Minijob Vertrag wirft Fragen auf

12. Juni 2026 Thema abonnieren
 Von 
go504769-93
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob Vertrag wirft Fragen auf

Hallo Titel: Minijobvertrag (8 Std./Woche, 603 €) – Fragen zu Arbeitszeit, Überstunden und Wochenend-/Feiertagsarbeit

Hallo zusammen,

ich habe nach einem Probetag einen unbefristeten Minijobvertrag erhalten. Vereinbart sind 8 Stunden pro Woche bei einer monatlichen Vergütung von 603 €.

Vor der Unterschrift habe ich noch einige Fragen zu bestimmten Klauseln.

1. Arbeitszeit

Im Vertrag steht:

„Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Lage und Dauer der Arbeitstage und die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Werktage legt der Arbeitgeber nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse fest."

Mündlich wurde bereits besprochen, dass die 8 Wochenstunden auf zwei Arbeitstage verteilt werden sollen. Die konkreten Wochentage stehen allerdings noch nicht fest, da ich ab September studieren werde und sich mein Stundenplan später ändern kann. Mir wurde gesagt, dass die Tage dann entsprechend angepasst werden können.

Meine Fragen:

* Würdet ihr trotzdem empfehlen, die Verteilung auf zwei Arbeitstage ausdrücklich im Vertrag festzuhalten?
* Oder reicht die mündliche Absprache aus?
* Welche Formulierung wäre hier sinnvoll?

2. Überstunden sowie Wochenend-, Sonn- und Feiertagsarbeit

Im Vertrag steht:

„Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, auf Anforderung auch Über- und Mehrarbeit sowie Wochenend-, Sonn- und Feiertagsarbeit im gesetzlich zulässigen Rahmen zu leisten."

Mündlich wurde mir gesagt, dass dies lediglich eine Standardklausel sei und dass Wochenend- oder Feiertagsarbeit bei diesem Minijob praktisch ohnehin nicht vorkomme.

Meine Fragen:

* Ist eine solche Klausel bei einem Minijob üblich?
* Würdet ihr trotzdem empfehlen, die Verpflichtung zur Wochenend-, Sonn- und Feiertagsarbeit streichen zu lassen?
* Oder ist das unproblematisch, wenn der Betrieb tatsächlich nicht an Wochenenden oder Feiertagen arbeitet?

3. Ausgleich von Überstunden

Im Vertrag steht außerdem:

„Nach Wahl des Arbeitgebers erfolgt die Abgeltung berechtigter Überstunden/Mehrarbeit durch Bezahlung oder durch Freizeitausgleich."

Da es sich um einen Minijob mit 603 € monatlich handelt, würde ich eventuelle Überstunden lieber durch Freizeitausgleich ausgleichen lassen.

Meine Fragen:

* Ist es üblich, dass allein der Arbeitgeber entscheidet, ob Überstunden ausgezahlt oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden?
* Würdet ihr empfehlen, diese Klausel ändern zu lassen?
* Wäre es sinnvoll, vertraglich festzuhalten, dass Überstunden grundsätzlich durch Freizeitausgleich abgegolten werden?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20444 Beiträge, 7387x hilfreich)

Im Grunde ist immer anzuraten, Vertragsangelegenheiten schriftlich festzuhalten.
Das muss nicht zwingend im Vertrag stehen, kann auch durch eine Gesprächsnotiz mit Unterschrift beider geschehen - gerade bei Variablen wie Festlegung von Arbeitstagen.
Auch zu den anderen Zusagen kannst du eine Protokollnotiz fertigen und deinem AG geben.
Mit 603 Euro schöpfst du das Minijobmodell aus, so dass im Grunde kein Platz für Überstunden ist, ohne das Modell infrage zu stellen. Am besten unterrichtest du dich via Minijobzentrale.

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#2
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 137x hilfreich)

Es ist immer eine sehr gute Idee alles schriftlich festzuhalten was dir wichtig ist. Also auch der Freizeitausgleich.

Wie liegen denn deine Prioritäten zwischen diesem Job und deinem Studium?

Zitat:
„Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Lage und Dauer der Arbeitstage und die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Werktage legt der Arbeitgeber nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse fest."


Ich hatte während meines Studiums mal ein sehr ähnliches Angebot. Schriftlich war das fixiert wie bei dir, mündlich hies es dann es wäre kein Problem mit anderen Beschäftigten die Schichten zu tauschen. Das würde Problemlos klappen.

Nach einigen Erkundigungen unter anderen Beschäftigten wurde mir klar: die Zeiteinteilung duch den Arbeitgeber hätte KEINE Rücksicht auf meine Vorlesungen genommen. Ich hätte mit anderen Beschäftigten (viele Studenten) tauschen können, aber diese hätten dann ihre Vorlesung verpasst... also war ein Tausch unter Beschäftigten eine rein theoretische Option und keine die funktioniert hätte. Im Endeffekt hätte ich so wichtige Vorlesungen für diesen Job verpasst... das war für mich keine Option.

Mündlich ist immer so eine Sache. Ich würde so einen Vetrag nur unterschreiben, wenn ich darin schriftlich festgehalten wäre das keine Arbeitszeit innerhalb meiner Vorlesungszeiten liegt. (+Fahrzeit). Sollte ja kein Problem sein, wenn man zu der mündlichen Absprache steht. Aber ich befürchte dann ist die Stelle leider weg.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43137 Beiträge, 14826x hilfreich)

Volle Zustimmung. Problem ist doch, dass ein Arbeitgeber auch eine Planungssicherheit braucht, auch zu gewissen Zeiten liefern muss. Die Flexibilität auch darüber hinaus nur dann umgesetzt werden kann, wenn es mit dem Arbeitgeber/Kundenverhältnis möglich ist, aber eben auch mit den innerbetrieblichen Regeln, Gewohnheiten. Also mit den anderen Arbeitsverhältnissen. Und eben dann auch mit dem Betriebsfrieden. Maximale Flexibilität funktioniert in der Regel eher zufällig und zeitlich begrenzt.

Studiengänge sind heute doch auch recht verschult. D.h., die Angebote sind lange vor Semesterbeginn bekannt, insbesondere für die tragenden Veranstaltungen, die ja oft auch über 2 Semester gehen. Man weiß also im Voraus, wann der Prof. X auch im nächsten Semester was lehren wird. Da ist also auch eine saubere Vorausplanung des Studiums möglich.

Vielleicht dann man das ja in seine Überlegungen einbeziehen und insoweit eine schriftliche Festlegung erreichen. So dass auf beiden Seiten eine eingeschränkte Planungssicherheit besteht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43137 Beiträge, 14826x hilfreich)

Volle Zustimmung. Problem ist doch, dass ein Arbeitgeber auch eine Planungssicherheit braucht, auch zu gewissen Zeiten liefern muss. Die Flexibilität auch darüber hinaus nur dann umgesetzt werden kann, wenn es mit dem Arbeitgeber/Kundenverhältnis möglich ist, aber eben auch mit den innerbetrieblichen Regeln, Gewohnheiten. Also mit den anderen Arbeitsverhältnissen. Und eben dann auch mit dem Betriebsfrieden. Maximale Flexibilität funktioniert in der Regel eher zufällig und zeitlich begrenzt.

Studiengänge sind heute doch auch recht verschult. D.h., die Angebote sind lange vor Semesterbeginn bekannt, insbesondere für die tragenden Veranstaltungen, die ja oft auch über 2 Semester gehen. Man weiß also im Voraus, wann der Prof. X auch im nächsten Semester was lehren wird. Da ist also auch eine saubere Vorausplanung des Studiums möglich.

Vielleicht dann man das ja in seine Überlegungen einbeziehen und insoweit eine schriftliche Festlegung erreichen. So dass auf beiden Seiten eine eingeschränkte Planungssicherheit besteht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41253 Beiträge, 6648x hilfreich)

zu 1: Standardklauseln sind üblich.
Was außerdem mündlich besprochen wurde, sollte schriftlich fixiert und als Zusatz zum Arbeitsvertrag vereinbart werden. Sinnvoll wäre... für die Zeit bis September ein Einsatz an 2 Tagen pro Woche zu je 4 Std. zu vereinbaren, wie es bereits am xxDatum besprochen wurde.
Sinnvoll wäre... ab Studienbeginn eine evtl. notwendige Anpassung an die Einsatzzeiten zu vereinbaren.

zu 2: Gegen Standardklauseln ist nichts einzuwenden.
Wenn du tatsächlich auch selbst keinesfalls an den genannten Tagen arbeiten willst, sollte das auch genau so zusätzlich vereinbart werden...wie beim Gespräch am xxDatum zugesagt.

zu3: Ein Arbeitsvertrag soll im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden. Schon gleich eine Überstundenbezahlung statt Zeitausgleich schriftlich zu verlangen, dürfte dem AG evtl. etwas sauer aufstoßen.
Übrigens solltest du den Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden beachten.

Es gibt unzählige Arten von Tätigkeiten als Minijob.
Wir kennen den Arbeitgeber nicht, du wahrscheinlich auch nicht...
Hier gilt evtl. : schwarz auf weiß ist ggfl. besser als *war versprochen*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go504769-93
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Mündlich ist immer so eine Sache. Ich würde so einen Vetrag nur unterschreiben, wenn ich darin schriftlich festgehalten wäre das keine Arbeitszeit innerhalb meiner Vorlesungszeiten liegt. (+Fahrzeit). Sollte ja kein Problem sein, wenn man zu der mündlichen Absprache steht. Aber ich befürchte dann ist die Stelle leider weg.


Das Problem ist, ich beginne erst im September und habe noch keine Ahnung wann ich in der Uni sein muss und wann nicht . Auf der anderen Seite befürchte ich, wenn ich jetzt zwei Tage im Vertrag festlegen, das ich mir für die Uni Zeit eine Einschränkung setze. Auf der anderen Seite, da stehen ja nur 8 Stunden und mündlich wurde mir gesagt an zwei Tagen ist es möglich und die seien sehr flexibel. Aber ich soll natürlich jetzt die Tage nennen. Es handelt sich um ein Kaufmännischen Betrieb. In diesem Bereich sind auch Überstunden nicht selten, kenne ich aus der Praxis. Mir wurde geraten erstmal die zwei Tage festzulegen also das sich die Stunden auf zwei Tage verteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go504769-93
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
zu 1: Standardklauseln sind üblich.
Was außerdem mündlich besprochen wurde, sollte schriftlich fixiert und als Zusatz zum Arbeitsvertrag vereinbart werden. Sinnvoll wäre... für die Zeit bis September ein Einsatz an 2 Tagen pro Woche zu je 4 Std. zu vereinbaren, wie es bereits am xxDatum besprochen wurde.
Sinnvoll wäre... ab Studienbeginn eine evtl. notwendige Anpassung an die Einsatzzeiten zu vereinbaren


Also kann ich das so anmerken also bitte, eine Zusatzvereinbarung oder den Vertrag anpassen?

Zu zwei, kann ich sagen, dass diese Wochenende Feiertagsklausel aus dem Vertrag gestrichen wird?

Zu 3: in meinem Fall geht es nur durch Freizeitausgleich, da ich hier die 603 Euro Grenze einhalten muss.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43137 Beiträge, 14826x hilfreich)

Man kann sich um jede Abänderung des Vertragsentwurfs bemühen. Die Frage ist doch, wie der mögliche Arbeitgeber darauf reagiert. Denn Du kannst ihn nicht zwingen, auf Deine Vorstellungen einzugehen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41253 Beiträge, 6648x hilfreich)

Natürlich kannst den Arbeitgeber bitten, die Zusätze (wie besprochen) als Bestandteil des Arbeitsvertrages zu unterschreiben.

Ja, du kannst gern auch verlangen, dass die Feiertagsklausel gestrichen wird. Du kannst sie sogar selbst streichen, weil das ja nicht in Frage kommen wird (wie besprochen).

Bis du für dein Studium die genaue freie Zeit weißt, geht evtl. das 1.Semester ins Land...oder innerhalb des 1. Semesters ändern sich Pflichtzeiten... Keiner weiß das jetzt.
Da dein AG weiß, dass du mit dem Studium beginnst, weiß er auch, dass heute nichts in Stein gemeißelt ist... was die Stunden betrifft.

Wenn dir empfohlen wurde, jetzt die 2 Tage zu nennen...dann machs doch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19243 Beiträge, 10358x hilfreich)

Zitat (von go504769-93):
Auf der anderen Seite, da stehen ja nur 8 Stunden und mündlich wurde mir gesagt an zwei Tagen ist es möglich und die seien sehr flexibel.

Mündliche Absprachen sind kaum was wert.

Außerdem ist zu bedenken:
Ohne feste Arbeitstage gibt es oft Probleme mit Lohnfortzahlung an Feiertagen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Berechnung von Urlaubstagen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13869 Beiträge, 4898x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Mündliche Absprachen sind kaum was wert.

Korrekt, denn ->
Zitat (von Anami):
Standardklauseln sind üblich.

wenn ein Arbeitsvertrag aus "Standardklauseln" besteht, steht in der Regel recht weit hinten als Schlussklausel in einem der letzten §, dass keine mündliche Nebenabreden bestehen.

Dann hat man ein gewaltiges Beweisproblem...

Zitat (von Anami):
Bis du für dein Studium die genaue freie Zeit weißt, geht evtl. das 1.Semester ins Land...oder innerhalb des 1. Semesters ändern sich Pflichtzeiten... Keiner weiß das jetzt.

Das ist meines Erachtens der Knackpunkt.
Wirklich feste Arbeitstage können gar nicht vereinbart werden, ohne dass die Gefahr besteht, dass sie über kurz oder lang mit deinem Studium kollidieren.

Gibt es bei dem potenziellen Arbeitgeber Einsatz-/ Dienst- oder Schichtpläne?

-- Editiert von User am 15. Juni 2026 12:28

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43137 Beiträge, 14826x hilfreich)

Nun, dank der zunehmenden Verschuldung der Studiengänge kann man aber im Prinzip immer 1-2 Semester sehr gut im Voraus planen. Man weiß z.B., was man in den ersten 2 Semester zwingend absolvieren muss. Wann diese Veranstaltungen angeboten werden, kann man dann doch den Plänen entnehmen. Alles kein Problem. Und dann kann man doch von Semester zu Semester sehr zuverlässig feste Arbeitstage im Voraus einplanen, in den Semesterferien sowieso. Dass innerhalb eines Semesters was geändert wird, das ist doch sehr unwahrscheinlich, es sei denn, der Lehrende fällt plötzlich aus und es findet sich niemand, der da zum vorgesehenen Termin einspringt. Sehr, sehr selten. Und eine halbjährliche Überprüfung und Festlegung der Arbeitstage, die kann man doch schriftlich in den Arbeitsvertrag aufnehmen. Das würde ich anpeilen.

wirdwerden

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