Minijob gekündigt - Rechte?

13. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
SandraX
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob gekündigt - Rechte?

Hallo,

mein Vater (75) ist Rentner, verdient sich aber als Minijobber noch was nebenbei um die knappe Rente etwas aufzubessern. Seit 5 Monaten war er als Putzkraft bei einem Supermarkt angestellt (5x 2h/Woche), alles ganz regulär mit Arbeitsvertag etc. Gab nie Probleme, keine Kranktage, keine Beschwerden und er kam super mit den anderen Mitarbeitern aus.

Nun kamen Ende letzter Woche irgendwelche Hansel von auswärts zur Besichtigung der Filiale und meinten er sei überflüssig - eine Putzkraft reicht auch (gab zwei angestellte Putzkräfte) und sie müssten Kosten einsparen - tja und das wars. Auf Nachfrage beim Marktleiter hieß es dann nur, es liegt nicht in seiner Hand und mein Vater bräuchte nicht mehr kommen.

Schriftliche Kündigung gabs bisher noch keine. Aber da er auch nicht mehr antreten darf, gibts für ihn auch von heute auf morgen keine Kohle mehr, was das Hauptproblem an der Sache ist - gerade jetzt wo alles teurer geworden ist.

Wirkt fast so als wird das eine Art "stille Kündigung". Mündlich ausgesprochen und einfach keine Dienstaufstellung mehr - folglich keine Bezahlung. Kann man sich wirklich so einfach über Kündigungsfristen hinwegsetzen? Gibts irgendwas, das man dagegen machen kann oder muss mein Vater das einfach so hinnehmen?

MfG

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(761 Beiträge, 336x hilfreich)

Auch Minijobber haben Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Wird er nicht eingesetzt, steht ihm trotzdem das vertraglich vereinbarte Entgelt zu.

Allerdings wird er gegen eine schriftliche Kündigung nichts unternehmen können. Unter sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gibt es keinen Kündigungsschutz. D.h. er kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden (vier Wochen zum Monatsende oder zum 15.). Wenn im Vertrag eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart wurde, dann auch mit der entsprechenden kürzeren Kündigungsfrist (14 Tage).

Er sollte weiterhin seine Arbeitskraft anbieten und abwarten, was passiert. Kommt kein Geld, muss er es einfordern.

Und noch zur Info: Entgelt für Urlaub und Krankheit steht ihm natürlich auch zu.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119309 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von SandraX):
(5x 2h/Woche)

Zitat (von SandraX):
Kündigung

Was konkret findet sich zum Thema in den vertraglichen Vereinbarungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31889 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von SandraX):
Schriftliche Kündigung gabs bisher noch keine. Aber da er auch nicht mehr antreten darf, gibts für ihn auch von heute auf morgen keine Kohle mehr, was das Hauptproblem an der Sache ist - gerade jetzt wo alles teurer geworden ist.
So gehts nicht.
Dein Vater sollte weiterhin wie gewohnt hingehen, seine Arbeitskraft deutlich anbieten.
d.h. auch heute abend(?) wieder !

Der AG wird ihm dann schriftlich kündigen müssen... ordentlich und betriebsbedingt zum xxDatum.
Erst dann ist dort Ende. Mit einer ordentlichen Schlussabrechnung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SandraX
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Wenn im Vertrag eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart wurde, dann auch mit der entsprechenden kürzeren Kündigungsfrist (14 Tage).

Er sollte weiterhin seine Arbeitskraft anbieten und abwarten, was passiert. Kommt kein Geld, muss er es einfordern.
Probezeit war laut Vertrag 3 Monate. Geld einfordern kann er auf welcher gesetzlichen Grundlage? Gibts da irgendwas schwarz auf weiß, was einem in so einem Fall außer Auszahlung von restlichen Urlaubsgeld noch zusteht? Ansonsten stellen sie ihn ja quasi einfach nur kalt - keine Arbeit = kein Geld - Kündigungsschreiben hin oder her, ändert an diesem Fakt ja nichts.

Zitat (von Harry van Sell):
Was konkret findet sich zum Thema in den vertraglichen Vereinbarungen..

* 10 Stunden/Woche (=Mindestarbeitszeit)
* Es bleibt vorbehalten, die wöchentliche Arbeitszeit herabzusetzen, um die Sozialversicherungsgrenze nicht zu überschreiten
---
* Das Arbeitsverhältnis ist ordentlich kündbar, auch wenn es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt. Die Kündigung bedarf der Schriftform
* Die Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweils einschlägigen örtlich anwendbaren Tarifvertrag
* Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht
* Das Arbeitsverhältnis kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 626 BGB)


Zitat (von Anami):
Dein Vater sollte weiterhin wie gewohnt hingehen, seine Arbeitskraft deutlich anbieten.
d.h. auch heute abend(?) wieder !

Der AG wird ihm dann schriftlich kündigen müssen... ordentlich und betriebsbedingt zum xxDatum.
Erst dann ist dort Ende. Mit einer ordentlichen Schlussabrechnung.
Und wenn sich am Verhalten nichts ändert und man nur weiterhin sagt, die Arbeitskraft wird nicht mehr benötigt? Bestenfalls/Schlimmstenfalls kann er zwar eine schriftliche Kündigung einfordern, aber was bringt ihm das? Problem ist ja, dass er von heut auf morgen ohne Geld dasitzt und seine laufenden Rechnungen nicht decken kann. In seinem Alter findet man auch nicht gerade von heut auf morgen einen neuen Job.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(761 Beiträge, 336x hilfreich)

Ich weiß nicht, ob du das verstanden hast:

Wenn er seine Arbeitskraft anbietet und diese nicht angenommen wird, dann steht ihm auch weiter das Geld zu. Ab Oktober wären es sogar 520 Euro (10 Stunden die Woche mit 12 Euro Mindestlohn). Kommt kein Geld (Frist abwarten): klagen vorm Arbeitsgericht, geht auch ohne Anwalt.

Eine Kündigung würde ich nicht verlangen, die kommt schon von alleine irgendwann.

Den Passus, dass das Arbeitsverhältnis bei Renteneintritt endet, dürfte in diesem Spezialfall unwirksam sein, schließlich hätte es sonst nie bestanden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(761 Beiträge, 336x hilfreich)

Nachtrag:

Was möchtest du schwarz auf weiß? Es gibt einen Arbeitsvertrag, da steht was er verdient. Das ist die Grundlage, wenn kein Geld kommt.

Ob Minijobber oder Vollzeitarbeitnehmer, da gibt es keinen Unterschied.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3496 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von SandraX):
dass er von heut auf morgen ohne Geld dasitzt und seine laufenden Rechnungen nicht decken kann

Grundsicherung beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31889 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von SandraX):
Problem ist ja, dass er von heut auf morgen ohne Geld dasitzt
Moment: Ende letzter Woche waren die Optimierer dort und der Filialleiter hat mit den Schultern gezuckt und gesagt--- leider Ende.
Heute ist Dienstag----also bitte langsam mit der Panik.
Lasst euch doch nicht ins Bockshorn jagen.
Der AG hat vermutlich bereits die Personalabteilung wegen der Kündigung informiert. Die schreibt sie und schickt sie zu deinem Vater.

Geld/Lohn bekommt dein Vater wie jeder Angestellte zum Monatsende.
Der AG wird deinem Vater eine ordentliche, fristgerechte, schriftliche Kündigung geben/zuschicken. Dein Vater muss diese nicht verlangen.


Für die Zeit bis zum Beschäftigungsende (Datum lt. Tarifvertrag steht dann auf der Kündigung), muss dein Vater bezahlt werden. Und ja, Urlaubsabgeltung hat er auch noch zu bekommen.

Wenn das durch ist, kann er Grundsicherung im Alter beim Sozialamt oder Wohngeld bei der Wohngeldstelle beantragen. Oder einen anderen kleinen Job suchen. Fit ist er ja vermutlich...



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von SandraX):
Probezeit war laut Vertrag 3 Monate. Geld einfordern kann er auf welcher gesetzlichen Grundlage? Gibts da irgendwas schwarz auf weiß, was einem in so einem Fall außer Auszahlung von restlichen Urlaubsgeld noch zusteht? Ansonsten stellen sie ihn ja quasi einfach nur kalt - keine Arbeit = kein Geld - Kündigungsschreiben hin oder her, ändert an diesem Fakt ja nichts.


Lasst euch nicht verarschen..

Basis ist Arbeitsvertrag. Ohne Kündigung besteht dieser weiter, ergo es gibt Geld. Wir sind noch nicht in Amerika, wo man auf zuruf kündigen kann

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
SandraX
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Was möchtest du schwarz auf weiß? Es gibt einen Arbeitsvertrag, da steht was er verdient. Das ist die Grundlage, wenn kein Geld kommt.

Zitat (von Anami):
Für die Zeit bis zum Beschäftigungsende (Datum lt. Tarifvertrag steht dann auf der Kündigung), muss dein Vater bezahlt werden. Und ja, Urlaubsabgeltung hat er auch noch zu bekommen.

Zitat (von TidoZett):
Basis ist Arbeitsvertrag. Ohne Kündigung besteht dieser weiter, ergo es gibt Geld. Wir sind noch nicht in Amerika, wo man auf zuruf kündigen kann

Wenn man den Arbeitgeber damit noch konfrontieren will, bräuchte man schon etwas Handfestes auf das man verweisen kann, um darzulegen dass man seine Rechte kennt. D.h. gibt es einen Paragraphen in irgendeinem Gesetzbuch, in dem klar drinsteht, dass man bis zu einem regulären Beschäftigungsende nach schriftlicher Kündigung auch Recht auf Entlohnung hat, selbst wenn der Arbeitgeber ihn einfach nicht mehr in den Dienstplan aufnimmt?

Und "Einsparmaßnahmen" sind auch kein "wichtiger Grund" bzgl "Das Arbeitsverhältnis kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 626 BGB)"?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31889 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von SandraX):
Wenn man den Arbeitgeber damit noch konfrontieren will,
Hey, man braucht den AG nicht konfrontieren. JETZT nicht.
Der AG ist als erster dran. Der muss schriftlich kündigen.
Dann erst wäre dein Vater dran, je nachdem---

Ja, natürlich gibt es solche §§. Ohne Dienstplan ist dein Vater --freigestellt-- bis zum Beschäftigungsende, aber trotzdem zu bezahlen. Er hat jetzt die Freistellung vom AG.

Die Kündigung wird aus betrieblichen Gründen erfolgen. Grund ist die *Einsparung an Putzpersonal*, d.h. 1 AN soll nun für 2 putzen... dagegen kann dein Vater nichts machen. Die 1 Putzkraft geht dann evtl. von allein... :sad:

Es wird für deinen Vater keine fristlose Kü geben.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119309 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von SandraX):
bräuchte man schon etwas Handfestes auf das man verweisen kann, um darzulegen dass man seine Rechte kennt.

Nö.
Zum einen kennt der AG die selber sehr gut, zum anderen gelingt es den wenigsten Unkundigen damit zu hantieren ohne sich zu blamieren.

Die relevantesten sind § 611 - 630 BGB und § 242 BGB.



Wichtig ist, das der Vater seine Arbeitskraft nun gerichtsfest anbietet und wenn der Lohn nicht kommt bzw. die Kündigung kommt man damit zu Arbeitsgericht geht und dagegen klagt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.448 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen