Minijob - Zuschuss für Babysitter?

14. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
windgefluester
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob - Zuschuss für Babysitter?

Hallo,

ich übe seit kurzem einen Minijob aus.ich bin Alleinerziehend .Mein Problem ist seit Beginn meiner Beschäftigung mein Arbeitgeber. Ich wurde so eingestellt, dass ich während der Kindergartenzeiten Arbeite. doch damit ist mein Arbeitgeber längst nicht mehr zufrieden. ich muss mein Kind 2x die woche bei der Oma schlafen lassen ,das ich um 5.00 Uhr zum Arbeiten kann (kiga öffnet erst um 7.30) und seit 4 Wochen werden zu den Frühschichten noch wöchentlich 8 stunden spätschichten drangehängt,d.h. das ich für die 4 Stunden einen babysitter benötige und der den gleichen Stundensatz hat wie ich....d.h. er erhält fast 100,- im Monat die mir dann fehlen!

Das Kommentar vom Arbeitgeber kann man sich erahnen, er zaht keinen Zuschuss für den Babysitter!So arbeite ich derzeit nur für den Arbeitgeber und dem Babysitter . Er bekommt für mich noch einen guten Zuschuss von der Arge aber das nur noch bis September , da ich im Oktober in meinen alten Job zurückkehre (GottseiDank)
Meine Frage nun,:

- darf er kurzfristig die schichten umlegen und mir 1 Tag zuvor erst bescheid geben obwohl ich daruzm bat, es mir 3-5 Tage zuvor mitzuteilen...?

- muss er einen babysitter mitfinanzieren ,wenn er ich kurzfristig einsetzt?

ein ganz herzlichen Dank vorab für eure Kommentare!





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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

du hast einen AG, der jedenfalls nicht sonderlich konziliant ist und von dem du kein entgegenkommen erwarten kannst. was er darf und was er nicht darf, und ob das rechtens ist, würde im ernstfall wohl erst ein gericht entscheiden - und der gang vors gericht will überlegt sein.
zur kurzfristigen anordnung von schichten:

TzBG "§ 12 Arbeit auf Abruf

(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.
(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."

ob dein AG dir bei kurzfristigem einsatz den babysitter finanzieren muss, ist auch so eine frage. den versuch ist es allemal wert. wenn also der anruf kommt, dass du kommen sollst, heißt die antwort: aber nur, wenn du den babysitter zahlst. die reaktion kann man sich vorstellen. du müsstest also konsequent bleiben. er wird auf deinem erscheinen bestehen. dann müsstest du den babysitter bestellen, ihm die forderung vorlegen ... und sie ggf vor gericht erstreiten.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
windgefluester
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

herzlichen Dank, blaubär49....

Sie hatten desöfteren auch schon die Frechheit, abends anzurufen,wenn das kind bereits schlief ,das ich es wecken soll und zur Oma bringen solle um am anderen Morgen die Frühschicht zu übernehmen aber das habe ich knallhart abgeblockt und dementsprechend angesäuert waren sie dann tags darauf!


Somit komme ich nur so weiter,wenn ich etwas erreichen will. Danke:-)

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#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Telefon abstellen, wenn das Kind schläft oder einen AB vortäuschen und dann sagen, dass du selber schon geschlafen hast.
Die Leibeigenschaft ist abgeschafft.
Ein Mini-Job ist ja ein Nebenjob. Wieviele Stunden arbeitest Du denn überhaupt die Woche? Und für einen Mini-Job gibt es einen Zuschuss der ARGE?

Babysitter/Kita-Gebühr usw.: Nein, hier bekommst du keinen Zuschuss vom AG, es sei denn, er hat dieses freiwillig vereinbart. Die Kinderbetreuung/Versorgung ist persönliche Privatsache (und gehört in den Diskussionsbereich Arbeit und Familienleben vereinbaren - das wird aber erst langsam in die Köpfe der Personalverantwortlichen sickern).
Kinder darfst du zwar bekommen, aber im Arbeitsleben dürfen sie praktisch nicht existieren (jedenfalls in den meisten Firmen).

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#4
 Von 
windgefluester
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein das hast du falsch verstanden , nicht ich bekomm den Zuschuss von der Arge sondern mein AG- auch wenn ich mir den Job selbst gesucht habe . Sie erhalten für einen bestimmten Zeitraum Geld,das sie mich eingestellt haben und das ist nicht gerade wenig- das hat mir meine Sachbearbeiterin mitgeteilt.

Von daher könnten sie die Kosten locker übernehmen!!!!!

ich arbeite zwischen 17 und 25 stunden in der Woche. Genau kann ich das nie sagen,dafür erhalte ich 400,-€ im Monat.

Es macht einfach keinen Spaß und umso mehr freu ich mich wieder in meinen eigentlichen Job arbeiten zu dürfen ab Oktober.....!!!!!!



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