Hallo zusammen,
Ich weiß, dass die Überschrift sich eigentlich widerspricht, aber im vorliegenden Fall evtl. doch besonders gelagert.
Seit 2021 bin ich im öffentlichen Dienst als Angestellter angestellt. Seit 2022 bin ich mit 50 GdB schwerbehindert.
Seit Oktober 2022 bin ich dauerhaft arbeitsunfähig und war bis April 2024 im Krankengeldbezug. Danach wurde ich vom Krankengeld ausgesteuert und fiel in den ALG 1 Bezug. D.h. ich bin weiterhin bei meinem Arbeitgeber angestellt, erhalte aber Arbeitslosengeld 1.
Sowohl der MdK, der medizinische Dienst des Arbeitsamts, als auch das Gesundheitsamt das eine Begutachtung vom Arbeitgeber vorgenommen hat, beurteilt, dass ich weiterhin arbeitsunfähig bin, jedoch nicht absehbar, ob auf Dauer.
Nun bekam ich ein Angebot von einem anderen Arbeitgeber, bei dem ich meine regelmäßige gesundheitliche Therapie mache, ob ich nicht auf Minijob Basis dort etwas arbeiten möchte. Arbeit die meiner gesundheitlichen Einschränkung angepasst wäre.
Nun meine Frage.
Ist es überhaupt möglich bei eine dauerhaft bestehenden arbeitsunfähig, trotzdem einen Minijob auszuführen?
Das Arbeitsamt würde nicht widersprechen und würde lediglich das Arbeitslosengeld entsprechend kürzen.
Aber was ist mit dem Hauptarbeitgeber?
Im Normalfall darf ein Arbeitgeber einen Minijob des Arbeitnehmers nicht ablehnen. Er muss lediglich darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Aber wie sieht es in meinem speziellen Fall aus? Auf der einen Seite kann ich die schwere Arbeit bei meinem Arbeitgeber nicht mehr ausüben und bin dort nicht mehr einsetzbar, auf der anderen Seite würde ich einen sehr leichten Minijob ausführen.
Geht das überhaupt?
Übrigens... Im Januar 2025 kann ich schon einen Antrag auf Rente stellen um im Juni 2025 in Rente gehen zu können.
Vielen Dank im Voraus.
Minijob bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit möglich?
21. Juni 2024
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juni 2024 | 22:49
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit möglich?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 21. Juni 2024 | 23:04
Von
Status: Unbeschreiblich (128252 Beiträge, 40958x hilfreich)
ZitatIch weiß, dass die Überschrift sich eigentlich widerspricht, :
Nö, denn es kommt auf die Arbeitsunfähigkeit an.
Ein Busfahrer mit 2 gebrochenen Armen darf z.B. immer noch einen Mini-Job als Sänger wahrnehmen. Aber einen Job als Kranführer nicht.
Der ausgeübte Job darf nur nicht geeignet sein, die Genesung negativ zu beeinträchtigen.
#2
Antwort vom 21. Juni 2024 | 23:07
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.681
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
16 Antworten
-
14 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten