Hallo liebes Forum,
Eine Aushilfe, angemeldet auf 450,- vertraglich geregelte Arbeitszeit
in der Woche 1 Tag mit 8 Stunden.
Beispiel:
Diese Aushilfe arbeitet von November bis März wegen Winterdienstarbeiten viel mehr Stunden wie im Vertrag mit 8 Std. geregelt.
Dafür kann er von April bis Oktober, sagen wir mal 2 Monate zuhause bleiben, bekommt aber trotzdem für 12 Monate seine normale Auszahlung von 450,-/Monat.
Ist das zulässig?
Minijob 450,- Saisonbedingte Arbeit / Stundenanzahl
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich kenne den Vertrag nicht.
Wohl aber kann man einen Vertrag so gestalten, dass im Mittel 8 Wochenstunden erreicht werden - dann können Wochen mit höherer Arbeitsleistung andere mit weniger gegenüber stehen. Da kommt es auf den Ausgleichszeitraum an.
meine Frage dazu ist, ob es vom Gesetz her machbar ist.
Die Aushilfe hat damit keine Problem ;-)
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Ja, das ist vom Gesetz her machbar. Was dabei zu beachten ist, ist hier gut erklärt:
https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/gewerblich/07_19911_Flexi.pdf?__blob=publicationFile&v=1
-- Editiert von hh am 19.01.2018 13:00
meine Frage dazu ist, ob es vom Gesetz her machbar ist. Unter dem Namen "Arbeitszeitkonto" ist das sehr verbreitet und natürlich legal.
-- Editiert von muemmel am 19.01.2018 15:52
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