Minijob 450 € ->Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit ohne Arbeitsvertrag

2. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.11.2020 22:01:40
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Beginner
(87 Beiträge, 1x hilfreich)
Minijob 450 € ->Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit ohne Arbeitsvertrag

Hallo,

ich bin neu hier und habe eine Frage und wäre schön, wenn mir jemand helfen bzw einen Rat geben könnte.

Seit Ende September 2017 bin ich auf 450 € Basis beschäftigt und arbeite an 2 Tagen (Montags und Mittwochs) zu je zwischen 4-5 Std.(je nachdem wieviel Arbeit anfällt).

Bei der Einstellung bekam ich lediglich einen Personalbogen , in dem mein Name,Adresse usw aufgeführt ist. Jedoch den vereinbarten Mindestlohn ist nicht darin aufgeführt.

Mein Chef sagte mir , dass Sie weder Urlaubsgeld / Urlaubstage zahlen, bei Krankheit auch nicht weiterzahlen und auch wenn Feiertage / Brückentage sind, es für die 450 € Kräfte keine Lohnbezahlung gibt.

Erst mal musste ich dies sacken lassen und habe mich diesbezüglich im Internet schlau gemacht und las da nun schon des öfteren, dass auch Arbeitskräfte auf 450 € Basis ein Anrecht auf obengenannte Lohnfortzahlung haben.

Darauf habe ich meinen Chef noch einmal angesprochen , dass es nicht rechtens ist bzw mir gegenüber unfair ist , dass ich gegenüber den Vollzeitkräften benachteiligt bin , nicht in den Genuss der o.g. Sache komme.

Ein Personalbogen ist doch nicht das gleiche wie ein Arbeitsvertrag oder ? (Lt. meinem Chef schon)

Außerdem möchte ich noch anmerken , dass innerhalb der kurzen Zeit wo ich nun in dieser Firma beschäftigt bin, 5 langjährige Kollegen/ Kolleginen gekündigt haben.

Mir selbst macht diese Arbeit zwar Spaß, jedoch möchte ich ungern auf bestimmte Dinge verzichten und selbst wenn wenig Arbeit ist, müsste ich unentgeltlich zu Hause bleiben.

Ist das alles rechtens?

Vielen Dank fürs Lesen und vorab Danke für Hilfreiche Tipps!

Freundliche Grüße
sonne_67

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63 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von sonne_67):
dass Sie weder Urlaubsgeld / Urlaubstage zahlen, bei Krankheit auch nicht weiterzahlen und auch wenn Feiertage / Brückentage sind, es für die 450 € Kräfte keine Lohnbezahlung gibt.

Samt und sonders rechtswidrig.

Ich würde alle Arbeitszeiten, Einsatzpläne etc. und Lohnabrechnungen ordentlich dokumentieren / aufbewahren.
Denn mangels schriftlichem Arbeitsvertrag verjähren die Ansprüche aus September 2017 erst zum 31.12.2020. Man kann sich also noch etwas Zeit lassen, bis man das vom Arbeitgeber fordert.

Wenn man es fordert, genau auflisten welche Tage mit wie viel Stunden nicht bezahlt wurden und dem Unternehmen eine Frist von 14 Tagen zur Zahlung setzen. Das ganze gerichtsfest zustellen.

Wenn keine Zahlung kommt, dann einfach zum Arbeitsgericht gehen und Lohnklage erheben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12318.11.2020 22:01:40
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Rückantwort.

Laut meinem Arbeitgeber ist es NICHT gesetzlich vorgeschrieben , einen „richtigen" Arbeitsvertrag auszustellen, angeblich wurde dies die letzten 17 Jahre nicht so gehandhabt , jedoch wollte er sich diesbezüglich erkundigen und mir bescheid geben, was er bislang noch nicht gemacht hat (das war im November 2018).

Ich notiere mir die Arbeitszeiten bzw schreibe alles auf, wann und wieviel ich gearbeitet habe.

Wie sieht es aus, darf mein Arbeitgeber mich bei zuwenig Arbeit einfach zu nicht arbeiten zu Hause lassen , das unentgeltlich?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Also generell: es ist nicht unbedingt ein Nachteil, einen mündlichen AV zu haben. In der Sache ist es eigentlich so, dass das Nachweisgesetz eigentlich genau das vorschreibt, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses auch schriftlich zu dokumentieren und dem AN auszuhändigen. Aber das Gesetz ist zahnlos, weil Verstöße/Unterlassungen nicht sanktioniert werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Nachweisgesetz

Wenn nicht genug zu tun ist, darf der AG dich durchaus nachhause schicken, zahlen muss er gleichwohl. Denn das gehört zu denPflichten eines AG zu sorgen, dass AN für die vereinbarte Zeit auch genug zu arbeiten hat. Nennt sich Annahmeverzug, wenn AG von sich aus auf deine Arbeit und Leistung verzichtet.
Also: auch solche Fälle gut dokumentieren!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12318.11.2020 22:01:40
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 1x hilfreich)

K

Zitat (von sonne_67):
Hallo,

Seit Ende September 2017 bin ich auf 450 € Basis beschäftigt und arbeite an 2 Tagen (Montags und Mittwochs) zu je zwischen 4-5 Std.(je nachdem wieviel Arbeit anfällt).

=> ich berichtige: habe mich im Jahr des Beginns vertan. Arbeite seit September 2018 in dieser Firma!!!



Freundliche Grüße
sonne_67

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

.... die Antworten haben weiter bestand, nur das materielle Ausmaß des Problems wird durch die Korrektur kleiner. Wahrscheinlich - sofern vereinbart - befindest du dich dann auch noch in der Probezeit.

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#6
 Von 
guest-12318.11.2020 22:01:40
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 1x hilfreich)

Also von Probezeit weiß ich nichts und wurde mir auch nichts gesagt. Steht auch nicht in meinem Personalbogen drinnen , der ja lt. meinem Arbeitgeber das gleiche bedeutet wie ein Arbeitsvertrag.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

... stimmt, hatte ich vergessen: Probezeit müsste ausdrücklich vereinbart sein. Hätte freilich auch mündlich geschehen können. Eins wäre noch von Interesse: Wie groß ist denn der Laden? Präziser: hat er mehr als 10 AN (nicht unbedingt gleich Köpfe, aber zusammengerechnet zu Vollzeit-Arbeitsplätzen)?

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#8
 Von 
guest-12318.11.2020 22:01:40
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 1x hilfreich)


Zitat (von blaubär+):
... stimmt, hatte ich vergessen: Probezeit müsste ausdrücklich vereinbart sein. Hätte freilich auch mündlich geschehen können. Eins wäre noch von Interesse: Wie groß ist denn der Laden? Präziser: hat er mehr als 10 AN (nicht unbedingt gleich Köpfe, aber zusammengerechnet zu Vollzeit-Arbeitsplätzen)?


Also die Firma hat auf jeden Fall mehr als 10 Mitarbeiter, an der Weihnachtsfeier waren ca. 25 mit dabei, jedoch nicht alle.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Das bedeutet, dass das Kündigungsschutzgesetz greift resp. greifen würde, wenn der AG auf Ideen kommen sollte, nur weil du dein Recht einforderst.
Zur Wiederholung:
Du arbeitest betriebsüblich Mo + Mi; folglich steht dir Entgeltfortzahlung zu, wenn ein Feiertag auf den Montag oder Mittwoch fällt; du musst keine Stunden nacharbeiten und der Chef darf für solche Wochen auch keinen anderen Arbeitstag anweisen.
Dir steht Entgeltfortzahlung zu für Urlaubs- wie für Krankheitstage. Angemerkt: Urlaubsgeld ist so etwas wie ein Taschengeld für den Urlaub und etwas anderes als das Urlaubsentgelt, gleich Lohnfortzahlung im Urlaub.
Wenn Chef dich mangels Arbeit nachhause schickt, muss er gleichwohl Lohn zahlen.

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#10
 Von 
guest-12318.11.2020 22:01:40
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das bedeutet, dass das Kündigungsschutzgesetz greift resp. greifen würde, wenn der AG auf Ideen kommen sollte, nur weil du dein Recht einforderst.
Zur Wiederholung:
Du arbeitest betriebsüblich Mo + Mi; folglich steht dir Entgeltfortzahlung zu, wenn ein Feiertag auf den Montag oder Mittwoch fällt; du musst keine Stunden nacharbeiten und der Chef darf für solche Wochen auch keinen anderen Arbeitstag anweisen.
Dir steht Entgeltfortzahlung zu für Urlaubs- wie für Krankheitstage. Angemerkt: Urlaubsgeld ist so etwas wie ein Taschengeld für den Urlaub und etwas anderes als das Urlaubsentgelt, gleich Lohnfortzahlung im Urlaub.
Wenn Chef dich mangels Arbeit nachhause schickt, muss er gleichwohl Lohn zahlen.


Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Wenn ich meinen Chef darauf anspreche, bzw ihm dies schriftlich zukommen lasse, er trotz alledem auf seinem Standpunkt bleibt, darf er mir dann so einfach kündigen ?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12318.11.2020 22:01:40
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von sonne_67):
Zitat (von blaubär+):
Das bedeutet, dass das Kündigungsschutzgesetz greift resp. greifen würde, wenn der AG auf Ideen kommen sollte, nur weil du dein Recht einforderst.


=> sorry hab das mit dem Kündigungsschutz zwar gelesen, jedoch wohl er nicht richtig, deshalb in meiner Antwort die Nachfrage zwecks Kündigung!


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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

darf er mir dann so einfach kündigen ? Darf er. Das Kündigungsschutzgesetz greift nämlich unabhängig von einer Probezeit erst nach 6 Monaten: https://dejure.org/gesetze/KSchG/1.html Aber will man wirklich bei so einem AG bleiben?

-- Editiert von muemmel am 03.01.2019 14:48

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
guest-12318.11.2020 22:01:40
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
darf er mir dann so einfach kündigen ? Darf er. Das Kündigungsschutzgesetz greift nämlich unabhängig von einer Probezeit erst nach 6 Monaten: https://dejure.org/gesetze/KSchG/1.html


Ob ich Probezeit habe oder nicht, weiß ich nicht, da mir keiner was schriftlich bzw mündlich mitgeteilt hat.

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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ob ich Probezeit habe oder nicht, weiß ich nicht Stand doch schon da - Sie haben keine, da keine vereinbart wurde. Das ändert aber nichts an der Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Wenn Sie da unbedingt bleiben wollen, sollten Sie halt warten, bis 6 Monate um sind. Allerdings kann er auch dann noch kündigen - er hält ja nicht viel von Gesetzen, wie man sieht... Dann könnten Sie aber durchaus mit Erfolg dagegen klagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12318.11.2020 22:01:40
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ob ich Probezeit habe oder nicht, weiß ich nicht Stand doch schon da - Sie haben keine, da keine vereinbart wurde. Das ändert aber nichts an der Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Wenn Sie da unbedingt bleiben wollen, sollten Sie halt warten, bis 6 Monate um sind. Allerdings kann er auch dann noch kündigen - er hält ja nicht viel von Gesetzen, wie man sieht... Dann könnten Sie aber durchaus mit Erfolg dagegen klagen.


Danke für die Antworten!
Ich werde berichten, sobald ich mehr von meinem Arbeitgeber weiß bzw. ob er sich da generell dazu äußert.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

:sad: ... das mit den sechs Monaten vergesse ich immer Mal wieder, sorry.

Füße stillhalten ist da wirklich der richtige Rat für den Moment. Dir geht ja derzeit auch nichts verloren von deinen Ansprüchen.
Zwar darf der Chef dir [eigentlich] nicht kündigen, nur weil du dein Recht willst - Sanktions- oder Maßregelungsverbot ist das Stichwort an der Stelle , und ich denke, dass das sogar für die ersten sechs Monate gelten müsste -, aber du musst oder 'darfst' mit dem Erfindungsreichtum solcher Leute rechnen, wenn sie wen loswerden wollen.

BGB § 612a Maßregelungsverbot
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12318.11.2020 22:01:40
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
:sad: ... das mit den sechs Monaten vergesse ich immer Mal wieder, sorry.

Füße stillhalten ist da wirklich der richtige Rat für den Moment. Dir geht ja derzeit auch nichts verloren von deinen Ansprüchen.
Zwar darf der Chef dir [eigentlich] nicht kündigen, nur weil du dein Recht willst - Sanktions- oder Maßregelungsverbot ist das Stichwort an der Stelle , und ich denke, dass das sogar für die ersten sechs Monate gelten müsste -, aber du musst oder 'darfst' mit dem Erfindungsreichtum solcher Leute rechnen, wenn sie wen loswerden wollen.

BGB § 612a Maßregelungsverbot
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.


Danke fürs zurückantworten !

Was für mich am allerwichtigsten ist, weshalb ich in diesem Forum bin, ist das mit Urlaubsanspruch/Urlaubsgeld/Lohnfortzahlung bei Krankheit und bei Feiertagen.

Bin mir auch bewusst , wenn mein Arbeitgeber mich loshaben möchte, dieser sich dann schon rausreden würde.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

aber du musst oder 'darfst' mit dem Erfindungsreichtum solcher Leute rechnen, wenn sie wen loswerden wollen. Damit ist aber auch noch nach Ablauf der 6 Monate zu rechnen. Warum sucht sich die TE nicht einfach eine andere Stelle und geht dann gegen den Ex-Chef vor? Das ist dann nämlich die streßärmste Variante...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12318.11.2020 22:01:40
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
aber du musst oder 'darfst' mit dem Erfindungsreichtum solcher Leute rechnen, wenn sie wen loswerden wollen. Damit ist aber auch noch nach Ablauf der 6 Monate zu rechnen. Warum sucht sich die TE nicht einfach eine andere Stelle und geht dann gegen den Ex-Chef vor? Das ist dann nämlich die streßärmste Variante...


So einfach ist das leider nicht mit den 450 € Jobs finden , entweder zu weit weg oder man muss sehr flexibel sein bzw auf Abruf. Ich ziehe es lieber vor an 2 bestimmten Tagen zu arbeiten und sollte zum fahren auch nicht so weit vom Wohnort weg sein, sonst bleibt zuviel Geld für Sprit auf der Strecke , dann rechnet sich das nicht mehr für mich.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Dann sollten Sie dauerhaft die Füße stillhalten - der wird Sie los, so oder so, und sei es mit Abfindung. Aber den Chef auf Lohn verklagen, so berechtigt das auch ist, und dann ohne Probleme da weiterarbeiten - das ist Traumtänzerei.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12318.11.2020 22:01:40
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Dann sollten Sie dauerhaft die Füße stillhalten - der wird Sie los, so oder so, und sei es mit Abfindung. Aber den Chef auf Lohn verklagen, so berechtigt das auch ist, und dann ohne Probleme da weiterarbeiten - das ist Traumtänzerei.


Ich bin sowieso schon auf der Suche nach was anderem, sollte sich was anderes ergeben. Werde dennoch mit meinem Chef nochmal reden, hab zwar wenig Hoffnung, doch ist mein Chef mir nach wie vor noch ne Antwort schuldig.

Kann ich mich auf diese Antworten von hier beziehen , also meinem Chef vorlegen?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Kann ich mich auf diese Antworten von hier beziehen , also meinem Chef vorlegen? Ich habe nichts dagegen. Allerdings würde ich ihm an Ihrer Stelle eher vorlegen, was die dafür zuständige Minijobzentrale schreibt: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/03_urlaubsanspruch/node.html
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/04_entgeltfz/node.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12318.11.2020 22:01:40
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Kann ich mich auf diese Antworten von hier beziehen , also meinem Chef vorlegen? Ich habe nichts dagegen. Allerdings würde ich ihm an Ihrer Stelle eher vorlegen, was die dafür zuständige Minijobzentrale schreibt: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/03_urlaubsanspruch/node.html
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/04_entgeltfz/node.html


Vielen Dank für den Hinweis (Link)!!!

Gibts so ein Hinweis zwecks Urlaubsanspruch/Feiertagsentgeltzahlung ? Möchte das alles meinem Chef vorlegen .

Danke schon mal im Voraus

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Träum weiter, sonne! Du denkst offenbar edel, dass der Mensch klein beigibt, wenn er nur die richtigen Informationen hat. Dürfte sich als Irrtum erweisen. Und er hat dir doch schon seine Antwort gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Gibts so ein Hinweis zwecks Urlaubsanspruch/Feiertagsentgeltzahlung ? Wie wäre es, wenn Sie die Links mal LESEN würden? Dann wäre Ihnen nämlich aufgefallen, dass genau das darin steht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Fassen wir es doch mal pragmatisch zusammen.

Du hast Recht.
Dein Chef hat Unrecht (Das weiß er bei > 25 Angestellten aber genau!).
Du möchtest Deinen Chef von Deinem Recht überzeugen.
Die Konsequenz wird sein, dass Du die längste Zeit einen Job bei der Firma hattest.

Zitat (von muemmel):
Dann sollten Sie dauerhaft die Füße stillhalten


Wenn man den Job behalten will, ist das die einzige Möglichkeit, wobei sie keinesfalls sinnvoll wäre,
denn dann sollte sich man über die Folgen im Klaren sein, die da wären:

1. Kein sicher planbares Einkommen (wenn der Chef keine Lust hat sie zu beschäftigen, gibt es weniger oder kein Geld.
2. Werden Sie krank, gibt es kein Geld.

Das alles wird Deinem Chef vollkommen egal sein, denn es finden sich genügend Leute, die sich nicht beschweren und trotz aller Unzulässigkeiten den Kopf einziehen und weiterarbeiten.

Zitat (von muemmel):
Aber will man wirklich bei so einem AG bleiben?


Die einzig relevante Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12318.11.2020 22:01:40
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Fassen wir es doch mal pragmatisch zusammen.

Du hast Recht.
Dein Chef hat Unrecht (Das weiß er bei > 25 Angestellten aber genau!).
Du möchtest Deinen Chef von Deinem Recht überzeugen.
Die Konsequenz wird sein, dass Du die längste Zeit einen Job bei der Firma hattest.

Zitat (von muemmel):
Dann sollten Sie dauerhaft die Füße stillhalten


Wenn man den Job behalten will, ist das die einzige Möglichkeit, wobei sie keinesfalls sinnvoll wäre,
denn dann sollte sich man über die Folgen im Klaren sein, die da wären:

1. Kein sicher planbares Einkommen (wenn der Chef keine Lust hat sie zu beschäftigen, gibt es weniger oder kein Geld.
2. Werden Sie krank, gibt es kein Geld.

Das alles wird Deinem Chef vollkommen egal sein, denn es finden sich genügend Leute, die sich nicht beschweren und trotz aller Unzulässigkeiten den Kopf einziehen und weiterarbeiten.

Zitat (von muemmel):
Aber will man wirklich bei so einem AG bleiben?


Die einzig relevante Frage.


Hallo und danke für deine Antwort!

Ich weiß das schon , dennoch werde ich dies meinem Chef klar machen und spreche da mit Sicherheit auch für viele andere, die bei uns arbeiten. Nicht umsonst sind schon einige gegangen.

Eigentlich sagt die Firma schon sehr viel über sich aus, ...eine Kollegin mit der ich mich mal so unterhalten habe (die nun mehr als 7 Jahre dort war-sie hat gekündigt), wollte mal mehr Lohn und sprach den Chef drauf an. Dieser meinte dann, sie wohnt (da wohnte sie schon bevor es die Firma überhaupt gab) ja im Gebäude des Geschäfts und bräuchte ja kein Sprit , deshalb bekam sie dann keine Lohnerhöhung.

Auf jeden Fall werde ich mir das NICHT gefallen lassen, wenngleich die mich dann kündigen, dann ist es eben so. Denke mal nicht umsonst ist da ein ständiger Wechsel in der Firma. Die meisten dort , sind keine Deutschen , können z.T. nicht mal deutsch, die kennen somit wahrscheinlich auch Ihre Rechte nicht, die sie haben. Leider!

Nichts desto trotz, bedanke ich mich hier für die schnelle Rückmeldungen und eure Hilfe!!!

In diesem Sinne wünsche ich euch allen ein schönes Wochenende

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

... ach sooo. Du bist Knight Rider und unterwegs im Auftrag der Foundation für Recht und Gesetz.
Hättest du auch früher sagen können. Nur fehlt dir wohl K.I.T.T.
Du wirst tun, was du meinst tun zu müssen.
Es wird 'in die Luft gesetzte Energieverschwendung' sein, um eine bestimmte, hoch geschätzte Person zu zitieren. Der mühsame Weg, seine Rechte mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen, dürfte erzieherisch besser wirken.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12318.11.2020 22:01:40
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... ach sooo. Du bist Knight Rider und unterwegs im Auftrag der Foundation für Recht und Gesetz.
Hättest du auch früher sagen können. Nur fehlt dir wohl K.I.T.T.
Du wirst tun, was du meinst tun zu müssen.
Es wird 'in die Luft gesetzte Energieverschwendung' sein, um eine bestimmte, hoch geschätzte Person zu zitieren. Der mühsame Weg, seine Rechte mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen, dürfte erzieherisch besser wirken.


Naja, generell ist es so, dass ich nicht auf „Streit" aus bin , doch möchte ich gerecht behandelt werden und keiner geht nur zum Spaß arbeiten und deshalb werde ich das meinem Chef vorlegen und wenn’s sein muss, ihn fragen , ob er denn unter solchen Vorrausetzungen arbeiten würde !
Das glaube ich nämlich nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12318.11.2020 22:01:40
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo , würde gerne bezüglich meiner ganzen Fragen bisher, mal meinen Personalbogen hier zeigen, jedoch weiß ich nicht wie ich den hier hochladen kann .

Außerdem möchte ich meinem Chef alles in schriftlicher Form zukommen lassen, weil ich dann, sollte es doch noch über den Anwalt gehen, alles vorlegen kann.

Kann mir da evtl. jemand helfen wie ich das am besten schreibe inclusive die zugehörigen Paragraphen die ich mit angeben kann?!

Vielen Dank schon mal vorab

0x Hilfreiche Antwort

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