Minijob & kurzfristige BS

24. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
go547323-51
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob & kurzfristige BS

Hallo,
ich habe das Problem, dass wahrscheinlich meine kurzfristige BS als berufsmäßig angesehen wird. Da ich jedoch nicht nur auf 450€ Basis arbeiten möchte, habe ich mir überlegt, ob ich einfach mir noch woanders einen Minijob besorgen soll, damit die kurzfristige BS nur zweitrangig und somit nicht von wirtschaftlicher Bedeutung wäre.
Ist das denn möglich, also ist die 450€ BS dann "stärker" als die kurzfristige?
Lg und danke schon mal.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ja, das ginge - nur zahlen Sie auch dann sehr hohe KV-Beiträge. Es wäre klüger, sich einfach irgendwo einen ganz normalen Job zu suchen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go547323-51
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ja, das ginge - nur zahlen Sie auch dann sehr hohe KV-Beiträge. Es wäre klüger, sich einfach irgendwo einen ganz normalen Job zu suchen.



Ja wenn ich bei dem Minijob jetzt z.B. nur 100€ verdienen würde, wären es ja nicht viele Abgaben und die müsste ja nur der AG dann zahlen oder?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Sie haben es immer noch nicht verstanden - über einen Minijob ist man NICHT krankenversichert. Über eine k. B. ist man ebenfalls NICHT krankenversichert. Resultat: Man muß sich selbst versichern - das kostet Sie dann samt Pflegeversicherung mindestens so 200 Euro im Monat...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Das ist doch alles irgendwie unlogisch.

Warum wird die angestrebte kurzfristige Beschäftigung nicht einfach als normales Arbeitsverhältnis abgerechnet? Klar, man zahlt SV-Beiträge. Aber damit ist die Krankenversicherung gesichert und auch etwas für die Rente getan.

Und auch der Minijob würde in meinen Augen nicht helfen, die SV-Pflicht bei der kurzfristigen Beschäftigung zu umgehen.

-- Editiert von dummfragerin am 24.05.2020 19:53

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#5
 Von 
go547323-51
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein AG bietet nur kurzfristige BS an, da er sonst viele SV-Beiträgr zahlen müsste.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Exakt das ist der Grund, warum AG kurzfristige B. so toll finden - keine AG-Beiträge zur Sozialversicherung. An Stelle des TE würde ich diesen Job jedenfalls nicht machen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von go547323-51):
Ja wenn ich bei dem Minijob jetzt z.B. nur 100€ verdienen würde,
Wenn du einen AG findest, der dir einen (ganz normalen) Minijob anbietet , bei dem du 100,- verdienen würdest, dann sähe es wohl so aus:
Du brauchst dich nicht vom ALG1 abmelden.
Du würdest dein ALG1 weiterhin bekommen. Du würdest über die Arbeitsagentur kranken-u pflegeversichert sein. Du würdest von dem 100,- Lohn alles behalten können.
Du hättest dann mtl. 700,- zur Verfügung. Für ein paar Stunden im Minijob.

Die Bedingung für ALG1 wäre: Du arbeitest unter 15 Wochenstunden in diesem Minijob. d.h. max. 14,99 Stunden pro Woche. Das ist bei Lohn von 100,- im Monat sicher keine Kunst.
Das würdest du der Arbeitsagentur auch mtl. auf einer Liste nachweisen müssen.

Ich hatte deinen Beitrag gestern tatsächlich falsch verstanden. Ich dachte, du meinst die Erdbeerzeit als kurze Zeit der Beschäftigung...
Mein Fehler, sorry.

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