Minijob und keine Grenze an Arbeitsstunden?

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
tobis mum
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob und keine Grenze an Arbeitsstunden?

hallo, ich möchte einen 400 euro job als putzfrau in einem pflegeheim antreten. im arbeitsvertrag steht 20 stunden die woche (also 4,50 euro die stunde) und bis zu 20 (!) mehrarbeitsstunden sowie sonntag/feiertag sind pauschal mit den 400 euro abgegolten. ich finde das heftig und möchte wissen ob es da gesetzliche grenzwerte gibt. ich musste am 1. januar arbeiten gehen. wobei ich denke feiertagsarbeit ist nur für bestimmte berufsgruppen zulässig. aus den § 9 ArbZG werd ich nicht so richtig schlau. hoffe ihr könnt mir helfen. arbeitsvertrag hab ich noch nicht unterschrieben.


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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Für so wenig Geld hätte ich einen Auftrag für dich :-).

Der "Vertrag" ist vermutlich sittenwidrig. Nur bist du ihn los wenn du was sagst.

Du arbeitest schon, hast aber nichts unterschrieben.
Ich würde dort weiter arbeiten, mir die Stunden irgendwie quittieren lasse oder Zeugen notieren. Sobald du was anderes gefunden hast gehst du vor das Arbeitsgericht und klagst Geld ein.

Die Feiertagsruhe kannst du vergessen

Uwe





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#2
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,
400Euro und 20 Wochenstunden. Das ist Sklavenlohn. Mancher Monat hat auch mehr als 20 Arbeitstage.
Sonntag und Feiertag muss extra bezahlt werden. So eine Regelung würde ich nie unterschreiben, pauschal abgegolten.
Falls du Interesse an dem Job hast, sprich mit dem Arbeitgeber und bessere den Vertrag nach.
Oder fang den Job an, ohne dass der Vertrag unterschrieben ist und du hast sofort einen unbefristeten Vertrag mit diesem Arbeitgeber. Dann kriegst du auch 24 Tage Urlaub und Fortzahlung im Krankheitsfall.
Gruss
Spediteur

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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "

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#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Mancher Monat hat auch mehr als 20 Arbeitstage.


Und was würde das ändern ?!?!
quote:

Sonntag und Feiertag muss extra bezahlt werden.


Nicht zwingend, wenn das Vertragsbestandteil ist nicht.

quote:
d du hast sofort einen unbefristeten Vertrag mit diesem Arbeitgeber. Dann kriegst du auch 24 Tage Urlaub und Fortzahlung im Krankheitsfall.


Das ist ein gesetzlicher Mindestanspruch, den gibt es mit oder ohne Vertrag.

quote:
alls du Interesse an dem Job hast, sprich mit dem Arbeitgeber und bessere den Vertrag nach


Wohl kaum, wer solche "Verträge" macht wird die kaum nachbessern.

Die einzige Frage ist die nach den Alternativen. Solange es keine gibt würde ich die "zuviel"-arbeit einfach mit "Genesung" ausgleichen :-)

Für 4,5 findet man doch bessere Putzstellen ?

Uwe



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#4
 Von 
tobis mum
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die schnellen antworten. weiss noch nicht genau, wie ich mich jetzt verhalte. bin froh, dass ich endlich arbeit gefunden habe... grüsse tobis mum

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#5
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Gilt für das Pflegeheim nicht ein Tarifvertrag?

Ein 400 € Job mit 80-100 Arbeitsstunden ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sittenwidrig. Auch der Passus mit den 20 Mehrarbeitsstunden ist nicht in Ordnung, so etwas wird bei Arbeitsverhältnissen zwar häufiger gemacht, aber nicht bei so gering entlohnten.

Im Privaten Bereich bekommen Putzfrauen zwischen 10-15 € die Stunde. Vielleicht wäre das die bessere Alternative.



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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Mindestlohn in der Gebäudereinigung in Deutschland

http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%A4udereiniger

quote:<hr size=1 noshade>aus den § 9 ArbZG werd ich nicht so richtig schlau <hr size=1 noshade>


Wenn der Betrieb (hier Pflegeheim) an Sonn- und Feiertagenb arbeitet, dann spielt der §9 für Dich erstmal keine Rolle.


quote:<hr size=1 noshade>bin froh, dass ich endlich arbeit gefunden habe.. <hr size=1 noshade>


Sorry, das ist doch keine Arbeit zu den Bedingungen. Da kann man doch lieber noch bei einer Leihbude anheuern.

Stehen im AV irgendwelche Ausschlussfristen? Wird auf einen TV bezug genommen?


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#7
 Von 
tobis mum
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

soweit ich weiss, verdient dort noch keiner nach tarif. (auch nicht die altenpfleger)
würde auch gerne für 10 euro putzen, aber finde erst mal was. bin keine putzfrau, mache es um überhaupt arbeit zu haben. aber ich möchte fair behandelt werden. es ist wirklich schwere arbeit.

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#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
soweit ich weiss, verdient dort noch keiner nach tarif. (auch nicht die altenpfleger)


Es gibt für beide Bereiche einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn . Das hat nicht das geringste mit normalen Tariflöhnen zu tun.

Wenn die Mindeslöhne nicht gezahlt werden, dann ab zum Zoll und dort melden.

http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/e0_aentg/a0_info_ag/b0_mindestlohn/a0_uebersicht_mindestlohn/index.html

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#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Wenn die Mindeslöhne nicht gezahlt werden, dann ab zum Zoll und dort melden.


Kein Aufzeichnungen, nur interne Anweisung durch jemanden der das nicht darf. Und selbst wenn die erwischt werden müssen das AN bestätigen.

Das führt alles zur ENTLASSUNG

Oder warum glaubst du funktioniert das.

Dein Engagement und Wunsch zu arbeiten hin oder her. Ohne Alternative bringt das alles wenig.
Schreib alle Stunden auf, sichere Beweise und klage das Geld ein sobald du ne Alternative hast.
Dann kannst du dich noch etwas Rächen wenn du Zeit hast und den Zoll infirmieren

Ich würde mal ne Anzeige aufgeben: Ich arbeite für 5 Euro die Stunde .... Das wäre mehr als jetzt.

Uwe



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#10
 Von 
tobis mum
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe bloss mitbekommen, dass alle dort teilzeit arbeiten. ziemlich unregelmäßig. mal 3 tage, mal 6 spätdienste hintereinander. dürfen wohl auch nur ne bestimmte anzahl an stunden haben. darüber dürfen wir ja offiziell nicht reden. ich hab aber augen im kopf.
toller link vom zoll - danke


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#11
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wobei mir noch nicht ganz klar ist, welcher Mindestlohn für Sie gilt, der für Gebäudereiniger oder der für die Pflegebranche. Ich tippe eher auf den Mindestlohn der Pflegebranche.
Sind Sie direkt in dem Pflegeheim angestellt?


quote:
darüber dürfen wir ja offiziell nicht reden.


Worüber dürfen Sie offiziell nicht reden?

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#12
 Von 
tobis mum
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin direkt auf 400 euro basis vom pflegeheim für ein jahr befristet und dann jeweils für ein weiteres jahr beschäftigt. so stehts im vertrag. achja, weiss nicht, es handelt sich um eine gmbh, weiss nicht ob das wichtig ist. wir dürfen nicht über betriebliche angelegenheiten reden. aber das mache ich ja auch nicht.

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#13
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
wir dürfen nicht über betriebliche angelegenheiten reden


Mit einem Anwalt und dem Richter darfst du das immer.

Uwe

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#14
 Von 
tobis mum
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hee labersack, dich gibt es gar nicht. wenn ich auf deinen nick gehe, findet er nix. wie geht das denn?


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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

http://info.123recht.net/index.php?faqmyrecht

keine Ahnung wo du Probleme hast.

Uwe

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