Minijob; Stunden einfach reduzieren?

15. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ven1985
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob; Stunden einfach reduzieren?

Liebe Forengemeinde,

ich bin seit März 2020 bei einer lieben Familie, die Ferienwohnungen auf ihrem alten Bauernhof vermietet, als Reinigungskraft angestellt.

Beim ersten Gespräch wurde mir gesagt, dass es sich um ca. 10 stunden wöchentlich handeln würde. Sie zahlen mit 12,50€ Stundenlohn wirklich gut. Daraufhin fing ich dort an.

Leider zeigte sich im Verlauf der letzten Monate, dass das Ehepaar zwischendurch die Wohnungen auch selbst reinigen, so dass ich bisher nur 1 oder 2x auf meine Stunden gekommen bin.
Gut, mit Corona änderte sich ja ein wenig und die Wohnungen waren an Monteure vermietet und es war ja allgemein weniger Arbeitsaufkommen. Hatte ich Verständnis.

Nun war ich die erste Augustwoche im Urlaub und die Familie sieht sich aber nicht in der Pflicht mir bezahlten Urlaub zu gewähren.


Ist mein Arbeitgeber nicht verpflichtet, mir die Stunden zu zahlen die ausgemacht waren?

Viele Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16841 Beiträge, 6298x hilfreich)

So ist es.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116291 Beiträge, 39241x hilfreich)

Zitat (von Ven1985):
Nun war ich die erste Augustwoche im Urlaub und die Familie sieht sich aber nicht in der Pflicht mir bezahlten Urlaub zu gewähren.

Das sieht das Gesetz aber so vor.



Zitat (von Ven1985):
Ist mein Arbeitgeber nicht verpflichtet, mir die Stunden zu zahlen die ausgemacht waren?

Sofern man eine verbindliche Stundenzahl vertraglich vereinbart hat, wäre diese auch zu zahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 328x hilfreich)

10h die Woche für 12,50 Euro wäre aber kein Minijob mehr. Was steht denn im Vertrag?

-- Editiert von dummfragerin am 15.08.2020 17:36

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#4
 Von 
Ven1985
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


Es gibt keinen Vertrag. Dies wurde mündlich im Gespräch, am 24.02.2020, besprochen. Es war die Rede von 8-10 Stunden. Bei 10 Stunden läge tatsächlich gar kein Minijob mehr vor.


Ich finde es einfach schade, dass Minijobber scheinbar nicht vollwertig angesehen werden. Hatte das nämlich schonmal mit einem Arbeitgeber wo ich Minijobberin war. Meine Urlaubsabgeltung für 2,5 Jahre musste ich anwaltlich durchsetzen.

Wie gehe ich hier am sinnvollsten vor?

Gruß

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37557 Beiträge, 13798x hilfreich)

Doch, es gibt einen Vertrag, und Du bist keine Minnijobberin.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30503 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von Ven1985):
Wie gehe ich hier am sinnvollsten vor?
Du verlangst schriftlich und nachweislich die Nachzahlung deiner Vergütung.
Du hast einen mündlichen Arbeitsvertrag. Auf die Vereinbarung kannst du dich berufen.

Unverständlich, dass du das hier nicht schriftlich vereinbart hast, nachdem du bereits schlechte Erfahrungen gemacht hast und das Gericht bemühen musstest.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Ven1985
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten.

Ich habe jetzt einmal grob versucht mit meinem Arbeitgeber über den Sachverhalt zu diskutieren.

Nun kommt der hammer: angeblich waren 4 Std vereinbart und bei Bedarf mehr...
Das stimmt überhaupt gar nicht, denn ich weiß noch wie das Ehepaar sagte, dass ich noch zusätzlich in deren Haushalt arbeiten könnte, wenn ich über die Reinigung der Ferienwohnungen nicht auf meine stundenanzahl kommen sollte.

Und wenn mir das jetzt aufeinmal zu wenig sein sollte, könnte ich mir ja was anderes suchen denn ich hätte ja noch ein wenig probezeit.

Wo wird denn ohne schriftlichen Vertrag die probezeit vereinbart?

Ich verstehe das alles gar nicht... Bin enttäuscht.

Ja, ihr habt recht, es war ziemlich dumm sich diesesmal nicht abzusichern.

Ich vermute mal, wenn es den rechtlichen Weg gehen würde, steht Aussage gegen Aussage...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116291 Beiträge, 39241x hilfreich)

Zitat (von Ven1985):
Wo wird denn ohne schriftlichen Vertrag die probezeit vereinbart?

In den mündlichen Vereinbarungen.



Zitat (von Ven1985):
Ich verstehe das alles gar nicht...

Ist doch ganz einfach, die haben keine Ahnung und versuchen Dich abzuzocken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30503 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von Ven1985):
Das stimmt überhaupt gar nicht,
Dann wird dein AG wohl das gleiche sagen... stimmt überhaupt nicht.
Zitat (von Ven1985):
steht Aussage gegen Aussage...
Nach deinem Versuch, wieder mündlich was zu *klären*, sehe ich da über den Rechtsweg auch wenig bis kein Erfolg

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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