Minijob fristlos kuendigen!?

15. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
dany39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Minijob fristlos kuendigen!?

Guten morgen an alle.....

Meine Frage gabs bestimmt schon mal ,aber ich weiss nicht wie es unter meinen
Umstaenden aussied.....
Also ich arbeite zur zeit auf 400 Euro Basis , bin mit dieser arbeit aber sehr unzufrieden. Z.b. gearbeitete Stunden verschwinden einfache.
Im Dezember hatte ich 2 Wochen urlaub.Habe in diesen Monat auch vollen Lohn bekommen, hatte mich erst gewundert, aber dann erzaehlte mir ein Bekannter das mir auch als 400 Euro Kraft Urlaubsgeld zusteht. Also dacht e ich das sei Urlaubsgeld.......auf meinen Abrechnungen steht leider nie was...
Das boese erwachengabs dann in der Februar abrechnung , dort wurde mir einfach die haelfte des Lohnes abgezogen :???:
Auf nachfragen hiess es weil ich im Dezember Minusstunden habe... Das war aber nie vereinbart das ich Minusstunden mache..soetwas moechte ich auch garnicht....Bin ehrlich sehr sauer da mir jetzt passend zu Ostern und den Geb. Meines Sohnes die haelfte des Lohnes fehlt und das ohne jede Vorwarnung...
Ich habe mit meinen Chef gesprochen und gefragt was mit Urlaubsgeld sei? Da meinte er nur das gibts hier nicht.... Auf meine Frage dann warum mir Pausen von der arbeit abgezogen werden die ich gar nicht mache, meinte er nur das müssen die das sei Gesetz .
So ich habe jetzt keine Lust mich weiter zu ärgern. Und habe mich nach neuer arbeit umgeschaut.
Habe auch schon gestern eine neue Teilzeitstelle gefunden :banana:
Jetzt mein Problem ich soll dort Montag schon anfangen???
Meine frage ist jetzt ob ich meinen jetzigen Job einfach kuendigen kann?
Oder kann ich zum 1. 4. Kündigen und einfach 2 Wochen Urlaub machen??
Der steht mir ja eigentlich zu,denn meinen 1. Urlaub musste ich jetzt ja zurueck zahlen!!!

Ich arbeite dort seit 10 Monaten und arbeite an 6
Tagen die Woche....
Waere schoen wenn mir jemand helfen koennte DANKE

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dany39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Ach ja vergessen..
Ich habe keinen Arbeitsvertrag

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Du hast einen Arbeitsvertrag - einen mündlichen; der gilt genauso und ist nicht unbedingt schlechter als ein schriftlicher.
Urlaub steht dir zu, bezahlter wohlgemerkt. Der U-Anspruch kann auch nicht ausgeschlossen werden, durch keinen Vertrag und durch einseitige Anordnung des AG schon gar nicht.
Gleichwohl: Gründe für eine "Fristlose" sind das nicht. Wohl aber könntest du mit deinem Noch-AG einen Aufhebungsvertrag machen; da könnte es dir aber passieren, dass der AG darauf besteht, dass alle Ansprüche erledigt sind.
Ansonsten ist auch die Sache mit den Pausen unklar; bei einem Minijober vermute ich fürs Erste nicht, dass du über 6 Stunden arbeitest, dann wäre in der Tat eine Pause von 30 min vorgeschrieben. Da müsstest du noch Information nachschieben. Ebenso, wie gearbeitete Stunden von deinem Stundenzettel (?) verschwinden.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dany39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo !
Danke fuer deine Antwort....
Also mit einen Aufhebungsvertrag waere ich einverstanden, weils mir hauptsaechlich darum geht in meinen neuen Job anfangen zu koennen.
Sonntags arbeite ich 6 einhalb std. Aber ohne Pause, wird auch nicht genehmigt. Es hiess mal wenns nicht passtder soll gehen...
Aber es werdennur 6std gezahlt, eben mit der begruendung es geht nicht anders.. Ich schreibe meine std immer auf und gebe sie ab... In der Abrechnung stehen dann aber immer weiniger std. Drin. Im Feb. Z.b. 70 std abgegeben 64 abgerechnet ,incl 2 std. Nnicht genommener Pausen.


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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Pausen sind nicht zu bezahlen. Die sind alleinige Angelegenheit des Arbeitnehmers. Also, Sonntags 6 Stunden arbeiten, dann eine halbe Stunde Pause machen und dann noch eine halbe Stunde arbeiten. Willst Du das?

wirdwerden

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Pausen sind nicht zu bezahlen. Die sind alleinige Angelegenheit des Arbeitnehmers. Also, Sonntags 6 Stunden arbeiten, dann eine halbe Stunde Pause machen und dann noch eine halbe Stunde arbeiten. Willst Du das?

wirdwerden

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#6
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Was die Pausen anbelangt, hat dein AG recht - das ist leider eine ungünstige Konstellation, wenn es knapp über die 6 Stunden hinausgeht; da bleibt dem AG tatsächlich nichts anderes übrig, als eine Pause zu gewähren/ in Ansatz zu bringen (Sozusagen auch das Verhängnis der Zeiterfassung, dass es dann nicht anders geht).
Es wäre also günstiger für dich, täglich oder an einigen Tagen maximal 6 Stunden zu arbeiten, an einem anderen dann aber ggf. deutlich drüber, also etwa 8 Stunden. Dann bist du jedenfalls nicht auf diese Weise gekniffen.

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