Minijob zur Grabpflege

22. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
leki722
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob zur Grabpflege

Hallo,
Ein Bekannter braucht jemanden für die Grabpflege.
Ich würde das gegen Bezahlung machen.
Muss ich das anmelden?
Was passiert nach seinem Tod?
Kann er mich 10 Jahre im Voraus bezahlen?

Danke für ein paar Tipps

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von leki722):
Muss ich das anmelden?

Kommt auf die Form an in der man das machen will.



Zitat (von leki722):
Was passiert nach seinem Tod?

Sollte man vertraglich regeln.



Zitat (von leki722):
Kann er mich 10 Jahre im Voraus bezahlen?

Klar.
Lässt sich dann nur nicht mehr als Mini-Job machen, es sei denn an wäre mit 450 EUR für 10 Jahre zufrieden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Kann er mich 10 Jahre im Voraus bezahlen? Und die 54.000 Euro plus ca. 16.000 Euro Lohnnebenkosten hat er "auf Tasche"?
Was passiert nach seinem Tod? Der Arbeitsvertrag geht auf die Erben über, die ihn natürlich kündigen können. Aber warum sollten sie - ist ja schon alles bezahlt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Und die 54.000 Euro plus ca. 16.000 Euro Lohnnebenkosten hat er "auf Tasche"?

Grabpflege jeden Monat des Jahres jeweils mit roundabout 34,5 h? - kann man machen, scheint mir aber übertrieben.
Frühjahr und Herbst je für ein paar Stunden - der Aufwand wird beträchtlich geringer sein.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

blaubär, ist doch einerlei, wie viel man pro Monat investieren muss. Fakt ist nun mal, dass unser Abgabensystem auf der monatlich erbrachten Leistung beruht, einerlei, ob sie stundenweise oder pauschal abgerechnet wird. Und danach sind dann auch Sozialabgaben/Steuern zu leisten. Wie das bei einer Einmalzahlung funktionieren soll, das ist mir schleierhaft und auch vom System her nicht vorgesehen.

wirdwerden

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#5
 Von 
leki722
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für eure Antworten.

Meine Wunschvorstellung wäre:

- Vertrag über 10 Jahre nach Tod hinaus. (privat verfasst, damit einfach was schriftliches da ist)
- nach Recherche verlangen da Gärtnereine usw. 75-90 EUR im Monat inkl. allem drum und dran.
- D.h. der Bekannte würde mir jetzt z.B 8000,00 EUR geben damit für die Zukunft alles bezahlt ist.

Mein Problem bei der Sache: DARF ICH DAS SO MACHEN?
Können mir dann die Erben das nach seinem Tod streitig machen?
Kann mir das Finanzamt Probleme machen?

Viele DANK

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Sag mal, liest Du eigentlich, was andere hier geschrieben haben? Nochmals: wie soll das mit den Abgaben geregelt werden? Auch auf 10 Jahre im Voraus, was es nicht gibt? Und unkündbar ist in einem Arbeitsverhältnis niemand.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Zitat (von leki722):
Mein Problem bei der Sache: DARF ICH DAS SO MACHEN?
Können mir dann die Erben das nach seinem Tod streitig machen?
Kann mir das Finanzamt Probleme machen?

- dürfen wirst du schon - im Prinzip herrscht Vertragsfreiheit. Fraglich ist aber schon, um welche Art von Vertrag es sich handeln wird. Dass es ein klassischer Arbeitsvertrag sein kann, glaube ich nicht so recht.
- ein Vertrag ist ein Vertrag und der Wille des Erblassers ist in dem Vertrag ja dokumentiert - 'einfach so' werden sie dir eher nicht an den Karren fahren können; die Erben dürften dir dann Probleme machen, wenn du zum Beispiel deinen Pflichten nicht nachkommen kannst oder willst. (Was, wenn du selbst krank wirst oder stirbst?)
- Finanzamt ist sicher ein Problem dabei (s. Beitrag wirdwerden) - da sollte eine Steuerberater Auskunft geben können.

Alles in allem doch komplexer, als du oder dein Bekannter vermutet haben werden.

-- Editiert von blaubär+ am 24.11.2021 10:44

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Grundfrage:
Warum soll das ein Minijob sein? Der Bekannte ist dann dein Arbeitgeber und du sein geringfügig besch. Arbeitnehmer.
Was für eine verquirlte Konstruktion... :sad:

Der Bekannte, der dich und nur dich für diese Pflege haben will, kann dir doch (ganz entfernt von Arbeitsrecht, Erbrecht, Steuerrecht und DÜRFEN) die vereinbarte Summe jetzt schenken. zB mit einem schriftlichen Schenkungsvertrag.
Warum sollte das nicht möglich sein? Frag ihn mal.

Grabpflege für X darfst du zB auch ganz ohne Geld machen.

Zitat (von leki722):
nach Recherche verlangen da Gärtnereine usw. 75-90 EUR im Monat inkl. allem drum und dran.
Na und? Du würdest doch vermutlich keine Gärtnerei sein, oder?

Zitat (von leki722):
Kann er mich 10 Jahre im Voraus bezahlen?
Stirbt der Bekannte denn in 10 Jahren?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Und der Bekannte wäre damit einverstanden?

Bisher sehe ich nur Nachteile auf seiner Seite, denn über einem solchen Konstrukt schwebt das ganz große Fragezeichen, ob DU deinen Teil des Vertrages dann auch einhalten wirst.
Was passiert wenn Du das Geld einsackst und dich absetzt (mit 8000€ kommt man zwar nicht weit, aber mal gesponnen), oder Du gesundheitlich nicht mehr in der Lage sein solltest, die vertraglich geschuldete Leistung zu erledigen?

Zitat (von leki722):
Mein Problem bei der Sache: DARF ICH DAS SO MACHEN?

Ja. Es funktioniert dann aber NICHT als Minijob, sondern ist eine Einmalzahlung, die entsprechend zu versteuern ist.

Zitat (von leki722):
Können mir dann die Erben das nach seinem Tod streitig machen?

Nicht ausgeschlossen.

Zitat (von leki722):
Kann mir das Finanzamt Probleme machen?

Wenn du es richtig versteuerst, nein.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von leki722):
- Vertrag über 10 Jahre nach Tod hinaus. (privat verfasst, damit einfach was schriftliches da ist)

Ja, das geht



Zitat (von leki722):
- D.h. der Bekannte würde mir jetzt z.B 8000,00 EUR geben damit für die Zukunft alles bezahlt ist.

Kann man so machen.



Zitat (von leki722):
Mein Problem bei der Sache: DARF ICH DAS SO MACHEN?

Definitiv ja.



Zitat (von leki722):
Können mir dann die Erben das nach seinem Tod streitig machen?
[
Selbstverständlich.



quote=leki722]Kann mir das Finanzamt Probleme machen?
Warum sollte es denn?
Du zahlst doch entsprechen Steuern und die Sozialabgaben (Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflrgeversicherung, ...) auf die 8000 EUR.



Zitat (von wirdwerden):
Nochmals: wie soll das mit den Abgaben geregelt werden?

Wie immer, es wird gezahlt was fällig ist und an diejenigen die berechtigt sind.



Zitat (von wirdwerden):
Auch auf 10 Jahre im Voraus, was es nicht gibt?

Aber sicher gibt es das.
Gut 10 Jahre im Voraus ist jetzt nicht üblich, aber möglich.



Zitat (von wirdwerden):
Und unkündbar ist in einem Arbeitsverhältnis niemand.

Stimmt, dann muss leki722 halt entsprechend anteilig zurückzahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Wie immer, es wird gezahlt was fällig ist und an diejenigen die berechtigt sind. Wobei steuerlich wohl die Fünftelregelung zum Zuge käme, da wir es mit einer "Zusammenballung von Einkünften" zu tun haben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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