Minunszeit bei einzelne Urlaubstage....

7. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Harry 23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Minunszeit bei einzelne Urlaubstage....

Hallo an alle.

Habe mal eine Frage kann sein, dass sie ihr im Forum schon einmal gestellt wurde, jedoch habe ich es so speziell wie bei mir noch nicht gefunden.
Ich bekomme ,wenn ich KEINE komplette Woche am Stück Urlaub nehme Minusstunden von meinem Zeit Konto abgezogen. Ich habe eine 38 Stunden Woche und arbeite von Montag bis Donnerstag jeweils 8 Stunden, Freitags arbeite ich 6 Stunden.. Mein Arbeitgeber hat die Anzahl der Stunden mit einer "Sollzeit" Montag und Dienstag mit 7,75 Stunden angegeben. Mittwoch,Donnerstag und Freitag beträgt die "Sollzeit" 7,5 Stunden.
Sollte ich jetzt zum Beispiel an einem Donnerstag ein Feiertag oder ich einen einzelnen Urlaubstag haben bekomme ich nur die 7,5 Stunden Sollzeit gutgeschrieben, da ich aber 8 Stunden arbeite (Arbeitszeit wurde vom AG Montags bis Donnerstag von 7.00h - 15:45h, Freitags 7.00 - 13:30h festgelegt) bekomme ich für diesen einen Tag 30min vom Zeit Konto abgezogen. An einem anderen Wochentag verhält es sich genauso, z.B bekomme ich an einem Montag 15 min abgezogen. Ganz extrem wäre es wenn ich von Montag einschließlich Donnerstag frei habe. Dies würde bedeuten, das ich für den Mo+Die jeweils 15min und für den Mitw.+Do jeweils 30min abgezogen bekomme. So hätte ich für diese vier Tage eine Stunde und 30 Minuten "Verlust" gemacht.Ich hoff ich konnte den Sachverhalt gut erklären,damit ihr mein Anliegen versteht.
Nun meine Frage wer hatte auch mal so einen Fall und kann mir KONKRET weiterhelfen. Sprich Fakten,Urteile,Gesetz o.ä, möchte dagegen vorgehen und solte es nicht rechtmäßig sein auch dagegen klagen. Aus Erfahrung weis ich, dass ein nettes Gespräch mit dem Personalbüro nicht bringt,deshalb brauche ich Fakten,Fakten,Fakten :)

Bedanke mich mal im voraus
Harry

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Umgekehrt wird ein Schuh draus:
KONKRET fragen Sie das Personalbüro, in welchem § wo Sie in welchem Gesetz nachlesen können, dass Ihnen bei einzelnen abgezogenen Urlaubstagen Minusstunden entstehen dürfen.
Da das ganz einfach rechtswidrig ist, gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.
Bundesurlaubsgesetz §11 Absatz 1 ist die Berechnungsgrundlage für das Urlaubsentgelt, daraus ergibt sich auch die Unmöglichkeit von Minusstunden bei Urlaubsnahme. Sag ich mal so.


-- Editiert von altona01 am 07.04.2018 13:23

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Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17434 Beiträge, 6488x hilfreich)

Die wahrscheinliche Antwort des AG wird sein, der Computer sei schuld, oder das sei so im System hinterlegt ... Mag alles sein, ist aber nicht in Ordnung. Computer haben das zu leisten, was dem AN gesetzlich oder nach Vertrag zusteht. In dem Fall eben, dass Urlaub wie auch Krankheit - weil und insofern 'erlaubte Abwesenheit' - so zu behandeln sind, als habe der AN doch gearbeitet.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry 23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Weiser,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort, das Personalbüro bezieht sich auf einen Betriebsrat der vor Jahren eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet hat, in der erlaubt wird die wöchentliche Arbeitszeit gleichmäßig auf die Woche zu verteilen. Von Minusstunden o. ä. war keine Rede, da ja auch die Arbeitszeit in diesem Schreiben festgehalten wurde. Auch habe ich keine Gleitzeit, dass ich sagen könnte ich gehe nach der erbrachten Sollzeit nach hause und mache Feierabend. Bin der Meinung, auch der Hoffnung das es ein Gesetz bzw Urteil, Fakten halt, wo es klar definiert wird das dies nicht zulässig ist. Auch behaupte ich mal, dass eine Betriebsvereinbarung, nie (fast nie) zum Nachteil für den AN ausfallen darf, in Anlehnung auf das Arbeitsgesetz

Viele Grüße

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Gesetzesgrundlage bleibt: §11 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz.
Und Sie sehen das richtig, wenn der BR zu blöd ist, BV zugunsten des Arbeitnehmers zu vereinbaren, und diese wirken zum Nachteil, dann gilt wieder das Gesetz.. Natürlich ist das normale Gehalt fortzuzahlen.


-- Editiert von altona01 am 07.04.2018 13:46

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#5
 Von 
Harry 23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank !
Dankeschön !!

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Gerne doch :rock: Und wenn die rumzicken, weiter hier!

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