Mini-Job ab 20.

7. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.06.2012 22:18:52
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Mini-Job ab 20.

Hallo

ich habe 2012 noch gar nicht gearbeitet.

Ab 20.02.2012 habe ich auf 400-€-Basis angefangen. Die Arbeit geht bis 31.03.12. Für Februar hab ich wegen Mehrarbeit 300 € verdient. Im März erhalte ich exakt 400 €.

Nun meint mein Chef, ich müßte für Februar Sozialversicherung zahlen, die 400-€-Grenze wäre anteilig überschritten, aber nur für Februar.

Stimmt das so? Ich hab im Februar ja nirgends anders gearbeitet.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8067x hilfreich)

Lesen Sie mal hier:
http://www.joppo.de/recht/sozialversicherungsrecht/minijob-400-euro-job/gelegentliches-ueberschreiten-der-400-euro-grenze.html

-- Editiert hamburgerin01 am 08.03.2012 01:01

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#3
 Von 
jimmy1985
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 62x hilfreich)

Der vorletzte Punkt->

http://www.minijob-zentrale.de/nn_112212/DE/01__Aktuelles/2009__Neue__GeringfRL__141009.html

Der Februar muss nicht versicherungspflichtig abgerechnet werden!

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