Editiert hamburgerin01 am 08.03.2012 01:01
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 8. März 2012 | 21:14
Von
Status: Schüler (168 Beiträge, 62x hilfreich)
Der vorletzte Punkt->
http://www.minijob-zentrale.de/nn_112212/DE/01__Aktuelles/2009__Neue__GeringfRL__141009.html
Der Februar muss nicht versicherungspflichtig abgerechnet werden!
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