Hallo liebe Community,
Ich arbeite als Nebenjob noch ein paar Stunden die Woche im Verkauf. Arbeitsbeginn ist um 15 Uhr.
Nun verlangt mein Chef, dass ich immer ca. 10 Minuten früher erscheine, um mich auf die Arbeit vorzubereiten (Was nicht notwendig ist, ich muss nur meine Jacke aufhängen und bin startklar). Dieses frühere Erscheinen wird aber nicht vergütet, da er meint, dass es nicht zur Arbeitszeit gehöre.
Ist das erlaubt? Muss ich jedes Mal früher zur Arbeit kommen, ohne dafür bezahlt zu werden?
Ich habe folgenden Paragraphen gefunden, bin aber nicht sicher, ob das alles so greift und hoffe auf eure Antworten!
Im § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz steht:
"Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen"
Prof. Dr. Peter Wedde schreibt zum § 2 (Begriffsbestimmungen) Arbeitszeitgesetz im Arbeitsrechtkommentar u.a.:
"Arbeitszeit: Hierunter ist jede Tätigkeit zu verstehen, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient. Entscheidend für das Vorliegen von Arbeitszeit ist, dass AN ihrem AG zur Arbeitsleistung zur Verfügung stehen.
Minijob: Unbezahlt früher anfangen
20. Februar 2023
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Frage vom 20. Februar 2023 | 16:53
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob: Unbezahlt früher anfangen
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#1
Antwort vom 20. Februar 2023 | 17:03
Von
Status: Unbeschreiblich (111133 Beiträge, 38552x hilfreich)
ZitatIst das erlaubt? :
Was konkret? Das verlangen?
Das ist erlaubt, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
ZitatMuss ich jedes Mal früher zur Arbeit kommen, ohne dafür bezahlt zu werden? :
Nö.
#2
Antwort vom 20. Februar 2023 | 17:10
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNö :
Danke erstmal für die Antwort! Gibt es eine konkrete Grundlage, auf der ich argumentieren kann? Wenn ich sage, dass ich nicht früher erscheinen muss und er "doch" sagt, stehen wir beide einfach blöd dar
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Februar 2023 | 17:17
Von
Status: Unbeschreiblich (111133 Beiträge, 38552x hilfreich)
ZitatGibt es eine konkrete Grundlage, auf der ich argumentieren kann? :
Ja, es gibt nichts, was Dich dazu verpflichtet.
Und wenn er anderer Meinung ist, möge er doch bitte substantiiert darlegen, welche Rechtsgrundlage Dich zur kostenlosen Arbeit verpflichten würde oder warum das nicht zur Arbeitszeit zählen würde.
#4
Antwort vom 20. Februar 2023 | 17:24
Von
Status: Schüler (249 Beiträge, 28x hilfreich)
Hallo,
Sie müssen um 15 Uhr startbereit sein. Dann bspw die Kasse abstimmen, etc. Das hieße also, daß Sie Ihre Jacke um 14.55 aufhängen sollen und 4 Minuten später am Arbeitsplatz sein. Wenn Sie normalerweise vor dem Beginn der Arbeit noch mal Hände waschen wollen, dann müssen Sie entsprechend früher erscheinen.
Wenn der Chef möchte, daß Sie ab 14.45 schon mal die Kasse durchzählen, gehört das zur Arbeitszeit und muß bezahlt werden.
So war's bei uns jedenfalls.
Viele Grüße!
#5
Antwort vom 20. Februar 2023 | 17:31
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatgehört das zur Arbeitszeit und muß bezahlt werden. :
Danke für die Antwort!

Ich bin im Bereich Beratung und Kundenbetreuung tätig und muss derartige Vorbereitungen tatsächlich gar nicht treffen. Mein Chef möchte einfach, dass ich eher da bin ohne einer spezifischen Tätigkeit nachzugehen. Über die Sinnhaftigkeit habe ich auch schon nachgedacht, da das bloße Aufhängen einer Jacke ja nicht 10-15 Minuten unbezahlte Zeit rechtfertigen kann :D
Er meint, wenn ich nicht aktiv arbeite, muss er mich auch nicht bezahlen. Obwohl ich ja bereits anwesend bin.
Das klingt für mich nicht ganz richtig
#6
Antwort vom 20. Februar 2023 | 17:36
Von
Status: Unbeschreiblich (111133 Beiträge, 38552x hilfreich)
ZitatEr meint, wenn ich nicht aktiv arbeite, muss er mich auch nicht bezahlen :
Ach deshalb bewegen die sich bei Aldi und Lidl immer so hektisch ...
Die Meinung vom Chef ist natürlich Unfug³
Wie gesagt, wenn Arbeitsbeginn um 15 Uhr ist, muss man um 15 Uhr am Arbeitsplatz sein.
ZitatMein Chef möchte einfach, dass ich eher da bin ohne einer spezifischen Tätigkeit nachzugehen. :
Dann muss er das auch zahlen oder seine Wünsche hinten anstellen ...
#7
Antwort vom 20. Februar 2023 | 18:14
Von
Status: Wissender (15841 Beiträge, 6031x hilfreich)
ZitatEr meint, wenn ich nicht aktiv arbeite, muss er mich auch nicht bezahlen. Obwohl ich ja bereits anwesend bin. :
Ich war als Kind Ministrant (Messdiener) und wir haben gelernt '10 Min vor der Zeit ist des Ministranten Pünktlichkeit' - als Maxime habe ich das mein Leben lang so gehalten. Nun ist Ministrant sozusagen Ehrenamt, bei dir geht es um den Job.
Es geht um eine Grenzfrage: Just in Time aufzuschlagen, wird nicht funktionieren, denn Schlag 15 Uhr musst du für die Kunden da sein. 10 Min früher zu fordern, ist üppig; dein Chef irrt mit der zitierten Ansicht zum 'Aktiv-nicht-Arbeiten'; es geht auch nicht um bloße Anwesenheit, sondern um die Bereitschaft zur Arbeit, das schließt organisatorische aber auch mentale Disposition mit ein. Wenn der Chef die 10 min anordnet, hat er sie zu zahlen, sofern dein AV so eine einseitige Anordnung zulässt. In der praktischen Frage bin ich bei @tiktok.
#8
Antwort vom 20. Februar 2023 | 18:40
Von
Status: Unbeschreiblich (28199 Beiträge, 5137x hilfreich)
Für mich auch nicht.ZitatDas klingt für mich nicht ganz richtig :
Die Frage für dich wird sein, wie weit/intensiv du in diesem Nebenjob gegen den AG und seine Anweisungen vorgehst.
-Willst du austesten, was er macht, wenn du 2 min vor 15 Uhr am Platz bist?
-Oder wirst du das pragmatische Mittel wählen? Also 5 min statt 10min?
-Oder sagst/schreibst du ihm, er möge dir doch die §§ nennen, nach denen du verpflichtet wärst, inaktiv da zu sein und nicht dafür bezahlt zu werden?
-Wie kontrolliert der Chef das überhaupt? Steht er an der Ladentür? Stempelt ihr?
#9
Antwort vom 20. Februar 2023 | 22:43
Von
Status: Lehrling (1362 Beiträge, 648x hilfreich)
Zitatch arbeite ... im Verkauf. :
Dann ist entweder schon im im Arbeitsvertrag festgelegt, von wann bis wann: Montags von 15:00 bis 21:00, Samstags von 4:00 bis 9:30. Ansonsten weist es der Chef an, § 106 Gewerbeordnung:
"Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind."
ZitatNun verlangt mein Chef, dass ich immer ca. 10 Minuten früher erscheine :
Sofern im Arbeitsvertrag nicht festgelegt, darf Dein Chef ( gemeinsam mit Deinem Betriebsrat ) bestimmen, dass Du Deine Arbeit um 14:50 beginnen sollst. Vernünftigerweise wird Dein Betriebsrat keiner Arbeitszeit-Anordnung zustimmen, die über Dein Minijob-Pensum hinausgeht.
( Dein Arbeitgeber ist jedenfalls gesetzlich verpflichtet, Deine Arbeitszeit, d.h. ihren Beginn und Ende, zu erheben ( = den Zeitpunkt des Beginns und Endes festzustellen ) und zu erfassen ( = aufzuzeichnen: elektronisch oder auf Papier ).
An welchem Ort hast Du mit Deiner Arbeitsleistung zu beginnen? Am Eingang des Betriebs? Am Arbeitsplatz? Das bestimmt der Arbeitgeber ( § 106 GewO ), wenn es nicht bereits in einem Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder betriebsspezifisch zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ( in einer Betriebsvereinbarung ) geregelt ist, etwa so ( tarifvertragliche Regelung mit Öffnungsklausel für Betriebsvereinbarungen ) :
"Die Arbeitszeit beginnt und endet an der Arbeitsstelle (Gebäude, in dem sich der Arbeitsplatz bzw. Umkleideraum befindet). Durch Betriebsvereinbarung kann Abweichendes geregelt werden."
ZitatMuss ich jedes Mal früher zur Arbeit kommen, ohne dafür bezahlt zu werden? :
Du bist arbeitsvertraglich zur Arbeitsleistung in einem bestimmtem Umfang ( 25,12 Stunden pro Monat ) verpflichtet, und der Arbeitgeber bestimmt, an welchen Tagen von wann bis wann - mitbestimmt durch Deinen Betriebsrat ( ohne dessen Mitbestimmung bleibt JEDE Anordnung unverbindlich: "Ihre Arbeit beginnt morgen um 14 Uhr" ist für Dich unverbindlich, sofern ein Betriebsrat nicht zugestimmt hatte.
RK
#10
Antwort vom 22. Februar 2023 | 09:25
Von
Status: Lehrling (1723 Beiträge, 266x hilfreich)
ZitatNun verlangt mein Chef, dass ich immer ca. 10 Minuten früher erscheine, um mich auf die Arbeit vorzubereiten :
Meiner Meinung nach ist die "Vorbereitung der Arbeit" (da verstehe ich nicht "Jacke aufhängen" drunter sondern eher sowas wie PC hochfahren, anmelden, betrieblich notwendige Programme starten, gucken welcher Kunde gleich Termin hat, Mails prüfen, etc...) auch vergütungspflichtige Arbeit. Wenn man ab 15:00 Uhr dem Kunden zur Verfügung stehen muss, dann sind da 10 Minuten schon nicht mehr üppig sondern eher knapp bemessen.
Nichtsdestotrotz ist das Arbeitszeit.
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