Minijob Urlaubsanspruch + Feiertage etc.

19. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
beenie_man
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob Urlaubsanspruch + Feiertage etc.

Also ich habe folgendes Problem:

Ich arbeite seit fast 4 Jahren als Aushilfe in einem Supermarkt 40 Stunden im Monat. Im Juni werde ich kündigen, weil ich ins Ausland gehe. Mein Chef hat mir nie gesagt, dass ich Anspruch auf Urlaubstage, Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Krankheit, sowie Weihnachtsgeld habe. Dies habe ich erst dieses Semester in einer Arbeitsrechtvorlesung erfahren. Man könnte ja nun meinen: mein Pech. Aber immer wenn ich im Urlaub war, hieß es danach: Könnten Sie bitte da und da zusätzlich arbeiten, weil sie ja sowieso Minusstunden von ihrem Urlaub haben. Meiner Meinung nach hätte mir mein Chef ja spätestens da sagen müssen, dass ich Anspruch auf Urlaub habe. Auch die Feiertage an denen ich eigentlich gearbeitet hätte wurden mir nie bezahlt. Das ganze läuft bei uns so, dass ich meine Arbeitszeiten in ein kleines Heftchen reinschreibe und hin und wieder rechnet der Chef dann aus wieviel Stunden ich tatsächlich gearbeitet habe. Also habe ich meist entweder Plus- oder Minusstunden, da ich jeden Monat einfach die 40 Stunden bezahlt bekomme, egal wieviel ich tatsächlich gearbeitet habe.

Meine Frage ist nun, was ich tun soll. Urlaub darf ja nicht ausbezahlt werden, außer ich arbeite nicht mehr dort. Hab mir jetzt überlegt meinen Chef kurz bevor ich kündige mal darauf anzusprechen, wollte aber vorher auf der sicheren Seite sein. Habe ich ein Recht darauf, dass mir z.B. der Urlaub der letzten 4 Jahre (laut meiner Rechnung ca. 7 Tage pro Jahr) ausbezahlt wird? oder ist der Urlaubsanspruch auch teilweise schon verfallen?

Ich finds schon mies, dass unser Chef ja quasi die Gesetze missachtet und darauf hofft, dass es keiner merkt. Die anderen Aushilfen haben davon 100%ig auch keine Ahnung.

Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wir haben jetzt April 2009. Der Urlaubsanspruch für 2008 ist nach deutschem Arbeitsrecht am 31.3. verwirkt worden. Nach einem neueren Urteil des EuGH soll das aber nicht mehr möglich sein, dass Urlaub verfällt. Es hängt also an deiner Klagebereitschaft, den Anspruch durchzusetzen. Vielleicht lässt sich auch verhandeln, wenn der Chef nicht die linke Tour gefahren sein sollte.

Ansonsten: Der Satz 'Das hat mir niemand gesagt' ist ebenso berechtigt wie verfehlt. Es gehört sozusagen zu den Grunderfahrungen eines AN, dass man seine Pflichten gesagt bekommt, seine Rechte aber oft genug selbst in Erfahrung bringen muss.

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#2
 Von 
Bubble80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Der Urlaub für die letzten Jahre ist verfallen (steht im Bundesurlaubsgesetz). Der AN muss sich leider heutzutage selbst schlau machen was das angeht, da viele AG das selbst nicht wissen. (Traurig aber wahr) Wenn du zu deinem Minijob fragen hast empfiehlt sich grundsätzlich die Bundesknappschaft anzurufen, denn die ist für die Minijobber zuständig. Telefonnummer findest du im Internet.

P.S. achte für dieses Jahr darauf, dass du deinen Urlaub ausgezahlt bekommst, wenn du ihn bis dato nicht genommen hast.

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#3
 Von 
1henriette
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

wichtige grundlagen für alle minijobber findet man hier minijob-zentrale .

leider ist es gang und gäbe, dass minijobber um ihren bezahlten urlaub betrogen werden.

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