Minijobverhältnis - Nachträglich Urlaub einklagen

15. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
headcrab93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijobverhältnis - Nachträglich Urlaub einklagen

Hallo,

ich war von 01.05.2018 bis zum 31.06.2021 an einer Tankstelle auf 450-Euro Basis angestellt. Nun habe ich erfahren, dass es einen Urlaubsanspruch hätte geben können, was ich vorher nicht wusste. Nach langer Recherche im Internet weiß ich immer noch nicht so recht, ob man diesen Urlaubsanspruch in einem Entgelt nachträglich einklagen könnte.

Ich habe in den 3 Jahren meist 2 Schichten mit jeweils 6 Stunden pro Woche gearbeitet, manchmal mehr, manchmal weniger, kam aber nie über die 5400 Euro-Grenze jährlich. Ein Arbeitsvertrag liegt nicht vor, ein (positives) Arbeitszeugnis habe ich mir damals ausstellen lassen.

Würde mich über Hilfe freuen

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

https://www.frag-einen-anwalt.de/Urlaubsabgeltung-rueckwirkend-bis-2010-beim-Minijob--f245336.html

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17368 Beiträge, 6466x hilfreich)

Hattest du einen schriftlichen AV? Wenn ja, wäre nachzulesen, ob dort eine Ausschlussfrist vereinbart ist - wenn das der Fall ist, kommt es darauf an, ob 3 oder 6 Monate (bei letzterer hättest du noch Glück); wenn nein, gilt die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren und du kannst deinen Anspruch noch durchsetzen.
Den Anspruch zu bestimmen, ist dann noch ein anderer Schritt. 2 Schichten/Woche ist schon Mal ein guter Ansatz - vielleicht hast du noch Aufzeichnungen, um das genauer festzustellen. Eigentlich müsste dein AG die Einsatzpläne 2 Jahre aufbewahren, aber das könnte auch unterblieben sein.

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#3
 Von 
headcrab93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich habe keinen schriftlichen AV. Soweit ich das im Internet richtig recherchiert habe, gilt für mich dann, wenn es nicht im AV ausgeführt worden ist, bei 2 Arbeitstagen pro Woche ein Urlaubsanpruch von 8 Tagen im Jahr, beziehungsweise dann 24 Tage in den drei Jahren.
Ich habe sonst noch Gehaltsabrechnungen von 2020-2021. Ich habe meinem Chef eine Mail geschrieben, vielleicht bekommt man das ja ohne das Arbeitsgericht geklärt.
Den Beitrag genau zu berechnen, ist allerdings etwas schwierig.
Wird die Vergütung des Urlaubs ganz normal mit dem Mindestlohn mal Stundenzahl pro Schicht ( in meinem Fall 6 Stunden) berechnet?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Den Beitrag genau zu berechnen, ist allerdings etwas schwierig. Ohne den können Sie aber nicht klagen.
Wird die Vergütung des Urlaubs ganz normal mit dem Mindestlohn mal Stundenzahl pro Schicht ( in meinem Fall 6 Stunden) berechnet? Ja.
vielleicht bekommt man das ja ohne das Arbeitsgericht geklärt. Unwahrscheinlich. Im Übrigen verjähren Ansprüche für 2018 zum 31.12. diesen Jahres - ich würde da nicht warten, zumal die Klage nichts kostet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Man sollte auch nachweisen können, dass man tatsächlich keinen Urlaub in Anspruch genommen hat ...

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#6
 Von 
headcrab93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachdem ich jetzt eine Mail an meinen Chef geschrieben habe, habe ich durch einen Ex-Arbeitskollegen, der dort noch arbeitet und auch seinen Urlaub bezahlt haben möchte erfahren, dass mein Ex-Chef gesagt hat, dass er momentan eigentlich kein Geld hätte um den Urlaub zu bezahlen, aber jetzt zum Steuerberater geht um sich ausrechnen zu lassen, was er an uns zu zahlen hätte und das an der Tankstelle auch in Zukunft so einführen möchte, dass man dort seinen Urlaub bekommt.
Anscheinend möchte er unbedingt das Arbeitsgericht melden.


-- Editiert von go509287-63 am 16.11.2021 18:09

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17368 Beiträge, 6466x hilfreich)

Ist schon klar, dass der AG keinen gesteigerten Wert darauf legt, vor dem Arbeitsgericht ein Urteil zu kassieren.
Andererseits wundert es mich immer wieder, dass AG offenbar so gar keine Kenntnisse im Arbeitsrecht zu haben scheinen ...

Zitat (von go509287-63):
Ex-Chef gesagt hat, dass er momentan eigentlich kein Geld hätte ...

M.a.W.: er lebt offenbar von der Hand in den Mund oder über seine Verhältnisse.
Kein Grund, die Rechte von MA zu schmälern.

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#8
 Von 
headcrab93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Update:
Habe jetzt 1326 Euro überwiesen bekommen für die 144 Stunden Urlaub in den 3 Jahren
Denke das ist so in Ordnung

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17368 Beiträge, 6466x hilfreich)

... macht 9,20/h. Also Mindestlohn.


-- Editiert von blaubär+ am 26.11.2021 16:32

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#10
 Von 
headcrab93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... macht 9,20/h. Also Mindestlohn.


Ja, habe in den 3 Jahren immer für Mindestlohn gearbeitet.
Da die Mindestlöhne in den drei Jahren immer unterschiedlich waren, hat er (bzw. sein Steuerberater) wahrscheinlich den durchschnittlichen Mindestlohn aus den drei Jahren genommen

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