Guten Tag,
ich benötige in nachfolgendem Fall dringend Hilfe:
Ich arbeite während des gesamten Studiums auf Minijobbasis und habe im März in einen Kleinbetrieb mit 8 Mitarbeitern gewechselt.
Dort arbeite ich für 450€ ca. 36 Std./Monat und es wurde abgesprochen, dass ich zweimal 4 Wochen im Jahr für meine Klausuren freigestellt werde, wenn ich die Überstunden entsprechend vorarbeite in den Semesterferien.
Nun habe ich ca. 40 Überstunden, was den 4 Wochen "Sonderurlaub" für Januar entspricht.
Leider falle ich aus gesundheitlichen Gründen bis 18.10.19 aus. Mein AG war nicht begeistert und hat mir zum 15.10.19 gekündigt.
Nun wäre meine Frage, was mit den Überstunden passiert? Werden diese in der Zeit der Krankheit abgefeiert, oder kann ich darauf bestehen, dass die Kündigungsfrist um 4 Wochen nach hinten verschoben wird?
Im Arbeitsvertrag
steht, dass das max. Gehalt bei 450€ liegt und Urlaubstage vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses genommen werden müssen. Abgeltung nur im Ausnahmefall.
Viele Grüße
Minijob - Überstunden nach Kündigung
19. September 2019
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Frage vom 19. September 2019 | 10:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob - Überstunden nach Kündigung
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#1
Antwort vom 19. September 2019 | 11:41
Von
Status: Weiser (17378 Beiträge, 6471x hilfreich)
Vielleicht ist das ja genau der Ausnahmefall. Ich würde wohl auf Abgeltung drängen.
Überstunden während der Erkrankung abzufeiern ist doch in sich schon ein Unding.
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