Minijob, Urlaubsanspruch

1. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
mieterin99999
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob, Urlaubsanspruch

Ich habe einen Minijob und arbeite an 3 Tagen in der Woche. Jetzt wollte ich Urlaub für 3 Tage beantragen und wurde von meinem Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass ich für die gesamte Woche Urlaub nehmen muss. Also für 5 Tage. Das halte ich für unfair, weil ich ja in der Woche keine 5 Tage arbeite. Kann mein Chef das verlangen?
Danke für die Hilfe




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1697 Beiträge, 292x hilfreich)

Was steht zum Urlaub im Vertrag?

Hast du genauso viele Urlaubstage wie deine Kollegen mit 5-Tage-Woche? Dann sollte es auch so sein, dass du für eine freie Woche 5 Tage nehmen musst.

Oder nur 3/5 der Tage? Dann musst du nur für deine 3 Arbeitstage Urlaub nehmen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mieterin99999
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

In meinem Vertrag stehen 20 Urlaubstage bei einer 5 Tage-Woche und 24 Urlaubstage bei einer 6 Tage-Woche, also gehe ich von aus, dass ich genau wie meine Kollegen, die 5 Tage arbeiten die Anzahl an Tagen habe. Inzwischen habe ich gegooglet und auch gelesen, das mir bei 3 Tage Arbeit pro Woche eigentlich keine 20 Tage zustehen. Danke für deine Antwort. Hat mir sehr geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20352 Beiträge, 7367x hilfreich)

Eigentlich sollte klar sein, dass Urlaub nur für die Tage zu beantragen ist, an denen AN auch zur Arbeit verpflichtet ist; für Freizeit macht das auch wenig Sinn. Vor allem aber wird der U-Anspruch gekürzt, wenn man an weniger Tagen arbeitet als Vollzeit-AN. Wenn AN also bei einer 5-Tage-Woche nach BUrlG 20 Tage Urlaub haben, bekommen AN mit einer 4-Tage-Woche 16, bei 3 Tagen dann 12 U-Tage usw.
Da du an 3 Tagen eingesetzt wirst, sollten dir 12 Tage Urlaub zustehen.
Wenn dein AG nun verlangt, dass du für eine ganze Woche 5 U-Tage zu beantragen hast, sollte dein U-Anspruch auch 20 Tage beantragen und nicht weniger - so entsteht niemandem ein Schaden, solange es um ganze Urlaubswochen geht, nach BUrlG soll jeder AN 4 Wochen Erholungsurlaub haben.
Es könnte also egal sein; kniffeliger wird die Sache, wenn AN in TZ für einzelne Tage Urlaub benötigt. Das muss aber nicht zum Problem des AN werden.

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#4
 Von 
Saarwars
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich kenne das so
Man hat Anspruch auf 4 Wochen Urlaub. Bei 3 Tage Woche ist das 3 Tage x 4 Wochen = 12 Tage. Er Kann dir also für eine Woche Urlaub nur 3 Tage abziehen. Du kannst aber auch einzelne Tage Urlaub nehmen, es muss nicht immer eine Woche sein.

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