Minijob oder Ehrenamt im Krankengeldbezug

5. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
Partychr
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob oder Ehrenamt im Krankengeldbezug


Hallo zusammen,

ich bin seit Juli letzten Jahres Krankgeschrieben und beziehe entsprechend seitdem Krankengeld
von meiner Krankenkasse.

Während meiner Krankheitsphase wurde ich von meinem Arbeitgeber in der Probezeit gekündigt, so dass ich aktuell kein Arbeitsverhältnis habe.

Desweiteren haben wir einen LTA-Antrag bei der Rentenversicherung gestellt, der noch auf Genehmigung wartet.

Nun ist es mittlerweile so dass mir zu Hause die Decke auf den Kopf fällt und ich gerne versuchen möchte Übergangsweise bis zum eigentlichen Beginn der LTA-Maßnahme, die sich noch Monate hinziehen kann einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen will, damit ich damit auch mein Selbstbewusstsein stärken kann.

Nur wie stelle ich das am besten an ?
Geht das im Krankengeldstatus ?

Oder muss ich mich dazu Arbeitslos melden ?

Eigentlich sollte ich noch bis Beginn der LTA Maßnahme krankgeschrieben bleiben, nur halt will ich in der Zeit halt etwas Sinnvolles tun….

Ist vielleicht eine Ehrenamtliche Tätigkeit besser oder verträgt sich das nicht mit dem Krankengeldbezug ?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38875 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von Partychr):
Geht das im Krankengeldstatus ?
Ja.
Zitat (von Partychr):
Oder muss ich mich dazu Arbeitslos melden ?
Nein.
Zitat (von Partychr):
Ist vielleicht eine Ehrenamtliche Tätigkeit besser
Die wäre auch möglich.
Was du dann machst, darf deine Genesung nicht negativ beeinflussen, sondern soll sie eher fördern.

:forum:

-- Editiert von User am 5. Juni 2025 20:29

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Partychr
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe mal gelesen dass die Krankenkasse bei sowas die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln könnte, daher war die Überlegung ob das wirklich so sinnvoll wäre.

Und ob es sinnvoll ist das ganze vor Beginn der LTA-Maßnahme zu machen, wo ja erst geschaut wird was überhaupt geht und was nicht

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38875 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von Partychr):
ich habe mal gelesen dass die Krankenkasse bei sowas die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln könnte,
Bei was denn? Ich habe mal gelesen, dass es xyz Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit gibt.
Und ich weiß sogar, dass es mind. xyz verschiedene kleine oder große Minijobs und auch xyz verschiedene kleine und große ehrenamtliche Tätigkeiten gibt.
Merkst du es?? Es kommt drauf an. Auf die Art der AU und auf die Art der Beschäftigung. Muss zusammen passen.

Und weil das mit der LTA-Maßnahmen sehr lange dauern kann...und dir heute schon die Decke auf den Kopf fällt, darfst du das tun---> wenn du dadurch nicht kränker als jetzt wirst. DAS könntest du selbst wissen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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