Liebe Forengemeinde,
ich bin seit März 2020 bei einer lieben Familie, die Ferienwohnungen auf ihrem alten Bauernhof vermietet, als Reinigungskraft angestellt.
Beim ersten Gespräch wurde mir gesagt, dass es sich um ca. 10 stunden wöchentlich handeln würde. Sie zahlen mit 12,50€ Stundenlohn wirklich gut. Daraufhin fing ich dort an.
Leider zeigte sich im Verlauf der letzten Monate, dass das Ehepaar zwischendurch die Wohnungen auch selbst reinigen, so dass ich bisher nur 1 oder 2x auf meine Stunden gekommen bin.
Gut, mit Corona änderte sich ja ein wenig und die Wohnungen waren an Monteure vermietet und es war ja allgemein weniger Arbeitsaufkommen. Hatte ich Verständnis.
Nun war ich die erste Augustwoche im Urlaub und die Familie sieht sich aber nicht in der Pflicht mir bezahlten Urlaub zu gewähren.
Ist mein Arbeitgeber nicht verpflichtet, mir die Stunden zu zahlen die ausgemacht waren?
Viele Grüße
Minijob; Stunden einfach reduzieren?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



So ist es.
ZitatNun war ich die erste Augustwoche im Urlaub und die Familie sieht sich aber nicht in der Pflicht mir bezahlten Urlaub zu gewähren. :
Das sieht das Gesetz aber so vor.
ZitatIst mein Arbeitgeber nicht verpflichtet, mir die Stunden zu zahlen die ausgemacht waren? :
Sofern man eine verbindliche Stundenzahl vertraglich vereinbart hat, wäre diese auch zu zahlen.
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10h die Woche für 12,50 Euro wäre aber kein Minijob mehr. Was steht denn im Vertrag?
-- Editiert von dummfragerin am 15.08.2020 17:36
Es gibt keinen Vertrag. Dies wurde mündlich im Gespräch, am 24.02.2020, besprochen. Es war die Rede von 8-10 Stunden. Bei 10 Stunden läge tatsächlich gar kein Minijob mehr vor.
Ich finde es einfach schade, dass Minijobber scheinbar nicht vollwertig angesehen werden. Hatte das nämlich schonmal mit einem Arbeitgeber wo ich Minijobberin war. Meine Urlaubsabgeltung für 2,5 Jahre musste ich anwaltlich durchsetzen.
Wie gehe ich hier am sinnvollsten vor?
Gruß
Doch, es gibt einen Vertrag, und Du bist keine Minnijobberin.
wirdwerden
Du verlangst schriftlich und nachweislich die Nachzahlung deiner Vergütung.ZitatWie gehe ich hier am sinnvollsten vor? :
Du hast einen mündlichen Arbeitsvertrag. Auf die Vereinbarung kannst du dich berufen.
Unverständlich, dass du das hier nicht schriftlich vereinbart hast, nachdem du bereits schlechte Erfahrungen gemacht hast und das Gericht bemühen musstest.
Danke erstmal für eure Antworten.
Ich habe jetzt einmal grob versucht mit meinem Arbeitgeber über den Sachverhalt zu diskutieren.
Nun kommt der hammer: angeblich waren 4 Std vereinbart und bei Bedarf mehr...
Das stimmt überhaupt gar nicht, denn ich weiß noch wie das Ehepaar sagte, dass ich noch zusätzlich in deren Haushalt arbeiten könnte, wenn ich über die Reinigung der Ferienwohnungen nicht auf meine stundenanzahl kommen sollte.
Und wenn mir das jetzt aufeinmal zu wenig sein sollte, könnte ich mir ja was anderes suchen denn ich hätte ja noch ein wenig probezeit.
Wo wird denn ohne schriftlichen Vertrag die probezeit vereinbart?
Ich verstehe das alles gar nicht... Bin enttäuscht.
Ja, ihr habt recht, es war ziemlich dumm sich diesesmal nicht abzusichern.
Ich vermute mal, wenn es den rechtlichen Weg gehen würde, steht Aussage gegen Aussage...
ZitatWo wird denn ohne schriftlichen Vertrag die probezeit vereinbart? :
In den mündlichen Vereinbarungen.
ZitatIch verstehe das alles gar nicht... :
Ist doch ganz einfach, die haben keine Ahnung und versuchen Dich abzuzocken.
Dann wird dein AG wohl das gleiche sagen... stimmt überhaupt nicht.ZitatDas stimmt überhaupt gar nicht, :
Nach deinem Versuch, wieder mündlich was zu *klären*, sehe ich da über den Rechtsweg auch wenig bis kein ErfolgZitatsteht Aussage gegen Aussage... :
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