Ich habe 8 Stunden in einem Minijob gearbeitet innerhalb von 1,5 wochen. Mir ist während dieser zeit schon aufgefallen dass mir der job nicht gefällt da ein abteilungsleiter hinter meinem rücken gesagt hat ich geb dem jetzt mehr arbeit der ist eh zu langsam dann kann ich den später nochmal an*******n. das „bewerbungsgespräch" war einfach bei der chefin im büro ich sollte nur meinen lebenslauf mitbringen sonst nix. ich musste dort auch nichts unterschreiben. die chefin sagte auch dass auch die ersten stunden die du bei uns bist bezahlt werden. kann ich das geld noch anfordern(mir wurde heute fristlos gekündigt)
-- Editiert von Moderator am 29.01.2020 16:41
-- Thema wurde verschoben am 29.01.2020 16:41
Minijob Bezahlung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
kann ich das geld noch anfordern Sicher - aber erstmal muß Zahltag sein. Und der ist, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes steht, am 31.01.
/// .... mir wurde heute fristlos gekündigt
Wieso denn fristlos - geht doch gar nicht so einfach? Und schriftlich gekündigt?
Also: für die 'Fristlose' braucht es beinharte, unabweisbare Gründe. Dass du angeblich zu langsam bist, reicht für die Fristlose auf gar keinen Fall. Die 'Fristlose' wie eine ordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeitsvoraussetzung der Schriftform.
Und da du offenbar einen unbefristeten AV hast und ebenso offenbar keine Probezeit vereinbart ist, beträgt die K-Frist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten - hier und heute also zum 29. Feb. 2020. Und für die Zeit hast du auch Anspruch auf Beschäftigung und Geld, auch wenn man die freistellen sollte.
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zahltag war soweit ich weiß gestern die sache ist es gibt keinen arbeitsvertrag und meine kontodaten haben die auch noch nicht ein freund der dort auch arbeitet hat gestern geld bekommen
zahltag war soweit ich weiß gestern die sache ist es gibt keinen arbeitsvertrag Ohne Arbeitsvertrag gilt der gesetzliche Zahltag. Und der ist am Monatsende.
und meine kontodaten haben die auch noch nicht Ja und? Was hindert Sie, die dem Arbeitgeber zu übermitteln?
Zitatdie sache ist es gibt keinen arbeitsvertrag :
Natürlich gibt es einen Arbeitsvertrag, das ist zu 99% sicher.
Wenn nicht, das wäre auch schlecht, denn dann gibt es ohne Vertrag auch kein Geld.
Ohne anderslautende Regelung muss der Arbeitgeber bei einer verabredeten Monatsvergütung am ersten Werktag des Folgemonats zahlen. Da dieser hier ein Samstag ist, ist die Vergütung am 03.02.2020 fällig.
Der Arbeitgeber sollte nunmehr schriftlich unter Angabe der Bankverbindung aufgefordert werden, die Vergütung pünktlich zu zahlen.
Ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, kann selbstverständlich ohne nähere Angaben hierzu nicht beurteilt werden.
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