Minijob - Zeiterfassung und ausbezahlter Betrag

7. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Schnni03
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Minijob - Zeiterfassung und ausbezahlter Betrag

Hallo Zusammen,
ich arbeite nebenher in einem Fitness Studio und habe nun zwei Abrechnungen bekommen. Ich habe die Arbeitszeit minutengenau aufgeschrieben. Bei meinen Abrechnungen gibt es jetzt eine Differenz von 2,5 Stunden und die Verantwortliche schreibt nun, dass die 5-10min, die ich vor meiner Schicht komme (und auch schon arbeite), nicht zu meiner Arbeitszeit zählen würden.
Das ist doch nicht richtig?! Gibt es hier eine gesetzliche Regelung?
Vielen Dank für eure Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Arbeitszeit ist die Zeit, die Sie für den Arbeitgeber arbeiten. Wenn der will, dass Sie eher anfangen, oder es für die Arbeit notwendig ist, dann muss er die Zeit auch bezahlen.
Da bleibt dann nur, zum bezahlten Arbeitsbeginn zu erscheinen, wenn er die Zeit davor nicht bezahlen will.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zunächst einmal ist dein AV gefragt.
Dann: 'Schicht' spricht für feste AZ, bei der der AG nicht akzeptieren muss, dass/wenn du früher anfängst.
Allenfalls wäre zu erörtern, ob das Umkleiden schon/noch AZ ist.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Schnni03):
und auch schon arbeite

Warum genau? Arbeitsanweisung? Oder einfach so weil man schon da ist?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schnni03
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Arbeitszeit ist die Zeit, die Sie für den Arbeitgeber arbeiten. Wenn der will, dass Sie eher anfangen, oder es für die Arbeit notwendig ist, dann muss er die Zeit auch bezahlen.
Da bleibt dann nur, zum bezahlten Arbeitsbeginn zu erscheinen, wenn er die Zeit davor nicht bezahlen will.


Wir haben feste Schichten (ich z.B. 16-18 Uhr). Laut der Verantwortlichen Personen sollen wir bis zu 15 Minuten vor Beginn da sein, damit wir alles vorbereiten können bzw. wenn wir einen Schichtwechsel haben sollen wir eben solange bleiben, bis der Nachfolger da ist. Bezahlen wollen sie aber nur die Schicht, also 16-18 Uhr. Aus meiner Sicht ist die Zeit damit vorgegeben und sollte bezahlt werden.

Gibt es im Gesetz einen Paragraphen dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)


Das Gesetz definiert die Arbeitszeit als die Zeit, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Arbeit liegt (ohne die Pausen). Arbeitszeit ist also der Zeitraum, in der du als Arbeitnehmer deiner Arbeitsverpflichtung nachkommen musst.

Nach der Erklärung, wie sie dein AG gibt, sind die "bis zu 15 Minuten" vor bzw. nach der Schicht zur Arbeitszeit hinzuzurechnen.

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