Minijob - Krankmeldung

15. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)
Minijob - Krankmeldung

Ich beschäftige als Einzelunternehmer mehrere 400€ Minijobber. Hier mußte ich jetzt leider einen kündigen. Ich hatte frisgerecht gekündigt. Der Arbeitnehmer war bis 16 Krankgeschrieben. Jetzt erhielt ich eine neue Krankmeldung, nicht Folgebescheinigung, sondern erst Bescheinigung diese lief bereits ab den 13 und natürlich bis zum 30, den letzten Tag des Arbeitsverhälnis. Was mich ein bißchen verwundert, das hier paralell Krank geschrieben wird. Auch wenn der Arbeitnehmer bereits Krank war, wäre er nicht verpflichtet gewesen mich bereits am 13 über die Krankmeldung telefonisch in Kenntnis zu setzen ? Kann ich Aufgrund des Verhaltens die fristgerechte Kündigung in eine fristlose umwandeln.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

... für eine 'fristlose' erscheint das fehlverhalten doch unverhältnismäßig gering. und ohne abmahnung geht da gleich gar nichts.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

Ja dachte ich mir auch. Was mich hier besonders ärgert, so nach dem Motto schreibt der eine Arzt nicht krank, gehe ich zum nächsten und hole mir eine neue Krankmeldung. Jetzt ist der Arbeitnehmer ja auch noch in der Zeit vom 13-16 gleich 2 mal krank gemeldet, kann so etwas eigentlich sein. Ich hoffe nicht das er jetzt noch auf die Idee kommt und 2 mal Lohnfortzahlung bekommen möchte. Das war jetzt natürlich nicht ernst gemeint.

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

wenn du zurückärgern willst, schaltest du den medizinischen dienst ein, um die krankschreibung prüfen zu lassen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#4
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

Hatte mit der Krankenkasse telefoniert und habe darüber nachgedacht. Bringen wird es mir nichts. Allerdings, kann man ja auch einmal was vergessen beim überweisen. Bin noch nie so enttäuscht worden, hatte es mir nicht leicht gemacht und auch noch extra die Situation in einem Schreiben dargelegt, obwohl ich mich ja eigentlich nicht rechtfertigen muß. Das ist dann der Dank.

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#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1843 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat:
Allerdings, kann man ja auch einmal was vergessen beim überweisen.


Wollen Sie, dass der AN jetzt auch noch vor das Arbeitsgericht zieht? Außerdem wissen Sie erst mal nicht, ob er eine neue Krankheit bekommen hat. Vielleicht hat er sich beispielsweise den Fuß verstaucht oder was auch immer.


quote:
Bin noch nie so enttäuscht worden, hatte es mir nicht leicht gemacht und auch noch extra die Situation in einem Schreiben dargelegt, obwohl ich mich ja eigentlich nicht rechtfertigen muß. Das ist dann der Dank.



Die Situation ist für beide Seiten nicht einfach. Ein Job zu verlieren - auch ein 400€ Job - ist nicht so ohne, da hilft dem AN ein Begründungsschreiben wenig.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 16.07.2010 10:30

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