Minijob Arbeitszeiten von 20-50 Stunden pro Monat und Kündigungsfrist

11. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Dreamespace
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob Arbeitszeiten von 20-50 Stunden pro Monat und Kündigungsfrist

Hallo zusammen ich habe 2 Fragen des Minijobs betreffend und hoffe auf eure Antworten :)

1. Im Arbeitsvertrag ist lediglich eine monatliche Arbeitszeit von 20-50 Stunden vereinbart, keine wöchentliche oder gar tägliche Arbeitszeit. Wäre dies ein Fall von "Arbeit auf Abruf" und gilt hier die seit 2019 bestehende Regelung von den angenommenden 20 Stunden pro Woche? Bzw dann gedeckelt auf 12,5 (50/4) Stunden? Wenn ja, könnte ich theoretisch die 12,5 Stunden pro Woche geltenden machen, auch wenn mündlich mit dem Chef eine Arbeitszeit von 6-8 Stunden pro Woche vereinbart wurde? Wenn nein, wer entscheidet das Arbeitspensum? Sind die Stunden weisungsgebunden durch den Arbeitgeber oder kann ich als Arbeitnehmer sagen nach 20 Stunden ist Schluss für den Monat?

2. Betreffend der Kündigungsfrist: Der Vertrag besteht seit Oktober 2021 und wurde letzte Woche meinerseits (AN) gekündigt. Mein Arbeitgeber hat die Kündigung bestätigt für den 31.05.22, auf Basis, dass ich bereits über 2 Jahre in dem Unternehmen beschäftigt bin. Innerhalb dieser 2 Jahre gibt es jedoch eine Lücke von etwa 6 Monaten, in der ich als AN nicht im Unternehmen unter Vertrag stand. Der alte Vertrag lief aus und nach 6 Monaten Pause habe ich dort einen weiteren Vertrag angenommen. Der erste Vertrag begann Oktober 2019.

Liebe Grüße :)

-- Editiert von Dreamespace am 11.04.2022 19:29

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

zu1: Am besten den Wortlaut aus dem Vertrag zum § Arbeitszeit hier herschreiben.
zu2: Am besten den Wortlaut aus dem Vertrag zum § Kündigung hier herschreiben.
Dann bekommst du schneller deine Antworten. :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Dreamespace
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
zu1: Am besten den Wortlaut aus dem Vertrag zum § Arbeitszeit hier herschreiben.
zu2: Am besten den Wortlaut aus dem Vertrag zum § Kündigung hier herschreiben.
Dann bekommst du schneller deine Antworten. :wink:

Danke, hast Recht :D

zu 1:
1. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ca. 20 bis 50 Stunden im Monat, ohne Berücksichtigung der Pausen, in der Zeit von Montag bis Sonntag. Ausnahmen müssen ausdrücklich durch den Arbeitgeber angewiesen werden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich um ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis (Minijob) handelt. Arbeitszeiten und Arbeitstage sind flexibel.
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen werden vom Arbeitgeber festgeöegt und ergeben sich aus dem Dienstplan, der durch Aushang im Mitarbeiterbereich bekannt gegeben wird und somit für jeden Mitarbeiter einzusehen ist.
3. Der Arbeitnehmer kann im Rahmen der gesetzlichewn Bestimmungen grundsätzlic, auf Anordnung des Arbeitgebers in zumutbarem Maß zu allen Schichten (z.B. auch nachts, an Sonn -und Feiertagen und in Teilschicht) eingesetzt werden, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.

Zu 2:

Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien gemäß den gesetzlichen Vorschriften ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Anwendung der verlängerten Kündigungsfristen und Kündigungstermine gemäß § 622 Abs. 3 BGB wird für beide Vertragsparteien vereinbart.

Ich hoffe so ist es deutlicher :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17430 Beiträge, 6486x hilfreich)

Zitat (von Dreamespace):
und wurde letzte Woche meinerseits (AN) gekündigt.

Und zu welchem Termin oder mit welcher Frist hast du gekündigt?

Kündigung: Dass der AG dir die Kündigung zu Ende Mai bestätigt hat, spricht wohl dafür, dass er die Gesamtzeit zugrunde gelegt hat ohne Berücksichtigung der Unterbrechung von 6 Monaten. Das kann richtig sein oder auch nicht; gefunden dazu habe ich diesen Link

Du musst etwas nach unten scrollen. Demnach kommt es darauf an, ob bei/mit der Wiedereinstellung ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht zum AV zuvor.

Arbeitszeit: Da liegen ja zwei Absprachen vor - einerseits der AV mit einer Spanne von 20-50 Monatsstunden, andererseits die Absprache mit dem Chef von 6-8 Wochenstunden, was 34,64 Monatsstunden entspricht. (Die max. 50 Monatsstunden entsprechen wiederum 11,54 Wochenstunden (aus 50/4,33 - die Umrechnung von Monat auf Woche geht mit dem Faktor 4,33).

Die Absprache mit dem Chef dürfte den AV maßgeblich präzisieren und liegt etwa in der Mitte der Zeitspanne, wobei auch klar ist, dass dein Chef das Arbeitspensum festlegt und du keineswegs nach 20 Stunden aufhören kannst - das besagt das Direktionsrecht des AG und das besagt in brutaler Deutlichkeit auch dein Vertrag, den du in #2 zitierst.

-- Editiert von blaubär+ am 11.04.2022 22:39

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