Minus-Urlaubstage?

12. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Manu482
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Minus-Urlaubstage?

Hallo,
ich habe da mal eine, für mich wichtige, grundlegende Frage.

Kann man "Minus-Urlaubstage" haben bzw. kann der Chef einem diese vom Gehalt abziehen?
Das Problem ist folgendes:
Ich habe normalerweise 26 Tage Urlaub im Jahr. Allerdings macht mein Chef die letzten Jahre ständig so oft den Laden einfach komplett zu und zieht uns allen das von unseren Urlaubstagen ab. Egal ob wir zu dieser Zeit Urlaub haben möchten oder nicht, zumal er immer nur 2-3 Tage am Stück macht. Er hat in diesem Jahr allein jetzt schon über 20 Tage zu gemacht. Und letztes Jahr war es nicht anders. Mir bleibt ja noch nicht mal mehr ein Tag den ich selber verplanen kann, geschweige denn mal ein richtiger Urlaub. Laut ihm habe ich nun schon über 10 Tage Minusurlaub (noch vom letzten Jahr) und diese Minustage möchte er mir nun vom Gehalt abziehen. Obwohl ich davon so gut wie keinen einzigen Tag aus freien Stücken genommen bzw. selbst gewählt/eingetragen habe.
Geht sowas überhaupt? Ich meine, ich kann doch nix dafür wenn er ständig den Laden dicht macht und das mein "Urlaubsbudget" überschreitet.

Mit einer Antwort wäre mir wirklich sehr geholfen, im Voraus lieben Dank!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

das geht natürlich gar nicht!!!! Du hast einen Arbeitsvertrag und da kann der AG nicht einfach die Bude zu machen, und mit dem Urlaub gar ins Minus gehen. Wenn ich das richtig verstanden habe, möchte er dir mehr als dir zustehenden Urlaub abziehen???


Urlaub muss auch entsprechend vergütet und kann nicht noch vom Lohn abgezogen werden!


Ausserdem hast du Anspruch auf mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage! Er kann nicht nach gut dünken stückeln.


Hier kommt man aus dem Staunen nicht raus! :bang:

Sieh mal hier:

<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html">Bundesurlaubsgesetz klick hier</a>




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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Keine Ahnung was für ein 'Laden' hier gemeint ist, aber das ist auch das Los tausender Arzthelferinnen. Cheffe macht Praxis zu (weil er immer mal wieder paar Tage Schulung macht, weil er einfach Bock auf Urlaub hat usw.). Wer da meckert fliiiecht. Es gibt ja genug Arzthelferinnen aufm Arbeitsmarkt.

Frei nach Goethe '... doch grau ist alle Theorie ...' :bang:

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... also, abgesehen davon, dass die antworten auf die frage - wie sie gestellt ist - richtig sind, bleibt noch genauer anzusehen, was im av steht - über die regelmäßige wöchentliche az, zur verteilung der arbeit auf die wochentage etc.
wenn auch wahr ist, dass viele solche zumutungen ertragen - klagen könnte jemand, der ohnehin bei dem ag nichts mehr zu verlieren hat.

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#4
 Von 
Manu482
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal danke für eure Antworten.
Tja, also einer von euch hat ja schonmal ganz gut getippt. Mit dem Laden ist ne Arztpraxis gemeint. Mein Chef macht ständig zu. Früher hat er immer einen Vertreter gesucht der in seinem Urlaub dann bei uns arbeitet. Aber nun ist das anders. Jetzt macht er ständig zu. Im Sommer eine Woche am Stück, aber ansonsten sind es immer nur so 2-3 Tage oder wenn ein Feiertag ist hängt er noch 1-2 Tage dran. Man kann schon davon ausgehen das er im Monat mindestes 2 Tage zumacht. Letztes Jahr war es ja schon genauso. Da haben sie mir dann vom Weihnachtsgeld schon einige Minustage abgezogen und ich bin trotzdem mit 11 Tagen minus ins neue Jahr gestartet. D.h. ich hatte schon nur noch 15 Tage für dieses Jahr. Und da er nun schon über 20 Tage zugemacht hat und im November/Dezember auch noch viele dazukommen zieht er mir also bald ein halbes GEhalt ab. Und ich kann nix dagegen tun, da ich mich auf diesem Gebiet gar nicht auskenne.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Also die Regelung mit der Mindestlänge eines Urlaubsteils (= 2 Wochen pro Kalenderjahr) findet sich im § 7 Bundesurlaubsgesetz (<- google).

Ob das unter Annahmeverzug (<- google) fällt bin ich mir nicht sicher, denn ihr könntet ja selbst dann nicht arbeiten, wenn Cheffe weg ist, wenn ihr eure Arbeitskraft anbieten würdet. Oder?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Manu482
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Also in meinem Arbeitsvertrag steht in Sachen Urlaub nur:
Die zeitliche Festsetzung des Urlaubes richtet sich nach den betrieblichen Verhältnissen, möglichst unter Berücksichtigung der Wünsche des Beschäftigten.

Ich glaube mein Chef weiss, was er da macht in Sachen Minus-Tage. Ich denke er hofft einfach nur das seine Angestellten (wir) so blöd sind und das alles einfach mitmachen.
Was wir ja auch bis dato getan haben. Aber jetzt auf ein halbes Gehalt zu verzichten find ich so langsam nicht mehr in Ordnung.
Aber um mit ihm zu reden muss ich halt wissen das ich im Recht bin?!?!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Ein von einem Rechtsanwalt aufgesetztes Schreiben macht sicher mehr Eindruck bei nem Arzt. Der RA haut dann dem dottore paar §§ um die Ohren. ;) Aber das kostet halt.

Billiger ists bei http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitsrecht__r1.html Das kannste ja dann ausdrucken und dem Chef vorlegen. Und: Ja, die Preise dort sind wirklich schnäppchenmäßig. Nein, ich bekomm keine Prozente von denen.

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#9
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ich habe kürzlich in sachen zeitkonto recherchiert gehabt - hier evtl. bedeutsam, dass lohnabzug wegen minusstunden nur infrage kommt, wenn die minuszeit auch tatsächlich aus dem dispositionsverhalten des AN stammt. dürfte hier analog zu sehen sein. spricht also stark für annahmeverzug durch den herrn dr.

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#10
 Von 
Manu482
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

"wenn die minuszeit auch tatsächlich aus dem dispositionsverhalten des AN stammt. dürfte hier analog zu sehen sein. spricht also stark für annahmeverzug durch den herrn dr. "

sorry, aber das hier verstehe ich nicht so ganz *schäm*

Und gleich nen Anwalt einschalten, ich weiss ja nicht??! hab eigentlich gehofft das ich das alles ohne regeln könnte?!?

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

http://www.anwaltseiten24.de/arbeitsrecht/annahmeverzug-arbeitsrecht.html


Sieh mal unter dem Link.

Vermutlich fallt ihr aufgrund zu weniger Angestellte, nicht unter das Kündigungsschutzgesetz. Daher wird vermutlich der AG sehr stinkig reagieren, wenn ihr eure Rechte per Anwalt reguliert.

Ihr seid im Recht! Das steht fest. Du musst nun für dich entscheiden, inwieweit du das Risiko einer einer möglichen späteren Kündigung ertragen kannst, wenn du deinen AG per Anwalt auf die Mißstände aufmerksam machst.




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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Manu482
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke, da werd ich später gleich mal reinschauen, nachdem ich von der Arbeit komme =P

Naja, was heisst wieweit ich eine Kündigung ertragen kann. Alt werden möcht ich in der Praxis eh nicht, denn da schummeln sie nicht nur mit den Urlaubstagen, aber halt erstmal eine neue Stelle finden. Das ist das Problem, sonst würd ich das alles gar nicht mitmachen.

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