Minijob und Krankenkasse

1. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
GregorSamsa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob und Krankenkasse

Ich arbeite seit Juli 2008 in einem sog. Minijob. Von Anfang an habe ich allerdings immer mehr gearbeitet als vereinbart wurde (im Arbeitsvertrag steht bis 12 Stunden pro Woche). Immer wieder habe ich darum gebeten, dass man mir die Überstunden bezahlt, damit ich gesetzlich versichert werden kann. Das wurde von meinen Vorgesetzten unterstützt, aber letztendlich wurde ich immer wieder vertröstet, weil "zurzeit zu viele Angestellte eingestellt seien" und ich warten müsse, bis andere Mitarbeiter gekündigt hätten. Stattdessen wurden aber immer neue Minijober eingestellt. Ich nehme an, dass die Personalabteilung meinen ausdrücklichen Wunsch blockiert, einen besseren Arbeitsvertrag zu bekommen.

Ich habe ausgerechnet, was ich seit 2008 eigentlich "verdient" hätte und komme auf 452,71 Euro pro Monat. In diesem Jahr habe ich monatlich 509,05 Euro "verdient". Ausgezahlt bekomme ich immer nur 400 Euro. In meinen Augen ist das Sozialversicherungsbetrug.

Nun bin ich auch noch krank geworden und kriege sicher keine Lohnfortzahlung. Von Anspruch auf Urlaub etc. ganz zu schweigen.

Meine Fragen:
1. Habe ich einen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung?
2. Habe ich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
3. Wohin kann ich mich wenden? Wo kann man so ein prekäres Arbeitsverhältnis überprüfen lassen? Wo meldet man einen vermuteten Sozialversicherungsbetrug?

MfG

-- Editiert am 01.09.2010 15:23

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Die zentralen Infos gibt es bei der Minijob-Zentrale, Hier die Unterseite Arbeitsrecht:

quote:
Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Arbeitgeber müssen daher insbesondere die folgenden arbeitsrechtlichen Grundsätze beachten: (...; selber lesen!)


Nicht ganz aktuell, aber tief geht diese Seite hier.. Daraus:
quote:
Wie ist die Urlaubsregelung ( incl. Urlaubsgeld) bei 400-Euro- und Gleitzonen-Jobs ?
Ebenso wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis. Eine Besonderheit ist nur, daß man die Urlaubstage anhand der Arbeitstage je Woche umrechnen muß.


Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Was ist denn seit 2008 mit dem Geld passiert, was Sie "verdient" haben?
Können Sie nachweisen, wieviel Sie gearbeitet haben?

Irgendwie scheint das ja nicht nur Sozialversicherungsbetrug zu sein.
Ich würde auch mal bei der KK anfragen, wie diese das findet.

Die Firma hat rein finanziell sicher ein großes Interesse, die Mitarbeiter nicht mehr verdienen zu lassen, weil das erheblich mehr kostet als für Minijobber gezahlt werden muß.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GregorSamsa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Was ist denn seit 2008 mit dem Geld passiert, was Sie "verdient" haben?
Können Sie nachweisen, wieviel Sie gearbeitet haben?


Das Geld hat sich in Form von Überstunden aufgetürmt. Wenn ich kündigen würde, würde ich quasi noch zwei Monate Gehalt bekommen. Oder, wie jetzt im Krankheitsfall, zahlt man einfach die ausstehenden Gehälter, und tut so, als würde ich normal arbeiten. Ich weiß nicht, was in den Köpfen der Personalabteilung vor geht.

Ja, das kann ich nachweisen. Ich bekomme zum Monatsende immer eine Übersicht, über die geleisteten Nachtdienste. Eine unterschriebene Kopie bekommt das Büro, eine ich.

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Meine Krankenkasse habe ich informiert. Die sagt, ich soll mich an die Knappschaft wenden. Habe ich auch getan. Bislang noch keine Antwort bekommen.

-- Editiert am 02.09.2010 00:31

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

///
Meine Fragen:
1. Habe ich einen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung? JA
2. Habe ich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? JA
3. Wohin kann ich mich wenden? Wo kann man so ein prekäres Arbeitsverhältnis überprüfen lassen? Wo meldet man einen vermuteten Sozialversicherungsbetrug?

- als allererstes würde ich meine Arbeitsleistung anpassen. Will sagen: nicht mehr tun als vertraglich vereinbart.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#5
 Von 
GregorSamsa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
- als allererstes würde ich meine Arbeitsleistung anpassen. Will sagen: nicht mehr tun als vertraglich vereinbart.


Ich möchte aber mehr verdienen, damit ich gesetzlich versichert sein kann. Und wenn ich darum gebeten werde, zusätzliche Nächte zu übernehmen, weil mal wieder ein Kollege ausgefallen ist, dann mache ich das auch. Natürlich in der Hoffnung, dass ich die "Überstunden" irgendwann auch im gleichen Monat ausgezahlt bekomme.

Ich habe jetzt zunächst schriftlich um Auskunft gebeten, ob die 400 Euro in diesem Monat krankheitsbedingte Lohnfortzahlung oder Auszahlung der Überstunden sind. Vielleicht geht es ja auch ohne Anwalt und Arbeitsgericht. Obwohl ich prinzipiell auch gerichtlich gegen diese Prekarität vorgehen würde. Die Minijob-Ausbeutung hat ja leider System und betrifft so viele Menschen.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

vielleicht mal dem Arbeitgeber klarmachen, dass der Mini-Job mit 30 % Abzügen teurer ist als der Midi-Job mit etwa 23 % Einstieg. Allerdings hast Du dann weniger auf der Hand, das ist Dir klar?

wirdwerden

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#7
 Von 
GregorSamsa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich habe im Midi-Job mehr auf der Hand. Jetzt verdiene ich 400 Euro abzüglich ca. 150 Euro für KV = 250 Euro.

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#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

der 400-euro-job hat seine grenze tatsächlich in diesem limit von max. 12*400 euro. weil jeder euro drüber dieses pauschale abgabenmodell infrage stellt.
gedacht ist es in der hauptsache ja auch für hinzuverdiener.
mir scheint, du wirst mit deinem ag über deine ambitionen reden müssen. wenn er dich will, wird er ja wohl einsichtig sein. sollte man jedenfalls vermuten.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#9
 Von 
GregorSamsa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war ja auch bei mir als Hinzuverdienst gedacht (bin selbständig). Aber mittlerweile ärgere ich mich darüber, dass ich keinen besseren Vertrag bekomme und in meinem Augen wie so viele andere als billige Arbeitskraft missbraucht werde. Das habe ich viel zu lange mitgespielt. Es sieht nicht so aus, als würde sich an dem Problem je etwas ändern, wenn ich nicht von meiner Seite Druck mache.

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