Minijob Putzfrau Übernahme neue Firma

20. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
ArmaSteiner
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 7x hilfreich)
Minijob Putzfrau Übernahme neue Firma

Guten Tag,

folgender Sachverhalt:

Person A ist seit über 7 Jahren als Putzfrau in einer Firma als Minijobber beschäftigt.

Diese Firma hat nun das Putzobjekt (Städtische Einrichtung) an einen Konkurenten verloren. DIeser übernimmt die Arbeitskräfte für das Putzobjekt komplett.

Wie setzt sich das Ganze nun Arbeitsrechtlich auseinander.

Muss eine Kündigung für den alten Arbeitgeber und ein neuer Arbeitsvertrag für die neue Firma erstellt werden?
Die alte Firma, wo die Person A aktuell noch angestellt ist bittet um eine schnellstmögliche Kündigung.
Der neue Arbeitgeber sagt, man solle gar nichts unternehmen.

Wenn die neue Firma doch alle Arbeitskräfte übernommen hat, werden die Arbeitsverträge doch übernommen, oder?
Person A hat aber nun einen Vertrag von der neuen Firma mit Befristung bekommen, welche keine Probezeit beinhaltet.

Ist das ganze so Rechtskonform?

Da der alte Arbeitgeber nur noch Objekte weit weg des Wohnortes bewirtschaftet, besteht auch keine Möglichkeit weiterhin als Putzfrau für diesen tätig zu sein.

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15496 Beiträge, 5943x hilfreich)

Zitat (von ArmaSteiner):
Person A hat aber nun einen Vertrag von der neuen Firma mit Befristung bekommen, welche keine Probezeit beinhaltet.

Wenn der AV auch sonst deinen Erwartungen entspricht: herzlichen Glückwunsch!
Zitat (von ArmaSteiner):
Wenn die neue Firma doch alle Arbeitskräfte übernommen hat, werden die Arbeitsverträge doch übernommen, oder?

Nö, nicht notwendig. Die neue Firma übernimmt ja nicht die alte Firma, sondern nur deren Auftrag. Allerdings weiß ich nicht - und du schreibst nichts dazu - , in welcher Weise die neue Firma erklärt hat, alle MA zu übernehmen.
M.E. ist es auch in Ordnung, wenn du bei deiner alten Firma formell kündigst, mag es notwendig sein oder auch nicht.

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#2
 Von 
Gerd61
Status:
Schüler
(338 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von ArmaSteiner):
Muss eine Kündigung für den alten Arbeitgeber und ein neuer Arbeitsvertrag für die neue Firma erstellt werden?
Die alte Firma, wo die Person A aktuell noch angestellt ist bittet um eine schnellstmögliche Kündigung.
Der neue Arbeitgeber sagt, man solle gar nichts unternehmen.


Die Aussagen der Arbeitgeber bringen wenig Klarheit über die Situation, deshalb fasse ich einmal zusammen wie ich die Sachlage verstanden habe,

Du arbeitest bei einer Reinigungsfirma und bist/warst in einer städtischen Einrichtung eingesetzt. Die Stadt hat nun den Auftrag für die Reinigung an eine andere Reinigungsfirma vergeben. Wobei die neue Reinigungsfirma nun nicht nur den Auftrag übernimmt sondern auch das Personal der alten Reinigungsfirma übernehmen will.

Hier stellt sich die Frage:
1.) wurde nur der Auftrag von Auftraggeber (Stadt) neu vergeben
2.) oder gibt es zwischen den Reinigungsfirmen zusätzlich den Verkauf eines Betriebsteils?

Im ersten Fall (der wahrscheinlichere Fall ) besteht der laufende Arbeitsvertrag beim alten Arbeitgeber weiter. Es müsste eine Kündigung oder Aufhebungsvertrag beim alten AG erfolgen und beim neuen Arbeitgeber ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Wichtig hierbei ist das der Arbeitnehmer nicht selbst kündigen muss, er kann es tun, muss es aber nicht. Allerdings sollte er erst dann kündigen, bzw. einen Aufhebungsvertrag abschließen wenn man den neuen Arbeitsvertrag bereits sicher in der Tasche hat.

Im zweiten Fall (Betriebsübergang) müsste der Arbeitnehmern schriftlich über den Betriebsübergang informiert werden und der bestehende Arbeitsvertrag würde vom neuen Arbeitgeber 1:1 übernommen werden. Entsprechend müssten auch keine Kündigungen und Neuverträge erfolgen.

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#3
 Von 
ArmaSteiner
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 7x hilfreich)

Um meine Wenigkeit handelt es sich nicht.

Die Stadt hat den Auftrag neu vergeben. Die Aussage war, das sich der neue Arbeitgeber mit den Putzfrauen getroffen hat, um diesen mitzuteilen, dass diese in der Schule weiter putzen dürfen.

Eine Absprache zwischen den Firmen scheint es nicht zu geben.

Dementsprechend wäre der richtige Weg, eine Kündigung beim aktuellen Arbeitgeber einzureichen.

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#4
 Von 
Gerd61
Status:
Schüler
(338 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von ArmaSteiner):
Die Aussage war, das sich der neue Arbeitgeber mit den Putzfrauen getroffen hat, um diesen mitzuteilen, dass diese in der Schule weiter putzen dürfen.


Wenn dieser Aussage auch wirklich ein neuer zufriedenstellender Arbeitsvertrag folgt, dann kann man auch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, aber halt auch nicht vorher.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109179 Beiträge, 38267x hilfreich)

Zitat (von ArmaSteiner):
Wenn die neue Firma doch alle Arbeitskräfte übernommen hat, werden die Arbeitsverträge doch übernommen, oder?

Genau, oder ...

Es gab ganz offensichtlich eben keine Übernahme der Arbeitskräfte. Sondern ein Angebot in Form eines Arbeitsvertrages bei der neuen Firma.
Das kann man annehmen oder es lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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