Hallo zusammen
ich hoffe mir kann jemand helfen, ich habe schon einige Stunden das Internet durchsucht aber werde nicht wirklich fündig.
Bei meinem Minijob steht als Arbeitszeit im Vertrag " maximal 28,5 Stunden monatlich im Durchschnitt auf 12 Monate".
Es handelt sich um einen Minijob in einer Praxis, wo wir zwei Monate im Voraus bis Ende des Monats die Dienste ankreuzen an denen wir arbeiten können und dann werden wir normalerweise so oft eingeteilt, bis wir auf diese Stundenanzahl kommen.
Nun wurden allerdings mehrere Teilzeitkräfte (nachträglich) eingestellt und wir bekommen so nicht mehr unsere Stunden.
Heisst, auch wenn ich zB für den Monat März meine tägliche Verfügbarkeit angegeben habe, bekomme ich nur die Möglichkeit 10 Stunden zu arbeiten, da die restlichen Stunden an die Teilzeitkraft gegeben werden die nachträglich eingestellt wurde.
Nach meinem Verständnis ist der Arbeitsvertrag (da keine Angabe einer fixen wöchentlichen Arbeitszeit) ein Vertrag auf Abruf?
Und dann würden mir wöchentlich mindestens zehn Stunden bezahlt werden, sehe ich das richtig?
Oder wie ist hier die rechtliche Lage?
HELP Please
Minijob ohne feste Stundenzahl im Vertrag
Soweit ich weiß, muss der Minijobber laut Gesetz mindestens zehn Stunden in der Woche mit jeweils mindestens drei zusammenhängenden Stunden beschäftigt werden, wenn AG und AN keine Vereinbarung treffen.
Nö - falls auf § 12(1) TzBfG angespielt wird, so ist da von 20 h die Rede. Hier ist im Übrigen eine Höchstarbeitszeit festgelegt - da dürfte eher § 12(2) gelten, also dass mindestens 80 % der Höchstarbeitszeit abzurufen sind.
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Wie nennt sich denn dein Arbeitsvertrag?
Ist es eine geringfügige Beschäftigung ?
Oder ist es ein Arbeitsvertrag nach TzBfG?
Schnell gefunden zu *Arbeit auf Abruf*--->
https://www.hensche.de/Arbeit_Abruf_Arbeit_auf_Abruf_Abrufarbeit.html
Zitat :Wie nennt sich denn dein Arbeitsvertrag?
Ist es eine geringfügige Beschäftigung ?
Oder ist es ein Arbeitsvertrag nach TzBfG?
Schnell gefunden zu *Arbeit auf Abruf*--->
https://www.hensche.de/Arbeit_Abruf_Arbeit_auf_Abruf_Abrufarbeit.html
Auf diesen ganzen Seiten war ich auch schon
Es ist eine geringfügige Beschäftigung, aber auch geringfügig Beschäftigte werden im TzBfG als Teilzeitbeschäftigte angesehen, deswegen stellt sich mehr die Frage ob der Vertrag, da keine feste Stundenanzahl pro Woche genannt ist, nur eine "maximale Stundenanzahl pro Monat im Durchschnitt auf 12 Monate" als "Arbeit auf Abruf" gewertet werden kann
Danke @all bisher für eure Mühe
Zitat :§ 12(1) TzBfG
leider hab ich auch keine wöchentliche Stundenzahl fest im Vertrag stehen
nur eben "max 28,5 pro Monat im Durchschnitt auf 12 Monate" glaub der §12(2) trifft da nicht zu??
(2) Ist für die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nach Absatz 1 Satz 2 eine Mindestarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 25 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich abrufen. Ist für die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nach Absatz 1 Satz 2 eine Höchstarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 20 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit weniger abrufen.
Danke für Deine Hilfe <3
Nö. Ich meine, kann er nicht.Zitat :deswegen stellt sich mehr die Frage ob der Vertrag, ... als "Arbeit auf Abruf" gewertet werden kann
Zitat :"...maximal 28,5 Stunden monatlich im Durchschnitt auf 12 Monate"
Die Bestimmung ist ziemlich unklar:
- einerseits könnte vereinbart sein, dass max. 28,5 im Monat sein dürfen
- andererseits könnten die 28,5 h der maximale Durchschnitt von 12 Monaten gemein sein. Dann wäre das Fixum 342 Jahresstunden, aber die Verteilung auf die Monate bliebe offen - möglich wären zwischen 0,00 und 260 Monatsstunden gleich 60 Wochenstunden (theoretisch).
So eine Spreizung wäre vmtl. rechtlich auch fragwürdig und am Ende könnte der Vertrag hilfsweise präzisiert werden, dass ein Gericht eine Untergrenze einzieht.
Die Frage wird am Ende sein: Was zahlt der AG tatsächlich? Unter 342 h geht nicht, auch wenn er vill. weniger an Stunden abfordert.
Zitat :"...maximal 28,5 Stunden monatlich im Durchschnitt auf 12 Monate"
Die Bestimmung ist ziemlich unklar:
- einerseits liest sich die Bestimmung so, dass max. 28,5 im Monat sein dürfen
- andererseits könnten die 28,5 h der maximale Durchschnitt von 12 Monaten gemein sein. Dann wäre das Fixum 342 Jahresstunden, aber die Verteilung auf die Monate bliebe offen - möglich wären zwischen 0,00 und 260 Monatsstunden gleich 60 Wochenstunden (theoretisch) ... solange der Schnitt gewahrt bliebe.
So eine Spreizung wäre vmtl. rechtlich fragwürdig und am Ende könnte ein Arbeitsgericht den Vertrag hilfsweise präzisieren, indem es eine Untergrenze einzieht.
"... wenn ich zB für den Monat März meine tägliche Verfügbarkeit angegeben habe, bekomme ich nur die Möglichkeit 10 Stunden zu arbeiten, da die restlichen Stunden an die Teilzeitkraft gegeben werden die nachträglich eingestellt wurde".
Einerseits trägst du dich nach deinem Gusto für den Monat an, andererseits entscheidet doch jemand nach irgendwelchen Kriterien: du bekommst nur 10 h und nicht die Stunden, die du dich zur Verfügung gestellt hast oder hättest.
Wohl geht der AG damit auf Nr. Sicher, dass alle Stunden abgedeckt werden, andererseits wird nicht ersichtlich, wie er seiner Verpflichtung so nachkommen will, dass du die vertraglich zugesicherte Stundenzahl am Ende auch arbeiten kannst - aber das ist sein Problem:
Die Frage wird am Ende sein: Was zahlt der AG tatsächlich? Unter 342 h /Jahr geht nicht, auch wenn er vill. weniger an Stunden abfordert.
-- Editiert von User am 7. Februar 2024 17:51
Zitat :Die Frage wird am Ende sein: Was zahlt der AG tatsächlich? Unter 342 h /Jahr geht nicht, auch wenn er vill. weniger an Stunden abfordert.
Hallo lieber Blaubär
Meinst Du nicht dass wir durch das "maximal" eben genau darauf kein Recht haben? Wenn das nicht dabei stehen würde würde ich es eben auch ganz klar so sehen wie Du, aber da ja steht "maximal"?? Meinst Du nicht dass das uns das Genick brechen würde?
Danke Dir für Deine Mühe <3
Die Bestimmung wäre i.d.T. klarer ohne dieses Wort 'maximal'. Aber Unklarheiten in einem Formularvertrag gehen zulasten des AG - insofern sind dir 28,5 h/Mon = 342 h/Jahr sicher. 'Euch' bricht da sicher nichts und niemand 'das Genick'. (Wenn du von 'uns' sprichst - ist das so zu verstehen, dass ihr Minijober alle den gleichen Vertrag habt?)
Im Streitfall bekommst du gewiss Recht.
Das Risiko liegt, denke ich, wohl auf einer ganz anderen Ebene: Praxis, wahrscheinlich Kleinbetrieb mit unter 10 MA (auf Vollzeit addiert), somit wahrscheinlich ohne Geltung des Kündigungsschutzgesetzes, somit leichtes Kündigen. Auch wenn es verboten ist zu sanktionieren, nur weil einer sein Recht sucht.
Zitat :(Wenn du von 'uns' sprichst - ist das so zu verstehen, dass ihr Minijober alle den gleichen Vertrag habt?)
Im Streitfall bekommst du gewiss Recht.
Das Risiko liegt, denke ich, wohl auf einer ganz anderen Ebene: Praxis, wahrscheinlich Kleinbetrieb mit unter 10 MA (auf Vollzeit addiert), somit wahrscheinlich ohne Geltung des Kündigungsschutzgesetzes, somit leichtes Kündigen. Auch wenn es verboten ist zu sanktionieren, nur weil einer sein Recht sucht.
Danke Dir Du bist super <3
Ja, wir alle Minijobber haben denselben Vertrag, nur manche bekommen mehr Geld also stehen dementsprechend weniger "maximal Stunden" im Vertrag.
Ne, es ist ne Praxis in einem ziemlich grossen Klinik/Praxisverbund, denke Kündigungsschutz sollten wir haben.
Vielen lieben Dank für Deine Hilfe!! <3 <3
Zitat :Nö. Ich meine, kann er nicht.
Sehe ich auch so. Entweder hat man einen Minijob mit zugesagten Stunden oder man macht für jeden Arbeitstag einen eigenen Vertrag
Und jetzt?
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