Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage:
Muß ein Arbeitgeber gegenüber Mitarbeitern, die auf Mini-Job-Basis für ihn arbeiten, im Fall einer Kündigung auch eine Kündigungsfrist einhalten? Wenn ja, wie ist denn die Frist?
Einen Vertrag gibt es nur mündlich.
Vielen Dank.
Mini-Job und Kündigungsfrist
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?

Soweit ich weiß, gelten auch bei geringfügigen Jobs die gesetzlichen Kündigungsfristen, denn geringf. Jobber sind allen anderen AN gleichgestellt.
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Habe eben dazu einen anderen Forenbeitrag gefunden und das scheint so wirklich zu sein.
Wie schaut es nun mit der Form der Kündigung aus? Muß der AG dem AN ordentlich in schriftlicher Form kündigen oder kann er die Kündigung durch einen anderen AN einfach ausrichten lassen ..... so nach dem Motto: "Sag Sie Frau/Herrn xxx, daß sie für uns nicht mehr arbeiten braucht."?
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Wie bapiflitz schon schreibt, auch für Minijobs gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Nach § 623 BGB
kann eine Kündigung nur schriftlich erklärt werden.
-- Editiert von hamburgerin01 am 05.03.2005 01:13:53
Prima, denn schriftlich ist gar nichts passiert. Kann man dann auch seinen Lohn für die Zeit einfordern, bis eine ordentliche und vorallem schriftliche Kündigung kommt?
Ach so, ich wollte in dem Zusammenhang auch noch fragen, ob man als AN denn hinnehmen muß, wenn die Bezahlung für den 15. des Monats zugesagt wurde, man an dem Tag aber immer nur einen Verrechnungsscheck bekommt. Dadurch hat man das Geld manchmal erst bis zu 14 Tage später zur Verfügung.
Danke.
Nelli
Dadurch hat man das Geld manchmal erst bis zu 14 Tage später zur Verfügung.
Bei welcher Bank sind Sie denn, wo die Bearbeitung bis zu 14 Tage dauert? Das sollte nicht der Normalfall sein, sondern eigentlich in 3-4 Bankarbeitstagen geregelt sein.
quote:
Kann man dann auch seinen Lohn für die Zeit einfordern, bis eine ordentliche und vorallem schriftliche Kündigung kommt?
Ja, Du musst Deine Arbeitskraft aber weiter anbieten. Du musst also auch deutlich mache, dass Du diese Kündigung nicht akzeptierst.
Wenn Du aufgrund der Mitteilung Deines Kollegen jetzt einfach zu Hause bleibt, kann Dir der AG u.U. fristlos wegen Arbeitsverweigerung kündigen. Mindestens kann er jedoch in dieser Zeit den Lohn wegen unentschuldigtem Fehlen kürzen.
Nur, wenn Dein AG Dich nicht arbeiten lässt, muss er den Lohn weiterzahlen.
@Jotrocken: Diese Bank stellt das Geld erst nach 8 Bankarbeitstagen zur Verfügung und da zwischen diesen 8 Bankarbeitstagen immer auch mindestens 1 Samstag, 1 Sonntag und im ungünstigsten Falle auch mal Feiertage liegen, sind das für den AN effektiv bis zu 14 Tage. Schaut man sich z. B. diesen Monat an, dann bekommt man das Geld nicht vor dem 30. März in die Finger.
Das mit den 8 Bankarbeitstagen scheint normal zu sein, denn ich habe heute z. B. bei der Dresdner Bank angerufen und da dauert das auch so lange.
Verstehen kann ich es auch nicht, denn was macht die Bank so lange mit der Kohle?
@hh: Es handelt sich zum Glück um einen Heimarbeitsplatz und die Arbeit wird wie gewohnt erledigt. Morgen müßte die Abrechnung da sein und dann kann man gespannt sein, ob es das volle Geld gibt.
Wenn es dann nicht den vollen Lohn gibt, dann wird wohl die Frage nach dem "wieso?" fallen. Und wenn dann von einer Kündigung die Rede ist, dann kann man immer noch sagen, daß man immer schriftlich kündigen muß. Dann wird wohl erst was kommen. Oder soll man sich besser anders verhalten?
-- Editiert von Nelli am 14.03.2005 20:25:23
denn was macht die Bank so lange mit der Kohle?
Wahrscheinlich Zinsvorteile kassieren.
Die Wertstellung des Schecks erfolgt pünktlich, nur über das Geld kann man nicht verfügen, obwohl es als Guthaben auf dem Auszug steht.
Heute ist keine Abrechnung gekommen. Auf die Nachfrage, ob noch was kommt, wußte die Buchhaltung nichts ...... wie immer. Die Hälfte des Lohns hätte kommen müssen, aber gar nichts.......
Dann werde ich das jetzt mal per Fax anmahnen.
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