Minijob Stunden im nächsten Monat abrechnen erlaubt?

4. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Flo1512
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob Stunden im nächsten Monat abrechnen erlaubt?

Hallo zusammen,

ich habe in den Semesterferien (während der Vorlesungsfreien Zeit) für 7 Wochen bei einem Unternehmen gearbeitet.
Während dieser Zeit habe ich 40 Stunden pro Woche gearbeitet. Vereinbart war ein Stundenlohn. Nun sind noch einige Stunden nicht ausbezahlt. Der Arbeitgeber möchte diese als Minijob in den nächsten Monaten á 450€ im Monat ausbezahlten. Ist das rechtlich überhaupt zulässig? Die 40 Stundenwoche war von Beginn an vereinbart. Die Auszahlung wird sich vermutlich noch mehrere Monate hinziehen, in denen ich keine weitere Stunde in dem Unternehmen arbeiten werde. Ich habe dem Arbeitgeber mitgeteilt, er solle mich abmelden, diese Stunden korrekt (=als kurzfristige Beschäftigung?) als Nachzahlung für den entsprechenden Monat verbuchen, falls nötig versichern und auszahlen. Leider bin ich jedoch nur auf Unverständnis gestoßen.

Ich würde nämlich nur ungern meinen Lohn über mehrere Monate ausbezahlt bekommen. Außerdem möchte ich gerne eine Stelle als Werksstudent antreten. Kommt es da nicht sonst zu Kollisionen? Es geht mir also mehr um die richtige Zuordnung der Stunden zum entsprechenden Monat, damit 20h pro Woche nicht überschreite, weiterhin ordentlicher Student bleibe und auch als Werksstudent angestellt werden kann.

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand dabei weiterhelfen könnte.

Vielen Dank im Vorraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33624 Beiträge, 17530x hilfreich)

Das scheint ein höchst merkwürdiger AG zu sein - offenbar will er so viel wie möglich in öffentliche Kassen zahlen, denn würde er das als kurzfristige Beschäftigung abrechnen, fielen keinerlei Sozialabgaben an. Auf einen Minijob hingegen zahlt der AG so 30 % Steuern und SV-Beiträge. Fragen Sie ihn doch mal, warum er das unbedingt zahlen will...
Ich würde nämlich nur ungern meinen Lohn über mehrere Monate ausbezahlt bekommen. Was steht denn im Arbeitsvertrag? Werden da irgendwelche Arbeitszeitkonten erwähnt?
Kommt es da nicht sonst zu Kollisionen? Ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Flo1512
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Leider habe ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Wir hatten das ganze per Mail vereinbart. Ich habe zu Beginn der Tätigkeit einen Stempelchip bekommen. Diesen habe ich am letzten Arbeitstag wieder abgegeben. Ich habe eine Woche später ein Arbeitszeugnis für den Zeitraum bekommen. Ich war nun im 3. Jahr in folge bei dem Arbeitgeber. Bisher hat immer alles geklappt. Und ich hatte meine offenen Stunden immer sofort als Nachberechnung für den entsprechenden Monat ausgezahlt bekommen. Jedoch macht die Lohnbuchhaltung jetzt eine andere Person...

Kann der Arbeitgeber die Falschmeldung überhaupt noch rückwirkend korrigieren? Gibt es auch dann ein Problem wenn die vielen Stunden alle zuvor geleistet wurden, ich also 20h in der Woche bei dem neuen Arbeitgeber arbeite, aber noch unbezahlte Stunden aus den Vormonaten offen sind? Und handelt es sich dabei (7 Wochen á 40 Stunden, danach keine mehr) nicht um eine erhebliche Schwankung wodurch die Meldung als Minijob falsch ist?

0x Hilfreiche Antwort

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