Minijob Kündigung

10. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)
Minijob Kündigung

Hallo,

ich hätte mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiter helfen kann.
Es geht um folgendes:

Am 01.09.07 habe ich einen Minijob angenommen. So weit so schön.

Heute wurde mir dann mitgeteilt, dass das mein letzter Arbeitstag gewesen wäre, weil ich nicht die "nötige Berufsausbildung" für den Job hätte.
Davon war allerdings in Stellenangebot und Vorstellungsgespräch nie die Rede!
Auch aus meinen Bewerbungsunterlagen ging eindeutig hervor, dass ich in dieser "Branche" keine Ausbildung habe.
Hat allerdings niemanden interessiert.

Nun wurde mir heute fristlos gekündigt.
Allerdings habe ich ja einen Arbeitsvertrag, in dem steht, dass ich (und damit auch mein AG) innerhalb der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen habe.

Müssen die sich da nicht dran halten? Ist das Fehlen der Ausbildung, die in der Stellenausschreibung nie gefordert wurde, überhaupt ein Kündigungsgrund?

Weiß da jemand, wie sich das verhält?

LG

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@ELBandita hallo,


du könntest natürlich auf Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist innerhalb von 3 Wochen nach Zugang klagen. Für mein Dafürhalten ist die Begründung nicht korrekt, da es das Verschulden des AG ist, denn er hat ja im Vorfeld gewusst, wen er einstellt und welche Anforderungen er an den AN hat.

Aber ob es sich tatsächlich rechnet???

:???:

Hake es als einen von vielen unmöglichen AG ab.




-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#2
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Kündigungsschutzklage, da die fristlose Kündigung nicht rechtens ist.

Wurde die Kündigung mündlich oder schriftlich gemacht?

Sie muß schriftlich erfolgen.

Für das Arbeitsgericht entstehen Dir keine Kosten, wenn Du auf den Anwalt verzichtest.

Die Gerichtskosten muß der AG übernehmen, da er eindetig verlieren wird.

Das wird sich bestimmt schon im Schlichtungstermin zeigen und klären.

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#3
 Von 
Zuza
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

hi,

auf der ersten Stufe des Arbeitsgerichts trägt jeder seine Kosten selber, beim Schlichtungstermin ohnhin.

Einen juristischen Vertreter benötigt man zunächst nicht - ansonsten Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Sache ist hier allerdings klar, dass die Kündigung so nicht wirksam ist, so dass dies beim Gütertermin dem AG schon sehr deutlich gemacht wird.

Gibt halt zwei Wochen länger Geld - und da wäre man ja schön blöd, dies dem AG zu schenken.

Wenn die Kündigung nicht schriftlich erfolgt ist, liegt bisher gar keine Kündigung vor ....

Gruß, Zuza

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#4
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

@Zuza
Das ist so nicht richtig. :zoff:
Auch im Schlichtungstermin und der ersten Instanz bezahlt der Verlierer die Gerichtskosten.
Nur den Rechtsbeistand bezahlt jeder selber, wenn er einen nimmt.

Auszug aus meinem Urteil:
"Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen."

Mir ist die gleiche Sache passiert.
Jetzt habe ich einen vollstreckbaren Titel und immer noch keine Kündigung, also wird wieder auf Zahlunggeklagt, bis eine schriftliche Kündigung mit Kündigungsfrist kommt. Der jetzige Titel hat schon 1.000 € und Ende Oktober werde ich weitere 600 € einklagen, da ich ja immer wieder schriftlich meine Arbeit anbiete.

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... für eine fristlose kündigung gibt es überhaupt keinen grund - fristgerecht wird sich nicht vermeiden lassen, auch wenn die begründugn blödsinn ist(um diese fragen zu klären, macht man doch wohl ein bewerbungsverfahren).
lass dich also nicht veralbern. und toi, toi , toi!

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#6
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

Danke für eure Antworten.
Hab gestern mit denen gesprochen, die Kündigungsfrist werden sie wohl einhalten - allerdings hab ich noch keine schriftliche Kündigung erhalten.....

Da ich noch in der Probezeit bin, müssen die in die Kündigung ja keinen Grund schreiben, oder?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Wie wollen die die Kündigungsfrist einhalten, wenn es noch keine schriftliche Kündigung gibt?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

Tja, DAS ist eine gute Frage *lol*
Mal sehen wann das Kündigungsschreiben kommt und was da für ein Datum drinsteht.

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Man sollte auf alle Datumsangaben in der Kündigung achten. Relevant ist nämlich nicht das Datum der Kündigung, sondern das des Erhalts. Die Kündigung könnte rückdatiert sein.

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#10
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Ich habe immer noch keine Kündigung und gerade heute den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftrag!

Jetzt wird es lustig! :grins:

Gekündigt bin ich immer noch nicht und werde Ende Oktober meine nächste Klage auf fällige Zahlung starten.

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#11
 Von 
Zuza
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

hi svielha,

bin in ungefähr gleicher situation - außer, dass ich nun selbst gekündigt habe. schreib' mal, ob die kontenpfändung (?) problemlos geklappt hat! bist du eigentlich in einer gewerkschaft oder hast du das über eine normale rechtsschutzversicherung geregelt?

aber dein AG ist ja nicht so schlau - kann doch nicht so schwer sein, eine schriftliche kündigung zu verfassen?

ganz viel glück, zuza

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Das war eine Tankstelle.

Mich hat das Arbeitsgericht nichts gekostet.

ich habe einfach eine Klage eingereicht und dann kam der Gütetermin.

Beim ersten mal ging es um die Kündigung und beim zweiten termin um die fälligen Zahlungen.

Beide Male ist der AG nicht gekommen.

Also Versäumnisurteil.

Wer sich nicht wehrt hat automatisch verloren.

Wer verliert bezahlt die Gerichtskosten.

Die Gerichtskosten sind aber nicht sonderlich hoch. Ca. 100 € bei einem Streitwert von 2.000 €.

Den Anwalt habe ich mir komplett gespart, da es sich bei sowas nicht lohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Zuza
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

hey,

ja, das habe ich auch gedacht - einfach selbst beim arbeitsgericht regeln, da die sache ohnehin klar ist. wie lange hast du bis zur gehaltsklage abgewartet?

gruß, zuza

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