Mini Job und Teilzeitarbeit

15. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
ip613972-52
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mini Job und Teilzeitarbeit

Ich bin atypisch stiller gesellschafter in der Perasonengesellschaft meiner Frau und habe eine eigene Personengesellschaft. Ein Mitarbeiter ist bei meiner Frau Teilzeit eingestellt auf Stundenbasis und ich möchte ihn als 520,00 Euro Job er in meiner Firma einstellen.

Geht das ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von ip613972-52):
Geht das ?
Ja.

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#2
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 170x hilfreich)

Aus meiner Sicht schon.
Jedenfalls spricht die Stellung als atypischer stiller Gesellschafter nicht dagegen.
Und im Prinzip kann jeder Arbeitnehmer bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob machen, erst Recht dann, wenn er bei dem ersten Arbeitgeber in Teilzeit arbeitet.
Eine andere Frage ist, ob durch diese Stellung bei Ihnen eine Mitunternehmerschaft zu bejahen sein könnte, dies schlägt auf die Qualifikation Ihrer Einkünfte (also des an einer atypisch stillen Gesellschaft Beteiligten) durch. Dann würden Sie ggf. auch dort gewerbliche Einkünfte erzielen. Das hat aber mit den Anstellungen von Arbeitnehmern nichts zu tun und muss auch ein Steuerberater klären.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7228 Beiträge, 1520x hilfreich)

Zwei Minijobs nebeneinander kann kniffelig werden! Bitte mal genau informieren....

https://www.lexware.de/wissen/mitarbeiter-gehalt/minijob/

Zitat:
Weitere Beschäftigungen
Keine Hauptbeschäftigung, mehrere Minijobs
Hat der Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, darf er grundsätzlich mehrere Minijobs bei mehreren Arbeitgebern haben. Aber: Er darf in allen geringfügigen Beschäftigungen zusammen nicht mehr als 520 Euro Arbeitsentgelt im Monat erhalten. Beträgt sein Entgelt insgesamt mehr als 520 Euro, werden alle Jobs versicherungspflichtig und dürfen nicht mehr als Minijob abgerechnet werden.

Eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber hat keine Auswirkung auf den Minijob bei Ihnen.

Bei Hauptbeschäftigung nur ein Minijob möglich
Hat der Minijobber bei einem anderen Arbeitgeber eine normale Hauptbeschäftigung oder einen Midijob, darf er bei Ihnen als Minijobber arbeiten. Ein Minijob neben der Hauptbeschäftigung ist erlaubt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zwei Minijobs nebeneinander kann kniffelig werden!
Stimmt ... aber Titel sagt:
Zitat (von ip613972-52):
Mini Job und Teilzeitarbeit

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