Minijob - Zahlt man darauf noch Steuern?

18. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Nanc
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Minijob - Zahlt man darauf noch Steuern?

Hallo,

ich hoffe zuerst das mir irgend jemand helfen kann. Ich habe bei einen Großhandel einen Minijob auf 400€ Basis mit 50 stunden im Monat. Bin dort Kranken und Sozialversichert. Davor war ich arbeitslos und habe nebenbei in einer Videothek gearbeitet. Dort habe ich immer 129,- € bekommen. Den Job würde ich gerne beibehalten aber meine Chefin aus der Videothek sagte, wenn ich bei der anderen Firma nicht auf Lohnsteuerkarte und über 400€ arbeite, darf ich bei Ihr auch nicht mehr arbeiten. Denn Sie hat mich auf 400€ Basis eingestellt und würde letztendlich Ärger bekommen und Sozialbeiträge nachzahlen müssen. Meine Frage: Daran ist doch irgendwas stinkend faul oder? Mich würde interessieren, wie das mit Steuerzahlungen aussieht, wenn ich die beiden Jobs hätte. Ich würde dann ja monatlich 529,- beziehen. Zahlt man darauf noch steuern? Aber anderseits wurde ich ja in der Videothek mit 400€ angegeben die ich ja aber garnicht verdiene. Heißt das, dass ich mit 800€ veranschlagt werde, obwohl ich garnicht soviel verdiene? Ich weiß, das klingt alles sehr kompliziert und ehrlich gesagt blicke ich selber nicht ganz durch.
Ich hoffe wirklich das mir jemand dringend helfen kann.

Vielen lieben Dank

Liebe Grüße Nanc

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 638x hilfreich)

Bei einem Minijob auf 400-Euro-Basis ist man nicht sozialversichert. Man kann zu den Beiträgen, die der Arbeitgeber an die Rentenversicherung abführen muss, einen Aufstockungsbetrag leisten und hat damit minimale Rentenansprüche erworben.
Aber bei allen Nebenjobs auf 400-Euro-Basis zusammen
dürfen nicht mehr als 400 € im Monat verdienen, ob das eine einzige Beschäftigung ist oder auch zehn.
Insofern hat deine Chefin aus der Videothek recht, sie müsste dann alles nachversichern. Durch die Zusammenziehung der beiden Jobs würden nämlich beide sozialversicherungspflichtig.

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#2
 Von 
c.b.
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

1.) Soweit ich erinnere sind zwei Minijobs nicht zu vereinbaren ohne Steuern zu zahlen, zumindest nicht wenn sie über 400€ gehen. Für die Arbeitgeber ist das wohl Stress, weil sie das Gehalt des anderen Arbeitgebers mit zu Grunde legen müssen und sie viel Rechnereien haben. (Wenn jemand mehr dazu weiß bin ich auch an Infos interessiert!) Wer dagegen in einem festen Arbetsverhältnis jenseits der Geringfügigkeit steht darf darüberhinaus auch noch einen Minijob haben ohne für den Beiträge zahlen zu müssen - was selten gerecht ist - aber wer sagt das auch...
2.) Die Videothek hat vielleicht von einem 400€-Job gesprochen, obwohl es weniger war, weil >400€Job< oft gesagt wird, wenn man >Minijob< meint?
3.) Kostenlose Infos und tausend Antworten auf bereits gestellte Fragen zu Minijobs gibt es bei der Bundesknappschaft unter http://www.minijob-zentrale.de/
Da ist auch eine kostenlose und gebührenfreie Tel-Hotline = 08000 200 504.

Viel Glück!

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