Minunszeit bei einzelne Urlaubstage,Feiertage

6. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Harry 23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Minunszeit bei einzelne Urlaubstage,Feiertage

Hallo an Alle,
habe folgendes Anliegen.
Ich arbeite in Vollzeit (38 Std.) in einem Unternehmen mit ca. 2000 Mitarbeitern. Meine Arbeitszeit wurde mir von meinem AG von Mo-Do. 7:00h bis 15:45h (acht Stunden) und Freitags 7:00 - 13:45h (sechs Stunden) vorgeben.
Nun hat der AG eine "Sollzeit" eingeführt Die Sollzeit bedeutet, dass wir für den Mo+Di 7,75 Stunden und für den Mi,Do,Fr. 7,5 Stunden gutgeschrieben bekommen. Da ich bei einer normalen Arbeitswoche an der ich von Montag bis Freitag durchgehend meine vorgeschriebene Arbeitszeit einhalte komme ich auf meine 38 Stunden Arbeitszeit.
Das Problem habe ich wenn ich mindestens einen Tag in der Woche durch Krankheit,Urlaub oder Feiertag zu hause bleibe, da ich dann nur die Sollzeit gutgeschrieben bekomme. Wenn ich z.B. an einem Mittwoch mit Urlaub zu Hause bleibe, mache ich an diesem Tag 30 Minuten Minus. Ganz gravierend ist es wenn ich von fünf Arbeitstage vier Arbeitstage zu Hause bin. Da mache ich unter umständen 4 Stunden Minus auf meinen Zeitkonto.
Ein Kollege der dies auf dem Personalbüro reklamierte, bekam zur Antwort: Dies ist so und wird auch nicht geändert! Als der Mitarbeiter sich an den BR wandte bekam er zur Antwort: Wenn die Sachbearbeiterin dies sagt, wird dies auch so sein und immerhin werden ja alle Mitarbeiter gleich behandelt...
Nun meine Frage wer kann mir für diesen von mir geschilderten Fall ein Urteil bzw. einen Paragraph nennen, wo dies geregelt wird, ich dies nachlesen kann und gegebenfalls dem BR vorlegen kann
Ich bedanke mir im voraus
Viele Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17333 Beiträge, 6461x hilfreich)

Die Sache ist doch im Grundsatz unendlich einfach und auch schon hundertmal verhandelt: Im Urlaub, bei Krankheit wie auch an Feiertagen unter der Woche ist AN so zu stellen, als ob er gearbeitet hätte.
Wenn der BR Stuss redet, habt ihr die falschen Leute gewählt.
Und wenn der AG nichts ändern will, muss es halt einer Mal er- oder ausstreiten, also vor Gericht gehen.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Harry 23):
Ein Kollege der dies auf dem Personalbüro reklamierte, bekam zur Antwort: Dies ist so und wird auch nicht geändert! Als der Mitarbeiter sich an den BR wandte bekam er zur Antwort: Wenn die Sachbearbeiterin dies sagt, wird dies auch so sein und immerhin werden ja alle Mitarbeiter gleich behandelt...
Das ist ganz großer Unsinn! Eine Gleichbehandlung im Unrecht gibt es nicht und Unrecht muss man nicht dulden. Euer Betriebsrat sollte unbedingt geschult werden und der Personalabteilung sollte ein Anwalt mal erklären was angerechnet werden muss. Notfalls, wie bereits mein Vorschreiber erklärt hat, per Gerichtsurteil.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lomy
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 40x hilfreich)

Da passt doch was hinten und vorne nicht.
Wenn das so ist:

Zitat:
Meine Arbeitszeit wurde mir von meinem AG von Mo-Do. 7:00h bis 15:45h (acht Stunden) und Freitags 7:00 - 13:45h (sechs Stunden) vorgeben.

dann muss Ihr AG auch diese Stunden an diesen Tagen so anrechnen, wenn Sie nicht anwesend sind.

In welcher Branche sind Sie denn tätig?
Evtl können Sie sich ja auch Hilfe bei der Gewerkschaft holen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry 23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die informationen. Ich gebe Ihnen Recht ,dass passt hinten und vorne nicht. Ich renne im Moment alle Türen ein und werde als nächsten Schritt eine Klage einreichen.
Bei der Gewerkschaft war ich schon. Das erste mal mit diesem Anliegen im Nov 2017. Nachdem ich ihn danach 2x kontaktierte,keine Antwort bekam, war meine dritte Nachricht die Kündigung. Darauf reagierte er und entschuldigte sich und bat um eine weitere Chance dies wieder gut zu machen. Ich vereinbarte einen Termin und bin 60 km mit meinem Auto zu ihm gefahren . Er sagte dies wäre nicht rechtens und er kümmere sich darum. Drei Wochen später rief ich ihn an und er sagte mir,dass unser BR seit dieser Woche im Urlaub ist und er ihn aber gerne nochmals zu diesem Thema kontaktieren würde.
Im Juli kam eine E-Mail vom Gewerkschaftssekretär ,dass seiner Meinung/Erinnerung alles geklärt ist und ob ich noch diesbezüglich fragen dazu hätte.
Er hat nichts getan oder geklärt,nicht einmal mit dem BR was er ursprünglich gleich Montags erledigen wollte hat er getan
Unglaublich aber wahr..

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lomy
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Harry 23):
Danke für die informationen. Ich gebe Ihnen Recht ,dass passt hinten und vorne nicht. Ich renne im Moment alle Türen ein und werde als nächsten Schritt eine Klage einreichen.
Bei der Gewerkschaft war ich schon. Das erste mal mit diesem Anliegen im Nov 2017. Nachdem ich ihn danach 2x kontaktierte,keine Antwort bekam, war meine dritte Nachricht die Kündigung. Darauf reagierte er und entschuldigte sich und bat um eine weitere Chance dies wieder gut zu machen. Ich vereinbarte einen Termin und bin 60 km mit meinem Auto zu ihm gefahren . Er sagte dies wäre nicht rechtens und er kümmere sich darum. Drei Wochen später rief ich ihn an und er sagte mir,dass unser BR seit dieser Woche im Urlaub ist und er ihn aber gerne nochmals zu diesem Thema kontaktieren würde.
Im Juli kam eine E-Mail vom Gewerkschaftssekretär ,dass seiner Meinung/Erinnerung alles geklärt ist und ob ich noch diesbezüglich fragen dazu hätte.
Er hat nichts getan oder geklärt,nicht einmal mit dem BR was er ursprünglich gleich Montags erledigen wollte hat er getan
Unglaublich aber wahr..


oh man, dazu kann man ja echt nix mehr sagen.
Ist ja echt ein Armutszeugnis, da hilft dann wirklich nur noch die Klage.
Ich drück die Daumen dafür.

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