Minijob, ab März kriege ich keine Std. mehr, aber keine Kündigung

26. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
cerebrum
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob, ab März kriege ich keine Std. mehr, aber keine Kündigung

Hallo,

ich habe schon etliche Jahre einen Minijob. Bei diesen Minijob kann man ich die Dienste selbst aussuchen. Es gibt 2 Aufgabengebiete die besetzt werden müssen, entweder trägt man sich für die Zentrale oder für die Fahrbereitscheit ein.

Mein Chef kann leider nicht wirtschaften, so wurden nach mir noch etliche Mitarbeiter für die gleiche Beschäftigung eingestellt. Was bedeutet, das wir zu viele Mitarbeiter sind und man kaum noch Schichten bekommt.

Jetzt habe ich einen netten Anruf vom Chef bekommen, das ich und noch ein Kollege ab März keine Arbeitsstunden mehr bekommen. Dieser Zustand soll einige Monate anhalten und evtl. im Sommer können wir uns wieder auf den Dienstplan eintragen. Wir sind nicht entlassen. Ich bin immer zuverlässlich, pünktlich gewesen. Es gab nie Grund meine Arbeit zu beanstanden, was man nicht von allen Kollegen sagen kann. Das man mit meiner Arbeit zufrieden ist, wurde mir mündlich mitgeteilt.

Ich habe in der letzten Zeit eher in der Zentrale gearbeitet, was für mich der einzige Grund sein könnte, warum ich keine Stunden mehr bekomme. Bei meiner Kollegin die auch keine Std. mehr bekommt ist das auch der Fall.

Meine Frage, gibt es beim Minijob nicht auch sowas wie einen Sozialplan?
Immerhin sind einige Kollegen nach mir eingestellt wurden.
Insgesamt gibt es 25 Mitarbeiter im Betrieb. Halb Minijobber, halb Vollzeit Mitarbeiter. Oder ist man als Minjobber der Willkür seines Chefs ausgeliefert?
Hat man keine Rechte?

Danke!



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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von cerebrum):
Hat man keine Rechte?
Doch, natürlich.
Jetzt ab März habt ihr zB das Recht, zu Hause zu bleiben. Es gibt keinen Schichtplan für euch.
Aber:
Euer Arbeitsvertrag zur geringfügigen Beschäftigung /Minijob mit X Wochenstunden--- der bleibt bestehen.
An der Entlohnung darf sich für auch nichts ändern.
Auch ohne Stunden habt ihr Anspruch auf Lohn lt. Vertrag.
Es wurde weder gekündigt noch eine Änderung im Arbeitsvertrag vereinbart. Deshalb gehts weder um Sozialplan noch um ältere Rechte. Auch nicht um den Arbeitsbereich Zentrale oder Fahrdienst...

Ihr wurdet *freigestellt*.

...euer Chef kann wirklich nicht wirtschaften. Sicher schreibt er euch noch etwas.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von cerebrum):
ich habe schon etliche Jahre einen Minijob.

Steht dort eine Stundenzahl drin?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Ich meine auch, dass ihr so freigestellt seid, d.h. von der Arbeitspflicht befreit, aber bei Fortzahlung von Bezügen.
Da hilft es dem AG auch nicht, dass ihr euch für gewöhnlich selbst in Schichten eintragt - der schlichte Ansatz 'keine Schichten - kein Geld' wird so nicht funktionieren, insofern der AG sein unternehmerisches Risiko nicht einfach auf die MA abwälzen kann; im Grunde hat er für hinreichend Arbeit zu sorgen, wenn er Leute einstellt. Das 'Übliche' steht euch gewiss zu.

Im Ergebnis wird über kurz oder lang allerdings ins Haus stehen, dass der AG sich von überzähligen MA wird trennen müssen. Die Kündigung ist also nur eine Frage der Zeit.

-- Editiert von blaubär+ am 26.01.2020 16:37

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#4
 Von 
Rasar
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Soweit ich weiß, muss der Arbeitgeber dich aber abmelden, wenn innerhalb von drei Monaten keine Gelder geflossen sind! Ändert vielleicht nichts an der Tatsache, dass der Vertrag weiter bestehen bleibt, aber du könntest dir zwischenzeitlich einen anderen Mini-Job suchen, denn du darfst ja mehrere Minijobs haben nur nicht über 450 Euro verdienen und so würdest du wenigstens noch was zusätzlich verdienen? Ein weiterer Vorteil ist, sollte es mit der Arbeit nichts mehr werden, hast du schon eine neue Aufgabe gefunden. Alles Gute.

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#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Rasar):
Soweit ich weiß, muss der Arbeitgeber dich aber abmelden, wenn innerhalb von drei Monaten keine Gelder geflossen sind!
Unsinn! Der AG muss die vereinbarten Gehälter zahlen und kann nicht einfach den Arbeitsvertrag auflösen.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von cerebrum):
Was bedeutet, das wir zu viele Mitarbeiter sind und man kaum noch Schichten bekommt.
Den vertraglich geschuldeten Lohn muss der AG aber dennoch zahlen!

Zitat (von cerebrum):
Jetzt habe ich einen netten Anruf vom Chef bekommen, das ich und noch ein Kollege ab März keine Arbeitsstunden mehr bekommen.
Ist gar nicht so schlimm, denn für diese Zeit bist du dann bezahlt freigestellt.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Einen weiteren Minijob anzutreten halte ich für ungünstig, weil das zweite Einkommen ja die Lohngrenze des Minijobs sprengen würde. Der Arbeitgeber ist hier im Annahmeverzug und er muß zahlen, Es kann nur evtl. mit Problemen verbunden sein, ihm das zu vermitteln, da er das wohl nicht weiß....
Bei dem Arbeitgeber werden Sie nicht mehr glücklich, insofern lohnt sich tatsächlich die Suche nach einem neuen Job.

-- Editiert von altona01 am 27.01.2020 10:49

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Es kann nur evtl. mit Problemen verbunden sein, ihm das zu vermitteln, da er das wohl nicht weiß....

Das Arbeitsgericht hilft aber gerne mit, solche Probleme nachhaltig zu lösen.

Aber auch ich rate dazu, sich einen neuen Job zu suchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Arbeitsgericht hilft aber gerne mit, solche Probleme nachhaltig zu lösen.


Meistens bedeutet das nachhaltige lösen dann auch das Auflösen des Arbeitsverhältnisses, von daher kann man da nur zustimmen ->
Zitat (von Harry van Sell):
Aber auch ich rate dazu, sich einen neuen Job zu suchen.



0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cerebrum
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von cerebrum):
Hat man keine Rechte?
Doch, natürlich.
Jetzt ab März habt ihr zB das Recht, zu Hause zu bleiben. Es gibt keinen Schichtplan für euch.

Ihr wurdet *freigestellt*.

...euer Chef kann wirklich nicht wirtschaften. Sicher schreibt er euch noch etwas.


Eigentlich hatte ich mit der Kündigung gerechnet, weil ich meinen Chef ziemlich angegangen habe, als er anrief! Ich meinte, das man abgestraft wird und das die Sache übelst unfair ist. Er war erstaunt über meine Reaktion..... :fight:

Würde mich freuen, wenn er hier mitliest :)

Das wir freigestellt sind, wußte ich nicht, Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cerebrum
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von cerebrum):
ich habe schon etliche Jahre einen Minijob.

Steht dort eine Stundenzahl drin?


nein, leider nicht, nur das ich auf 450€ pro Monat arbeite.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cerebrum
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rasar):
Soweit ich weiß, muss der Arbeitgeber dich aber abmelden, wenn innerhalb von drei Monaten keine Gelder geflossen sind! Ändert vielleicht nichts an der Tatsache, dass der Vertrag weiter bestehen bleibt, aber du könntest dir zwischenzeitlich einen anderen Mini-Job suchen, denn du darfst ja mehrere Minijobs haben nur nicht über 450 Euro verdienen und so würdest du wenigstens noch was zusätzlich verdienen? Ein weiterer Vorteil ist, sollte es mit der Arbeit nichts mehr werden, hast du schon eine neue Aufgabe gefunden. Alles Gute.


ich werde kündigen. Im Februar werde ich den ganzen Monat krank sein. Muss am 3.2. eh ins Krankenhaus, davon weiß er aber noch nichts, so bekomme ich wenigsten etwas Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von cerebrum):
Das wir freigestellt sind, wußte ich nicht, Danke!
Achtung! Vielleicht weiß dein Chef auch nicht, dass er euch trotzdem bezahlen muss...
Also bitte im März aufpassen, wie er das mit der Bezahlung über die Bühne schiebt...

Und im Februar wirst du merken, wie der Hase läuft... ob doch eine Kündigung kommt.

Viel Glück!

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