Mini-Job über 450€

2. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bendix123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mini-Job über 450€

Hallo liebe Leute,

Ich habe eine Frage, und zwar habe ich letzten Monat einen 450€ Job ausgeübt. Ich habe keinen Arbeitsvertrag erhalten oder unterschrieben und wurde direkt viel zu oft und zu viele Stunden eingesetzt. Also kam ich, im letzten Monat, weit über 450€.
Nun wollte ich mir dies nicht weiter antun und habe mir einen neuen Job, nach bereits einem Monat gesucht.
Der alte Arbeitgeber will mir nun aber mein Gehalt in zwei Monaten ausbezahlen, damit ich eben nicht über diese 450€ komme. Dies ist jedoch nur in seinem Sinne und nicht in meinem.
Nun kann ich meinen neuen Job nicht ausüben, da ich ja bei meinem alten Arbeitgeber für diesen Monat gemeldet bin.
Was kann ich nun tun ?
Danke bereits im voraus.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Sie müssen sich nicht auf die Teilung der Zahlung einlassen. Im Zweifel halt klagen. Wenn Sie bei einem zweiten Arbeitsverhältnis Gehalt beziehen, wird eines davon in LstK 6 abgerechnet. Ungünstig für Sie.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Bendix123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Jedoch weigert der alte Arbeitgeber sich, dass komplette Gehalt auszuzahlen. Ist dies nicht sogar Steuerhinterziehung von seiner Seite aus?
Ich möchte leider nur ungern zu einem Anwalt gehen, da ich Schüler bin und es mir nicht leisten kann.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

Wie oft denn noch: In der 1. Instanz braucht es keinen Anwalt. Beim Antrag hilft bei Gericht ein Rechtspfleger. An Kosten fallen Gerichtsgebühren an, die du selbst trägst.
Wenn du ohne Vertrag "im Minijob" gearbeitet hast, möchte doch von Interesse sein, ob der Job wirklich angemeldet ist/war (Haushaltscheckverfahren).

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#4
 Von 
fb471509-22
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Bendix123):
Jedoch weigert der alte Arbeitgeber sich, dass komplette Gehalt auszuzahlen. Ist dies nicht sogar Steuerhinterziehung von seiner Seite aus?
Ich möchte leider nur ungern zu einem Anwalt gehen, da ich Schüler bin und es mir nicht leisten kann.


Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen, sodass du dir doch einen Anwalt nehmen kannst. Als Schüler wirst du da sicherlich gute Karten haben. Und da du den Prozess gewinnen wirst, trägt der Arbeitgeber die Gerichtskosten. Die Frage ist nur, ob sich das zeitlich nicht so lange hinzieht, dass du nicht eh schon die 2 Monate rum hast....

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

@fbxxxx-22
Prozesskostenhilfe für etwas, was keinen Anwalt braucht - da sehe ich schwarz.
Und in der 1. Instanz Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Kosten alleine, egal wer gewinnt.

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Prozesskostenhilfe für etwas, was keinen Anwalt braucht - da sehe ich schwarz.


Würde bedeuten, dass in allen Gerichtsverfahren, in denen sich die Partei selbst vertreten kann, Prozesskostenhilfe nicht gewährt wird. Dem ist aber nicht so. Auch bei Lohnklagen habe ich es bereits erlegt, dass PKH bewilligt wurde, weil es halt gerade nicht immer so einfach ist. Die Geltendmachung von Überstunden ist nämlich dann doch nicht so leicht, wie man meint.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Dennoch, hier würde ich einfach zur Rechtsantragsstelle gehen und die korrekte Bezahlung einklagen. Da kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt dürfte das Verfahren leicht für Bendix zu gewinnen sein.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Zitat:
Der alte Arbeitgeber will mir nun aber mein Gehalt in zwei Monaten ausbezahlen, damit ich eben nicht über diese 450€ komme. Dies ist jedoch nur in seinem Sinne und nicht in meinem.


Warum meinst Du, dass das im Sinne des AG ist? Nach meiner Auffassung fährt der AG besser, wenn das Gehalt nicht aufteilt, sondern ganz normal mit Abzug von Steuern und Sozialabgaben in einem Monat auszahlt.

Schlechter fährt vielmehr der AN, weil bei Auszahlung in einem Monat plötzlich Sozialabgaben und evtl. Steuern für den AN anfallen.

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