Minijob + Aufwandsentschädigung 1-monatiges Praktikum

1. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Maximilian123123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob + Aufwandsentschädigung 1-monatiges Praktikum

Schönen guten Tag,

Ich benötige einmal eure Hilfe. Ich habe das Problem, dass ich seit bald 3 Monaten als Minijobber Pizza ausliefere. Nun beginne ich im August meine Ausbildung und habe zuvor ab dem 04.07 ein freiwilliges Praktikum. Hier werde ich Vollzeit beschäftigt und erhalte dafür eine „Aufwandsentschädigung" von 450€ welche mir am ende des Monats ausgezahlt wird. Nun ist meine Frage, ob ich dadurch irgendwelche sozialversicherungspflichtigen Probleme bzw. Probleme mit der KV. Zählt diese „Aufwandsentschädigung" zu meinem anderen Minijob dazu und wenn ja, könnte ich um Problemen aus dem Weg zu gehen eventuell auch einfach einen Monat nicht arbeiten (bei meinem Minijob) oder müsste ich das Arbeitsverhältnis kündigen. Ich danke schonmal für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Maximilian

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Zitat (von Maximilian123123mitglied):
Hier werde ich Vollzeit beschäftigt und erhalte dafür eine „Aufwandsentschädigung" von 450€ welche mir am ende des Monats ausgezahlt wird.


Ich behaupte mal, das ist rechtlich nicht sauber wg. Verstoß gegen das Mindestlohngesetz. Daher stellen sich die anderen Fragen eigentlich nicht. 2x 450 Euro als Minijob bekommen geht natürlich auch nicht.

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#2
 Von 
Maximilian123123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch is an sich sauber, is nen freiwilliges Praktikum zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung und zum vermitteln noch nicht erlangter kenntnisse, Entschädigungstechnisch also vollkommen in Ordnung, meine Frage war eher ob das Praktikum mit der Aufwandsentschädigung als Minijob gilt oder nicht, danke für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

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#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Dann solltest du den Betrieb fragen, wie sie es abrechnen. Musst ja auch wissen, ob du über den Arbeitgeber krankenversichert sein wirst oder nicht.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32163 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von Maximilian123123mitglied):
ob das Praktikum mit der Aufwandsentschädigung als Minijob gilt
Das kann eigentlich nicht sein.
Die Aufwandsentschädigung zahlt der Praktikumsbetrieb nicht für deine Tätigkeit, sondern für deinen Aufwand (meist Fahrkosten, Verpflegung).
Vermutlich bist du aber noch in der Familien-KV versichert? Oder wer zahlt während des Minijobs den KV-Beitrag?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Maximilian123123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin bis jetzt noch familien versichert (bis zum Beginn meiner ausbildung) das hatte ich nämlich auch so im Kopf (das eine Aufwandsentschädigung keine richtige Entlohnung ist) danke für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Maximilian

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Maximilian123123mitglied):
meine Frage war eher ob das Praktikum mit der Aufwandsentschädigung als Minijob gilt oder nicht, danke für die Hilfe.

Ein Minijob muss sich an das Mindestlohngesetz halten, insofern dürfte es wohl kein Minijob sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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