Liebes Forum,
ich arbeite neben dem Studium als Aushilfe in einem Unternehmen, meist nur an einem Tag in der Woche, und habe dort einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
ich habe heute durch Zufall festgestellt, dass mein Vorgesetzter mir für gestern und heute Urlaub eingetragen hat sowie für mehrere Tage im November. Auf Nachfrage teilte er mir mit, dass er das gemacht hätte, da ich noch einige Minusstunden habe und diese damit ausgeglichen würden. Darüber hinaus solle vermieden werden, dass ich zu viel Resturlaub mit ins nächste Jahr nehme.
Hat er tatsächlich das Recht, dies aus betrieblichen Gründen so zu handhaben? Er hätte mich ja diese Woche auch im Betrieb einsetzen können, Zeit hätte ich gehabt. Und wenn er das dürfte, hätte er mir dies vorher mitteilen müssen?
Interessant ist auch, dass ich bis spätestens Mittwoch mehrere E-Learning -Einheiten absolvieren muss. Der Zugang wurde jedoch erst gestern aktiviert und ich kann dort noch nicht beginnen, da ich die Einheiten nicht an Urlaubstagen absolvieren kann. Zum Glück kann ich die Zeit morgen noch irgendwie finden, aber das hätte man auch besser kommunizieren können.
Minijob: Urlaub ohne Absprache eingetragen
20. Oktober 2020
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Frage vom 20. Oktober 2020 | 12:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob: Urlaub ohne Absprache eingetragen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2020 | 12:59
Von
Status: Weiser (17357 Beiträge, 6464x hilfreich)
//// .... da ich noch einige Minusstunden habe und diese damit ausgeglichen würden.
Schlichter Blödsinn , lies dazu das BUrlG und leg' Widerspruch ein.
Urlaub dient der Erholung und nicht dem Ausgleich von Minusstunden.
Und dann wäre da noch die Frage, wie diese Minusstunden entstanden sind - ob durch dich verursacht oder ggf. auch durch den AG.
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